BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7340 21. Wahlperiode 30.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 23.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Internet-Fahndung bei Facebook nach vermeintlichem Berlin-Attentäter durch Justizsenator verhindert? Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung vom 23.12.2016 (http://www.bild.de/ regional/hamburg/terrorberlin/till-steffen-verzoegert-facebook-fahndung-nachmutmasslichem -attentaeter-49447382.bild.html) soll Justizsenator Steffen mehr als zwölf Stunden verhindert haben, dass die Polizei auf Facebook nach dem vermutlichen Berlin-Attentäter Anis Amri fahndet. In dem Bericht wird ausgeführt, Hamburg sei neben Bremen das einzige Bundesland, das eine neue Fahndungs-Verordnung des Bundes nicht übernommen habe. Aus diesem Grund habe die Polizei Hamburg die Bitte des BKA nach einer Facebook -Fahndung zunächst ablehnen müssen. Dem Bericht zufolge soll Senator Steffen Internet-Fahndungen in engem Schulterschluss mit dem Landesdatenschutzbeauftragten während der letzten Monate regelmäßig verhindert haben. Ich frage den Senat: Ausgehend von in der Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes geführten Ermittlungen erfolgte eine Bitte des Bundeskriminalamtes an die Landeskriminalämter, so auch an das Landeskriminalamt Hamburg, um Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung auch unter Nutzung des Social-Media-Portals Facebook nach dem Tatverdächtigen Anis Amri. Der Fahndungsaufruf wurde am 22. Dezember 2016 auch auf dem Facebook -Portal der Polizei Hamburg veröffentlicht, nachdem die praktische Ausgestaltung dieses in Hamburg bis dahin grundsätzlich nicht angewandten Verfahrens geklärt war. Die Polizei Hamburg stellt seitdem bei Einleitung einer Fahndung auf ihrem Facebook- Portal sicher, dass strafbare, datenschutzrechtlich problematische, diskriminierende oder sonst unangemessene Kommentare unverzüglich entfernt werden. Daneben hat der Präses der Justizbehörde Facebook aufgefordert, es der Polizei sowie gegebenenfalls anderen Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, die Kommentierungsfunktion auf den von ihnen betriebenen Seiten zu deaktivieren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Treffen die Ausführungen im Bericht der „Bild“-Zeitung zu? Zur Medienberichterstattung nimmt der Senat grundsätzlich keine Stellung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie ist das Verfahren der Internet-Fahndung in Hamburg derzeit geregelt ? 3. In wie vielen Fällen hat die Polizei Hamburg in den vergangenen zwölf Monaten Internet-Fahndungen bei der Justizbehörde beantragt? 4. In wie vielen Fällen ist dieses Ersuchen abgelehnt worden? Drucksache 21/7340 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie lange musste die Polizei Hamburg in den jeweiligen Fällen auf eine Entscheidung der Justizbehörde warten? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie bewertet der Senat die Darstellung, der Justizsenator würde wichtige Internet-Fahndungen der Polizei Hamburg blockieren, weil er sogenannte Hasspostings unter den auf Facebook veröffentlichten Fahndungsmitteilungen befürchte? 7. Hält der Senat es für angemessen beziehungsweise gerechtfertigt, Fahndungsmitteilungen bezüglich gemeingefährlicher Täter auf Facebook zu verhindern, weil unter Umständen sogenannte Hasspostings unter der Fahndungsmitteilung zu befürchten sind? Sind dem Senat die negativen Konsequenzen derartiger Abwägungsprozesse bekannt? Der Senat hat sich damit nicht befasst.