BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7359 21. Wahlperiode 06.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 29.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Kontrolle des UKE durch Senatorin Fegebank In der Antwort des Senates auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7301 beruft er sich auf die Vertraulichkeit der Sitzungen des Kuratoriums des UKE. Er gibt aber keine Hinweise, inwiefern sich Senatorin Fegebank um öffentlich bekannt gewordene Probleme beim UKE gekümmert hat. Ich frage den Senat: 1. Wann wurde der zuständigen Behörde bekannt, dass es am UKE sexuelle Übergriffe gab? Bitte angeben, welche Behörde zuständig ist und wann welche Berichte die Behörde erreichten. 2. Was hat Senatorin Fegebank jeweils wann hierzu unternommen? Für die Verfolgung von im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) begangenen Straftaten ist im Regelfall die Staatsanwaltschaft Hamburg zuständig. Wegen des betreffenden Vorfalls war im Jahr 2013 Anzeige erstattet worden. Die für die Rechtsaufsicht über das UKE zuständige Behörde hat Anfang Dezember 2016 Kenntnis von dem gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des UKE laufenden Strafverfahren erhalten. Der Präses der für die Rechtsaufsicht über das UKE zuständigen Behörde hat sich ebenfalls Anfang Dezember 2016 durch den Vorstand des UKE über den Sachstand unterrichten lassen. 3. Wann hat Senatorin Fegebank wie überprüft, ob es am UKE Probleme betreffend Organtransplantationen gab? 4. Wann hat Senatorin Fegebank welche Berichte über Probleme betreffend Organtransplantationen erhalten? 5. Was stand jeweils in den Berichten? 6. Was hat Senatorin Fegebank jeweils nach Kenntnis dieser Berichte unternommen? Siehe Drs. 21/6715, 21/6738, 21/6739 sowie das Wortprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft vom 24.11.2016 (Nummer 21/13).