BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7371 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Professur für Steuerrecht Es ist nicht erkennbar, dass Senatorin Fegebank seit meiner Anfrage Drs. 21/5440 irgendetwas zum Erhalt aller Professuren im Steuerrecht an der Universität Hamburg unternommen hat. Mittlerweile gibt es immer mehr besorgte Stimmen aus der Hamburger Wirtschaft. Ich frage den Senat: 1. Was hat Senatorin Fegebank seit Mai 2016 unternommen, um alle Professuren für Steuerrecht an der Universität Hamburg zu erhalten? 2. Ist mittlerweile gesichert, dass alle in Drs. 21/5440 beschriebenen Professuren mit den Schwerpunkten „Seerecht“ und „Steuerrecht“ erhalten werden? Wenn nein: warum nicht? Wann fällt hierzu eine Entscheidung? 3. Ist geplant, eine Professur an der Universität Hamburg in eine Professur für „Seevölkerrecht“ umzuwandeln? Wenn ja: Welche Professur fällt dafür weg? Wenn nein: Wurde auf andere Weise eine Professur „Seevölkerrecht“ geschaffen? Die Universität Hamburg (UHH) nimmt die Besetzung der Professuren im Rahmen der im Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG) geregelten Berufungspraxis autonom wahr. Eine Entscheidung über die künftige Denomination ist seitens der UHH noch nicht getroffen worden. Das Präsidium der UHH hat in seiner Sitzung am 22.08.2016 beschlossen, für die Entscheidung der Widmung die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Geistes- und Sozialwissenschaften an der UHH abzuwarten. Die zuständige Behörde hält sich über den laufenden Meinungsbildungsprozess in der UHH auf dem Laufenden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5440 und 21/5531. 4. Wie viele Professuren gibt es derzeit an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt „Steuerrecht“ und wie viele mit dem Schwerpunkt „Seerecht“? Falls es Änderungen gegenüber der Drs. 21/5440 gibt: Woran liegt das? Siehe Drs. 21/5440. 5. Welche weiteren Schreiben hat es betreffend diese Professuren außer demjenigen des Präsidenten des Bundesfinanzhofes und demjenigen des Finanzsenators (vergleiche Drs. 21/5440, Frage 5.) gegeben? Bitte den Absender, den wesentlichen Inhalt und das Datum angeben. Drucksache 21/7371 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wer hat wann wie auf die in Frage 5. abgefragten Schreiben geantwortet ? Die UHH hat außer den genannten Schreiben die im Folgenden aufgeführten Schreiben erhalten, die sich mit dem steuerrechtlichen Schwerpunkts des Lehrstuhls befassen . Absender Datum International Bureau of Fiscal Documentation 04.05.2016 American Chamber of Commerce in Germany 09.05.2016 International Fiscal Association 15.05.2016 Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Präsident der Steuerberaterkammer und Steuerabteilungsleiterin der Finanzbehörde Hamburg 17.05.2016 Präsidentin und Geschäftsführer des Hamburger Steuerberaterverbandes 30.05.2016 Präsident der Bundessteuerberaterkammer 03.06.2016 Privatperson* 13.06.2016 Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. 22.06.2016 Professoren der Universität Hamburg und Förderverein des IIFS 25.07.2016 Präses und Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg 19.12.2016 * Aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe erfolgt keine Namensnennung. Die Schreiben sind in dem internen Diskussionsprozess eingeflossen. 7. Welchen Umfang und welche Bedeutung hat der Postgraduiertenstudiengang „Master of International Taxation (M.I. Tax)“? Der Studiengang wird seit dem Wintersemester 2001/2002 angeboten. Der Postgraduiertenstudiengang führt zum Grad Master of International Taxation (M.I.Tax) und behandelt Themen der Internationalen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, des Internationalen Steuerrechts und der Internationalen Finanzwissenschaft. Der Studiengang ist an der Fakultät für Rechtswissenschaft angesiedelt und wird inhaltlich in Kooperation mit der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften betrieben. Er ist als gebührenpflichtiger Aufbau- beziehungsweise Weiterbildungsstudiengang (berufsbegleitend ) ausgestattet. Pro Durchgang werden maximal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgenommen. 8. Kann dieser Masterstudiengang fortgeführt werden, wenn eine Professur für Steuerrecht umgewidmet wird? Ja.