BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7339 21. Wahlperiode 30.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Erfolgreiche Klagen gegen Parksanktionen Der Senat verschärft das sogenannte Parkraummanagement. Gleichzeitig häufen sich die Berichte über Bürger, die sich erfolgreich gegen Sanktionen wegen angeblichen Falschparkens wehren. Ich frage den Senat: Die Parkraumüberwachung dient der Durchsetzung der geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Damit soll sie das Ziel unterstützen, ausreichende Angebote für Kurzzeitbedarfe im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen und eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme solcher Plätze durch Dauerparker oder Fahrzeugführer mit längerem Parkbedürfnis zu verhindern. Gleichermaßen soll dadurch Gebührengerechtigkeit auf bewirtschafteten Parkständen hergestellt werden, da viele Parkende für die Inanspruchnahme des öffentlichen Parkraums unberechtigt keine oder zu geringe Gebühren bezahlen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Sanktionen wegen Falschparkens verhängt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und danach, ob es Bußgelder, gebührenpflichtige Verwarnungen oder sonstige Sanktionen waren. Eine Statistik über verhängte Sanktionen wegen Falschparkens wird nicht geführt. Erfasst werden lediglich die Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs eingehen. Die Regelsätze für Parkverstöße liegen in der Regel zwischen 10 und 35 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Jahr 2014 2015 2016* Anzeigen ruhender Verkehr 819.296 919.327 1.027.597 * bis einschließlich November 2016 Die Statistik der zuständigen Behörde lässt auch keine weitere Differenzierung im Sinne der Fragestellungen zu. Eine Auswertung der Vorgänge im Sinne der Fragestellungen ist aufgrund der kurzen Speicherfristen nicht möglich. 2. Wie oft wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Autos in die sogenannte Verwahrstelle abgeschleppt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Jahr 2014 2015 2016* Sicherstellungen 15.300 16.941 16.240 * bis einschließlich November 2016 Drucksache 21/7339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie oft haben sich die Betroffenen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegen die gegen sie verhängte Sanktion gewehrt? Bitte wie bei Frage 1. aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 1. 4. Wie oft haben sich die Betroffenen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegen die Kostenpflicht wegen des Abschleppens in die sogenannte Verwahrstelle gewehrt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. In der durch die Polizei geführten Statistik wird nicht zwischen Abschleppvorgängen infolge angeordneter Sicherstellung auf dem Verwahrplatz oder sonstigen Abschleppvorgängen differenziert. In der nachfolgenden Tabelle sind alle Abschleppvorgänge dargestellt: Jahr 2014 2015 2016 Widersprüche 506 502 479 (Stand: November 2016) Erfolgreich 53 109 35 (Stand: September 2016) Die Gründe, warum einem Widerspruch beziehungsweise einer Klage stattgegeben wird, sind vielschichtig und abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Die im Vergleich zum langjährigen Mittel erhöhte Aufhebungsquote in 2015 erklärt sich aus zeitweise aufgetretenen fehlerhaften Gebührenerhebungen, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geheilt werden konnten. 5. In wie vielen Fällen haben sich die Betroffenen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegen die gegen sie verhängte Sanktion erfolgreich gewehrt? Bitte wie in Frage 1. aufschlüsseln und die fünf wichtigsten Gründe für ihren Erfolg angeben. Siehe Antwort zu 1. 6. In wie vielen Fällen haben sich die Betroffenen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gegen die Kostenpflicht wegen des Abschleppens in die Verwahrstelle erfolgreich gewehrt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und die drei wichtigsten Gründe für ihren Erfolg angeben. Siehe Antwort zu 4.