BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7367 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 02.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Verkommt Hamburg zum Eldorado der „Abschlepp-Mafia“? (II) Bis 2014 sorgte das Abschleppunternehmen „Aktiv Transport“ mit seinen unlauteren Methoden immer wieder für Schlagzeilen. So bot Aktiv Transport privaten Parkplatzbetreibern seine Dienste für die Parkraumbewirtschaftung an. Oft wurden Autos ohne Grund in die private Verwahrstelle am Hogenfeldweg in Altona verbracht und sollten dort gegen horrende Gebühren und nur per Barzahlung wieder ausgelöst werden. Selbst die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) arbeitete mehrere Jahre mit Aktiv Transport zusammen und beauftragte das Unternehmen mit der Bewirtschaftung von öffentlichem Parkraum. Erst 2014 wurde der entsprechende Vertrag gekündigt. Im Jahr 2015 wurde Aktiv Transport dann zusätzlich die Transportgenehmigung, die für den Betrieb eines Abschleppunternehmens unerlässlich ist, durch die Verkehrsbehörde entzogen. Allerdings wurde dem Anschein nach kurzerhand ein Nachfolgeunternehmen aus dem Boden gestampft, das die Abschleppsparte von Aktiv Transport übernommen hat und bis heute betreibt. Regelmäßig berichten geprellte und geschädigte Verkehrsteilnehmer von ungerechtfertigten Abschleppvorgängen durch dieses und weitere dubiose Abschleppunternehmen. Mit Drs. 21/6581 habe ich beim Senat entsprechende Auskünfte und Hintergründe erfragt. Auffallend war und ist, dass der Senat das Unternehmen „ABT Logistics GmbH“ an keiner Stelle erwähnt, obwohl dieses Unternehmen den Abschleppbereich von „Aktiv Transport“ übernommen hat und sogar einen eigenen Verwahrplatz im Hogenfeldweg in Bahrenfeld betreibt, den ausgerechnet „Aktiv-Transport“ vorher genutzt hat. Auch ABT Logistics ist in jüngerer Vergangenheit durch zweifelhafte Abschleppvorgänge und Aufforderungen zur sofortigen Barzahlung aufgefallen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, dass das Unternehmen „ABT Logistics GmbH“ Abschleppvorgänge in Hamburg durchführt und entsprechende Zahlungsaufforderungen verschickt? Wenn ja, seit wann hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon Kenntnis? Nach den Erkenntnissen der für den Güterkraftverkehr zuständigen Behörde betreibt die Firma ABT Logistics GmbH in Hamburg einen Verwahrplatz für abgeschleppte Pkws. Die Abschleppvorgänge werden hingegen nicht durch die Firma ABT Logistics GmbH, sondern durch ein Unternehmen durchgeführt, das seinen Betriebssitz außer- Drucksache 21/7367 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 halb Hamburgs hat und im Besitz einer güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis ist. Dieses Unternehmen ist offenbar im Auftrag der ABT Logistics GmbH tätig. 2. War dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde das Unternehmen „ABT Logistics GmbH“ vor dem 31. Dezember 2016 bekannt? Wenn ja, seit wann? Ja, seit November des Jahres 2014. 3. Wo hat die Firma „ABT Logistics GmbH“ ihren Firmensitz und wer ist ihr Eigentümer? Sitz des Unternehmens ist Bielefeld. Der Handelsregisterauszug weist einen Geschäftsführer namentlich aus. Wer die Gesellschafter des Unternehmens sind, geht aus dem Auszug nicht hervor. 4. Handelt es sich bei der Firma „ABT Logistics GmbH“ um eine Nachfolgefirma der in Drs. 21/6581 genannten Firma „Aktiv Transport“? Nein. Von einer „Nachfolgefirma“ könnte nur dann gesprochen werden, wenn die Firma wie die in Drs. 21/6581 genannte Firma „Aktiv Transport“ selbst Güterkraftverkehr betreiben würde. Das ist nach den bisherigen Erkenntnissen nicht der Fall. 5. In der Antwort auf Frage 4. der Drs. 21/6581 zählt der Senat acht Abschleppunternehmen auf, die Abschleppvorgänge für private Grundstückseigentümer durchführen und dies „aufgrund einer entsprechenden Genehmigung“ tun. a) Warum hat der Senat das Unternehmen „ABT Logistics GmbH“ nicht mit aufgezählt? Siehe Antwort zu 1. b) Verfügt das Unternehmen „ABT Logistics GmbH“ über eine entsprechende Lizenz? c) Welche Stelle hat dem Unternehmen „ABT Logistics GmbH“ eine entsprechende Lizenz wann erteilt, wurde dabei die Erfüllung der Berufszugangsvoraussetzungen geprüft und kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ausschließen, dass es sich hierbei um ein in Drs. 21/6581 vom Senat selbst angeführtes „Strohmannverhältnis“ handelt? Das Unternehmen verfügt nicht über eine Erlaubnis zum Güterkraftverkehr. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Bielefeld ist über den Sachverhalt informiert.