BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7383 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 02.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft am Hörgensweg Auf der Fläche zwischen A 23, AKN-Eisenbahnschienen und Hörgensweg planen der von SPD und GRÜNEN gestellte Senat und der ebenfalls von SPD und GRÜNEN regierte Bezirk Eimsbüttel die Errichtung einer großen Flüchtlingsunterkunft sowie Hunderter Sozialwohnungen in Hochhäusern. Dies wird insbesondere von der Bürgerinitiative „Sozial gerechtes Eidelstedt“ kritisch gesehen, nicht zuletzt da die betroffene Gegend lange Zeit zu den sozial schwierigsten im Bezirk Eimsbüttel zählte und dies wohl auch immer noch der Fall ist. Um ein Bürgerbegehren zu verhindern, haben einzelne Abgeordnete von SPD und GRÜNEN mit der Initiative einen „Bürgervertrag für Eimsbüttel“ verhandelt, der anschließend von der Bürgerschaft beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In dem von der Bürgerschaft beschlossenen „Bürgervertrag für Eimsbüttel “ heißt es bezüglich des Immissionsschutzes für die geplanten Flüchtlingsunterkünfte am Hörgensweg und am Duvenacker: „Die dafür notwendigen Gutachten sind noch in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung dieser Gutachten unverzüglich veröffentlicht. Der erreichte Bearbeitungsstand bei der Begutachtung ist bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für die ÖRUs und damit vor Vorweggenehmigungsreife der Bebauungspläne transparent zu machen.“ a. Welche Gutachten sind zur Flüchtlingsunterkunft am Hörgensweg bereits fertiggestellt? Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung ist der Nachweis zur Einhaltung der Schalldämmmaße gemäß DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – notwendig. Hierzu liegt eine schalltechnische Stellungnahme vor. b. Welche Gutachten sind zur Flüchtlingsunterkunft am Hörgensweg bereits veröffentlicht oder anderweitig „transparent gemacht“? Wann und gegenüber wem? Die Einstellung der schalltechnischen Stellungnahme in das Transparenzportal ist veranlasst worden. c. Wie ist der Bearbeitungsstand noch nicht fertiggestellter Gutachten zum Grundstück am Hörgensweg? Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Eidelstedt 74 werden Gutachten erstellt. Diese sind noch nicht abgeschlossen, da die Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses noch nicht vorliegt. Drucksache 21/7383 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann wurde eine Baugenehmigung für das Grundstück beantragt? Am 1. August 2016. 3. Wann wurde eine Baugenehmigung für das Grundstück erteilt? Wenn noch nicht: Rechnet die zuständige Behörde nach derzeitigem Stand mit einer Erteilung im Januar 2017? Die Baugenehmigung wurde am 20. Dezember 2016 erteilt. 4. Im „Bürgervertrag für Eimsbüttel“ heißt es: „Das Bebauungsplanverfahren ist nicht Teil dieses Bürgervertrages und darf es auch nicht sein. Gleichwohl ist die Bürgerinitiative in das Verfahren in geeigneter Weise einzubeziehen.“ Wie ist die Bürgerinitiative über der allgemeinen Öffentlichkeit offenstehende Veranstaltungen hinaus in das Verfahren zum Bebauungsplan Eidelstedt 74 einbezogen worden? Wer wurde jeweils wann und wie einbezogen? Im Rahmen der umfassenden Bürgerbeteiligung wurde der Bürgerinitiative die Teilnahme an den öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an den Bürgerwerkstätten angeboten. Daneben waren im März 2016 Vertreter der Bürgerinitiative zu einem Gespräch beim Bezirksamtsleiter eingeladen. Ein Vertreter der Bürgerinitiative wurde darüber hinaus als Gast zur Jurysitzung des Wettbewerbs eingeladen. 5. Welchen Stand hat das Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 74? Wann rechnet die zuständige Behörde in etwa mit seinem Abschluss? Zum Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) hat die öffentliche Plandiskussion am 1. November 2016 stattgefunden. Als nächster Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange geplant. Der Abschluss hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab.