BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7374 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 02.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Drogenkonsum und Straßenverkehr Neben dem Konsum von Alkohol stellt auch der Missbrauch von Drogen durch Fahrzeugführer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der in der Anlage zu § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgeführten berauschenden Mittel sind im Jahr 2016 im Rahmen von Verkehrskontrollen und weiteren Maßnahmen am häufigsten im Blut der Fahrzeugführer/-innen nachgewiesen worden? Die zuständige Behörde wertet Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in ihrer Gesamtheit und nicht unter dem Kriterium „Verkehrskontrolle“ aus. Nach vorläufigem Stand der Auswertungen der Polizei wurden für das Jahr 2016 im Zuge von Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 StVG folgende Stoffe im Blut von Kraftfahrzeugführern festgestellt. Berauschende Mittel Anzahl 2016 Cannabis 457 Cocain 88 Heroin/Morphin 16 Amphetamine 30 Designer- Amphetamine 7 Wegen Mehrfachkonsums sind in einzelnen Blutproben zwei oder mehrere Stoffe festgestellt worden, sodass die Anzahl der festgestellten berauschenden Mittel nicht der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren entspricht. 2. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2015 entwickelt? Im Jahr 2015 stellten sich die Zahlen wie folgt dar: Berauschende Mittel Anzahl 2015 Cannabis 445 Cocain 74 Heroin/Morphin 19 Amphetamine 36 Designer- Amphetamine 6 3. Ist in diesem Zusammenhang ein Trend zum Konsum von bestimmten Drogen bei Fahrzeugführern/-innen auszumachen und wenn ja, welche Tendenzen sind erkennbar? Drucksache 21/7374 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. 4. Welche Altersgruppen sind im Jahr 2016 a. nach § 24 a Absatz 1 StVG, Die erfragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Diese bezieht sich ausschließlich auf diejenigen Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle nach § 24 a Absatz 1 StVG wird der Nachweis der Alkoholisierung allerdings mit einer beweissicheren Atem-Alkoholanalyse durchgeführt. Hierüber werden keine auswertefähigen Unterlagen geführt. Siehe hierzu auch Drs. 18/433. 2016 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 4 5 10 1 weiblich 0 3 2 0 Summe 4 8 12 1 b. nach § 24 a Absatz 2 StVG auffällig geworden? Bitte nach Geschlechtern aufgliedern. Nachstehender Tabelle ist die Anzahl der positiven toxikologischen Gutachten zu entnehmen . Für das Jahr 2016 liegen noch nicht alle toxikologischen Gutachten vor; die Zahlen sind vorläufig. Eine Differenzierung der Positivfälle nach Alter und Geschlecht ergibt das folgende Bild: 2016 15 bis 17 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 1 158 274 51 1 weiblich 0 5 27 4 0 Summe 1 163 301 55 1 5. Welche Geldbußen wurden diebsbezüglich durchschnittlich und innerhalb welcher Spanne im Jahr 2016 verhängt? 6. In wie vielen Fällen wurden 2016 zusätzlich Fahrverbote verhängt? Die Bußgeldregelsätze und Fahrverbote bei Verstößen von Kraftfahrzeugführern unter der Wirkung von Alkohol und berauschenden Mitteln nach § 24 a StVG sind in der bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die Höhe der Geldbußen, Fahrverbote sowie Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen . Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet oder eine Atem-Alkoholanalyse durchgeführt wurde. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Fälle 2016 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24 a Abs. 1 StVG 500 1 325 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24 a Abs. 1 StVG bei Eintrag von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG 1.000 3 5 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24 a Abs. 1 StVG bei Eintrag von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG 1.500 3 0 Hier ist die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf Einnahme berauschender Mittel dargestellt. Verfahren mit negativem toxikologischem Gutachten werden eingestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7374 3 Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Fälle 2016 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt - § 24 a Abs. 2 StVG 500 1 747 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt - § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG 1.000 3 7 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt - § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG 1.500 3 0 7. Durch welche konkreten, gegebenenfalls neuen Maßnahmen hat der Senat 2016 die Bevölkerung über die Gefahren des Führens eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel im Sinne des § 24 a Absatz 2 StVG aufgeklärt? Siehe Drs. 20/14591. Die dort genannten Maßnahmen wurden auch im Jahr 2016 fortgeführt. 8. Welche neuen Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, um die Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 a StVG zu verringern und die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen? Es ist beabsichtigt, die bewährten Maßnahmen fortzuführen. Neben diesen präventiven Maßnahmen wird die Polizei den Überwachungsdruck im Rahmen des täglichen Streifendienstes und bei gezielten Verkehrskontrollen weiter aufrechterhalten. Im September 2017 plant die Polizei die 11. Hamburger DiS-Woche (Drogenerkennung im Straßenverkehr), an der voraussichtlich rund 200 in der Drogenerkennung geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen werden. Die Polizei führt im Übrigen auch im Jahr 2017 zahlreiche Schwerpunkteinsätze mit der Zielrichtung „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ durch. Darüber hinaus wird die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Drogenerkennung weiter intensiviert und fortgesetzt werden.