BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7362 21. Wahlperiode 06.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.12.16 und Antwort des Senats Betr.: Personelle Veränderungen in der Geschäftsführung der Hamburg Port Authority (HPA) – Was ist die Ursache für das personelle Chaos? Pressemeldungen zufolge soll der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit der Arbeit der Geschäftsführung der HPA unzufrieden sein. Demzufolge findet auch der Wirtschaftssenator den von der FDP-Fraktion bereits mehrfach kritisierten Umgang mit der Verklappung von Sedimenten ungenügend. Den Berichten zufolge wird nun auch im Zuge der Neuorganisation der HPA („HPA next“) gehandelt. Der Vertrag mit Wolfgang Hurtienne wird aufgelöst und die Aufgaben durch Jens Meyer übernommen. Damit werden dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Jens Meyer weitere Aufgaben übertragen. Anscheinend soll damit seine Auslastung gesteigert werden. Eine bessere Auslastung eines Geschäftsführers, der zu den Topverdienern in Hamburgs öffentlichen Unternehmen zählt, ist vor dem Hintergrund, dass viele der von HPA angefangenen Projekte den Zeit- und Kostenrahmen sprengen, angemessen . Allerdings passt die in der Presse formulierte Kritik nicht zu der gewählten Maßnahme, nämlich der Entlassung des Geschäftsführers Hurtienne. Ein Zusammenhang mit den Vorbereitungen der Fahrrinnenanpassung erscheint plausibler. Erstaunlich ist zudem, dass es zu dem Vorgang keine offizielle Stellungnahme von Senat, Wirtschaftssenator Frank Horch oder der HPA gibt. Die Unklarheit zur Nachfolge der Stelle schafft zusätzliche Unsicherheit in einer Phase, in der sich die HPA im Umbruch befindet. Sowohl das extrem schlechte Sedimentmanagement verbunden mit hohen Kosten als auch die ausbleibenden Erfolge sind seit Langem bekannt. Angesichts einer erfolgsabhängigen Vergütung, die im vergangenen Jahr 2015 bei beiden Geschäftsführern 100 Prozent des vertraglich möglichen betrug, verwundert es, dass der Senat angeblich so unzufrieden ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die personelle Veränderung in der Geschäftsführung der Hamburg Port Authority AöR (HPA) hängt zusammen mit der vom Aufsichtsrat am 15. Dezember 2016 im Grundsatz beschlossenen organisatorischen Umstrukturierung der HPA (HPA next). Ausgangspunkt für „HPA next“ ist das noch laufende vorläufige Prüfverfahren durch die Europäische Kommission. Die Kommission erwartet neben dem Ziel der Erhöhung der Transparenz bei der HPA-Finanzierung auch eine organisatorische Anpassung. Im Kern sieht das Konzept von „HPA next“ vor, dass öffentliche, nicht wirtschaftliche Aufgaben einerseits und wirtschaftliche Aktivitäten andererseits innerhalb der HPA Drucksache 21/7362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 separat gebündelt werden. Dies soll abgebildet werden in der Rechnungslegung und der Organisationstruktur. Zu diesem Zweck hat die HPA bereits eine entsprechende Spartenrechnung entwickelt. Neben der Erhöhung der finanziellen Transparenz wird damit auch das Ziel verfolgt, die Synergiepotentiale zu heben und die Effizienz der HPA weiter zu steigern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HPA sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wie folgt: 1. Stimmen die Aussagen, dass sich die HPA zukünftig von Wolfgang Hurtienne trennen wird? 1.1. Wenn ja, warum? 1.2. Wenn ja, zu wann wird der bestehende Vertrag beendet? Anlass für die einvernehmlich beschlossene Niederlegung der Geschäftsführertätigkeit von Herrn Hurtienne ist die vom Aufsichtsrat beschlossene Umstrukturierung der HPA (HPA next), die unter Mitwirkung von Herrn Hurtienne entwickelt wurde. Diese sieht mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz und der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit der Aktivitäten der HPA vor, das Unternehmen grundlegend zu reorganisieren. Damit verbunden ist auch eine Zäsur in der Geschäftsführung. Vorgesehen ist eine Auflösung des Vertrages zum 15. Januar 2017, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung des Aufsichtsrates. 1.3. Wenn ja, wer wird sein/e Nachfolger/-in? Über die Nachfolge ist noch keine Entscheidung getroffen worden. 1.4. Wenn ja, ist die Nachfolge bereits ausgeschrieben beziehungsweise soll sie ausgeschrieben werden? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, ist die Besetzung von mehreren Geschäftsführern hinsichtlich der Größe der HPA nicht angezeigt? Nein. Die Besetzung der Geschäftsführung mit zwei Geschäftsführern wird gemäß dem Gesetz über die Hamburg Port Authority (HPAG) angestrebt. 2. Wird sich zukünftig die personelle und zahlenmäßige Zusammensetzung der Geschäftsführung der HPA ändern? Die personelle Zusammensetzung wird sich ändern, die zahlenmäßige Zusammensetzung hingegen nicht. 2.1. Wenn ja, in welchem Umfang wird die Geschäftsführung der HPA verändert? 2.2. Wenn ja, zu wann werden diese Änderungen erfolgen? Es ist geplant, Beschlüsse zu der personellen Veränderung in der ersten Jahreshälfte 2017 herbeizuführen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.4. 2.3. Wenn ja, wie viele Geschäftsführer wird es künftig geben? Siehe Antwort zu 1.4. 2.4. Zu wann sind oder werden in welchem Umfang welche Stellen wo ausgeschrieben? 2.5. Wenn nein, warum nicht? Im Regelfall werden Spitzenpositionen der öffentlichen Unternehmen nicht ausgeschrieben , sondern Personalberatungsunternehmen hinzugezogen. Dieses Vorgehen ist auch in diesem Falle vorgesehen. Nach langjähriger Erfahrung bietet dieses Vorgehen eine optimale und qualitätsgesicherte Möglichkeit, geeignetes Personal zu rekrutieren. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7362 3 3. Werden derzeit neue Geschäftsführerverträge unterschrieben oder ausgehandelt ? 3.1. Wenn ja, mit wem und zu wann erhalten die/der Geschäftsführer neue Verträge? 3.2. Welche Inhalte werden dabei geändert? Welche Ziele werden konkretisiert ? 3.3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wie wird die gegebenenfalls neu zu besetzende Geschäftsführerposition bei der HPA, auch in Abgrenzung zur bestehenden Geschäftsführerposition von Jens Meyer, zukünftig ausgestaltet (Aufgaben, Planungshorizont , Verdienst, Verantwortungsbereich)? Nein. Es sind zunächst Beschlüsse des Aufsichtsrates herbeizuführen, siehe auch Antwort zu 2.2. Eine Änderung der Geschäftsverteilung steht derzeit nicht an. Siehe auch Antwort zu 1. bis 1.2. 5. Welche Zuständigkeiten liegen derzeit formal beim Vorsitzenden der Geschäftsführung, Jens Meier, welche waren es vor der Entlassung von Wolfgang Hurtienne und welche sind es zukünftig? In der Satzung der HPA ist festgelegt, dass die Geschäftsführer für die gesamte Geschäftsführung gemeinschaftlich die Verantwortung tragen. Der beziehungsweise die Vorsitzende der Geschäftsführung repräsentiert die Geschäftsführung gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Verbänden, Wirtschaftsorganisationen, Publikumsorganisationen und Medien, leitet und koordiniert die Geschäftsführungsarbeit und wirkt darauf hin, dass die Führung der Geschäftsbereiche auf die durch die Beschlüsse der Geschäftsführung festgelegten Ziele ausgerichtet wird. Dies ändert sich aufgrund der Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit Herrn Hurtienne nicht. Der Vorsitzende, Herr Meier, wird zusätzlich die kommissarische Leitung der technisch ausgerichteten Geschäftsbereiche von Herrn Hurtienne übernehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Die Kostenexplosion und Probleme der HPA bei der Herstellung der Tiefen im Hamburger Hafen sind bereits lange bekannt, wieso kommt es erst jetzt zu personellen Konsequenzen? 7. Welche Einzelentscheidungen waren ausschlaggebend für die Entlassung von Wolfgang Hurtienne? Siehe Antwort zu 1. bis 1.2. 8. Wann wäre das reguläre Ende des Arbeitsvertrags von Wolfgang Hurtienne gewesen? Das reguläre Ende des Anstellungsvertrages von Herrn Hurtienne wäre der 31. Juli 2017 gewesen. 9. Wann fanden Gespräche zwischen Senat beziehungsweise Behördenleitung und HPA-Geschäftsführer Hurtienne zu dessen Vertragsauflösung jeweils statt? Im Dezember 2016. 10. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Vertragsauflösung mit Wolfgang Hurtienne und der Umstrukturierung der HPA („HPA next“)? Siehe Antwort zu 1. bis 1.2. 11. Welche Kosten fallen durch die personellen Veränderungen bei der HPA an? (Bitte nach den jeweiligen Kostentreibern unterschieden angeben.) Welche Kosten entstehen dabei durch das verfrühte Ausscheiden eines Geschäftsführers? Drucksache 21/7362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Es ist die Zahlung einer pauschalisierten Abfindung sowie eine Dienstwagennutzung bis zum 30. April 2017 vorgesehen. Des Weiteren könnten bereits im 1. Quartal des Jahres 2017 Kosten für die Dienstleistung eines Personalberatungsunternehmens entstehen. 12. Wurden im Vorwege schriftliche Abmahnungen erteilt, die die Unzufriedenheit des Senats ausdrücken? Wenn ja, wann und was war jeweils der Inhalt dieser Abmahnungen? Nein. 13. An welche jeweiligen Kriterien ist die vertraglich vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung der beiden HPA-Geschäftsführer Meier und Hurtienne jeweils geknüpft? Wurden die Ziele in 2015 zu 100 Prozent erfüllt beziehungsweise wie hoch war der Grad der Zielerfüllung? Die erfolgsabhängige Vergütung für beide Geschäftsführer basiert auf gemeinsamen unternehmerischen Zielen sowie persönlichen, auf die jeweiligen Verantwortlichkeiten ausgerichteten Zielen. Die Zielerfüllung wurde vom Aufsichtsrat nach Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2015 mit einem Grad von 100 Prozent festgestellt. 14. War der Senat im Jahr 2015 mit der Leistung der Geschäftsführung zu 100 Prozent zufrieden? 14.1. Wenn ja, was hat sich innerhalb des Jahres 2016 geändert, das die drastischen Maßnahmen begründet? 14.2. Wenn nein, wieso wurde die erfolgsabhängige Vergütung zu 100 Prozent an beide Geschäftsführer ausgezahlt? Der Senat hat sich nicht mit der Leistung der Geschäftsführung befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. 15. Welche erfolgsabhängige Vergütung soll den Geschäftsführern der HPA für das Jahr 2016 jeweils gewährt werden? Wie hoch ist der bisherige Grad der Zielerfüllung? Über die Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat entschieden werden. Da die Gründe zur Nicht-Beantwortung mittlerweile entfallen sind: 16. Führt die zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach Kenntnis des Senats, der zuständigen Behörde oder der HPA für alle oder einzelne geplante bauliche Maßnahmen der Fahrrinnenanpassung ein sogenanntes Präqualifikationsverfahren gemäß EU-Vergaberecht durch? Wenn ja, für welche? Wenn nein, warum nicht? Die Wasserschifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat zu dieser Frage zuständigkeitshalber mitgeteilt: Das Präqualifikationsverfahren ist in die Verwaltungsvorschriften der WSV eingeflossen und findet entsprechend Anwendung. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für Bauaufträge ist jedoch nicht auf präqualifizierte Unternehmen beschränkt. Es können auch auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Nachweise verlangt werden. Dieses betrifft beispielsweise Nachweise der fachlichen Eignung der Bieterinnen und Bieter in Bezug auf technische Anforderungen der ausgeschriebenen Bauleistung. 17. Besteht ein Zusammenhang zwischen der Vertragsauflösung mit Wolfgang Hurtienne und der Erledigung von Aufgaben zur Vorbereitung der Fahrrinnenanpassung? Wenn ja, inwiefern? Nein.