BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7342 21. Wahlperiode 30.12.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 23.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Pläne des Justizsenators: Schnellere Abschiebung ausländischer Straftäter auf europäischer Ebene – Lässt Dr. Steffen seinen Worten nun auch Taten folgen? In einem Interview mit NDR 90,3 forderte Justizsenator Dr. Steffen, dass ausländische Straftäter schneller abgeschoben werden sollen und nicht von einem europäischen Land ins andere reisen dürften. Es dürfe keinen Unterschied machen, ob eine Information über einen Gefährder in Italien, Griechenland , Frankreich oder Deutschland bekannt werde. „Da muss es tatsächlich einen reibungslosen Austausch geben und sofort Konsequenzen, die europaweit organisiert werden“, so Steffen. Es bedürfe einer verstärkten Zusammenarbeit Europas in Form von europäischen Kompetenzen und einer Verlagerung von hoheitlichen Aufgaben auf die europäische Ebene. Die Entscheidung über ausländische Straftäter würde dann in Brüssel fallen. Eine Verhinderung der Einreise beziehungsweise eine schnellere Abschiebung von Asylbewerbern, die bereits zuvor in anderen europäischen Ländern mit massiven Straftaten aufgefallen sind, wäre nicht nur sehr zu begrüßen, sondern im Sinne der Sicherheit auch dringend erforderlich. Dafür muss der Justizsenator seinen Worten aber auch Taten folgen lassen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Planungen bestehen seitens der zuständigen Behörden, sich auf Bundesebene für eine verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Ermöglichung der schnelleren Abschiebung von ausländischen Straftätern einzusetzen? 2. In welchem Zeitrahmen sollen diesbezüglich welche konkreten Schritte eingeleitet werden? Der Senat setzt sich im Rahmen der Befassung des Bundesrates regelmäßig dafür ein, dass europarechtliche Regelungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der inneren Sicherheit erlassen und schnellstmöglich umgesetzt werden. Im Übrigen liegt für die relevanten Regelungsgebiete die Kompetenz zur Außenvertretung gegenüber den Organen der Europäischen Union ausschließlich bei der Bundesregierung . Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes wirken die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union durch den Bundesrat mit (Artikel 23 des Grundgesetzes i.V.m. mit dem Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union und dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union).