BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7384 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 02.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Klimakochbuch der Stadtreinigung Hamburg – Unnütze Belastung für Gebührenzahler? Hamburgs Umweltsenator und die Stadtreinigung Hamburg (SRH) stellten am 11.11.2016 ein sogenanntes Hamburger Klimakochbuch vor. Herausgeber dieses Kochbuchs ist die Stadtreinigung Hamburg, die für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Abfällen zuständig ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Welche rechtliche Grundlage (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) ermächtigt die SRH, als Herausgeber eines Kochbuchs zu agieren? Die SRH ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 46 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz ) „zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen“ verpflichtet. Die Rezepte zur Resteverwendung im Hamburger Klimakochbuch sind ein Beitrag, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden . Abfallvermeidung hat die höchste Priorität in der fünfstufigen Abfallhierarchie gemäß § 6 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz. 2. In welcher Auflage ist das „Hamburger Klimakochbuch“ erschienen? 10.000 Stück. 3. Wann wurde durch wen die Konzeption und Realisierung des Klimakochbuchs veranlasst? Hat sich damit auch der Aufsichtsrat der SRH befasst? Der Auftrag erfolgte durch die SRH im August 2016. Der Aufsichtsrat hat sich nicht damit befasst. 4. Wie wurde die Leistung zur Konzeption und Realisierung des Klimakochbuchs vergeben? Bitte Vergabeart angeben. Der Auftrag wurde aufgrund des Alleinstellungsmerkmales „Urheberrecht“ als „Freihändige Vergabe ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb“ vergeben. 5. Welche Kosten sind für die Konzeption und Realisierung des Klimakochbuchs entstanden? Bitte Konzeptions- und Produktionskosten differenziert angeben. Konzeption inkl. Erwerb von Bildrechten Dritter 8.840 € Produktion inkl. Transport 10.000 € (jeweils plus Umsatzsteuer) Drucksache 21/7384 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Stückkosten liegen somit bei etwa 2 Euro. 6. Welche Aufgabe/Funktion hat die Behörde für Umwelt und Energie im Zusammenhang mit dem Klimakochbuch übernommen? Herr Senator Kerstan hat auf Einladung der SRH an einer Pressekonferenz der SRH teilgenommen, auf der das Klimakochbuch vorgestellt wurde. 7. Aus welchen Gründen hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Copyright auf das „Hamburger Klimakochbuch“? Das Kochbuch wurde ursprünglich als „GenussN!-Kochbüchle“ im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg von einer Agentur mit Sitz in Stuttgart für den Einsatz in Baden-Württemberg entwickelt und produziert. Die SRH hat auf Anfrage das Recht erhalten, das Kochbuch leicht verändert auch in Hamburg zu nutzen. Die Kosten für die Hamburger Ausgabe als „Klima-Kochbuch“ konnten dadurch erheblich gesenkt werden. 8. Welche Nutzungsrechte wurden mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vereinbart und welche Kosten fallen dafür an? Die SRH darf die urheberechtlich geschützten Texte, Grafiken und Fotos nutzen, soweit diese unverändert übernommen wurden. Dafür wurden 1.200 Euro plus Umsatzsteuer berechnet.