BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7388 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.01.17 und Antwort des Senats Betr.: 0-Prozent-Kredite der Stadt für öffentliche Unternehmen – Wie ist der aktuelle Stand bei den Liquiditätshilfen? Laut Artikel 4 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 kann der Senat diversen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verzinsliche Liquiditätshilfen gewähren. Von 2015 an wurde die mögliche Gesamthöhe sogar noch deutlich von 600 Mio. Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht. Angesichts der extrem niedrigen Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand können damit auch viele öffentliche Unternehmen und Landesbetriebe Kredite zu äußerst niedrigen Zinsen aufnehmen. Darüber hinaus nutzen mehrere Gesellschaften der Stadt die Möglichkeit, sich im Rahmen des Cash-Poolings der HGV zu refinanzieren . In seiner Beratenden Äußerung „Monitoring Schuldenbremse 2015“ hatte der Rechnungshof den Anstieg der Liquiditätshilfen und die damit verbundene Gefahr einer strukturellen Verschuldung kritisiert. Zudem stellte der Rechnungshof einige Fälle dar, in denen festgelegte Limite überschritten wurden und in denen aus den zur Deckung kurzfristiger Mittelbedarfe gedachten Liquiditätshilfen systematische Dauerfinanzierungen wurden. Auch im Jahr 2016 kam es nach den Angaben des Senats in den Drs. 21/4081 und 21/6224 zu Limitüberschreitungen. Zudem wurde der Zinssatz für Liquiditätshilfen im August 2016 auf 0,0 Prozent abgesenkt, sodass es sich inzwischen um zinslose Finanzierungen aus dem Haushalt handelt. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Nutzung der Liquiditätshilfen: 1.1. Welchen der im jeweiligen Haushaltsbeschluss genannten Unternehmen und Einrichtungen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde wann und warum im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt? 1.2. In welcher Höhe wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte jeweils zum Monatsende angeben. 1.3. Wie lange und zu welchem Zins wurden die Liquiditätshilfen jeweils in den einzelnen Fällen zur Verfügung gestellt? Bitte keinen Durchschnittszins über alle Unternehmen wie in Drs. 20/13852 angeben. Drucksache 21/7388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.4. Woran orientiert sich jeweils die Höhe des Zinssatzes beziehungsweise wie wird sie ermittelt? Siehe Anlage 1. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,0 Prozent. Im Übrigen siehe Drs. 21/218, 21/4081, 21/5102 und 21/6224. 2. Limite für die Liquiditätshilfen: 2.1. Welche Veränderungen der für die Liquiditätshilfen festgelegten Limite hat es jeweils wann und aus welchen Gründen seit der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage in Drs. 21/6224 gegeben? Das Limit für das Betriebsmittelkonto der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wurde ab Oktober 2016 befristet bis zum 30. Juni 2017 von 50 auf 70 Millionen Euro erhöht, um die in dieser Zeit zu erwartenden kurzfristigen Liquiditätsbedarfe der HPA zu decken. Limitreduzierungen erfolgten zum 1. Januar 2017 beim Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf von 97 auf 27 Millionen Euro sowie für die Bereiche Landesbetrieb Schulbau und Sondervermögen Schulimmobilien von insgesamt 285 auf 185 Millionen Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/6224. 2.2. Wie häufig, aus welchen Gründen und für jeweils welchen Zeitraum gab es im 4. Quartal 2016 bei welchen einzelnen Unternehmen und Einrichtungen Überschreitungen der Limite? Einmal beim Landesbetrieb Planetarium in der Zeit vom 23. November bis zum 5. Dezember 2016, da erst der Beschluss der Bürgerschaft über die Drs. 21/5668 vom 13.10.2016 die Liquiditätslage des Landesbetriebs nachhaltig verbessert hat und dieser zunächst umgesetzt werden musste. 3. HGV-Cash-Pooling: Welche Unternehmen haben wozu im Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 in jeweils welcher Höhe Liquidität aus dem HGV-Cash-Pooling in Anspruch genommen? Zu welchen Konditionen wurde diese Liquiditätshilfe verzinst? Bitte jeweils per Monatsende angeben . Siehe Anlage 2. Der Zinssatz betrug einheitlich 0,0 Prozent. 2016* 31.10. 30.11. 31.12. Hamburger Stadtentwässerung AöR - € - € 14.000.000 € Hamb. Ges.f. Vermögens- u. Beteiligungmanagement mbH - € - € 104.000.000 € Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf KöR 64.718.050 € 73.215.088 € 15.939.779 € Hamburg Port Authority AöR 43.189.593 € 36.987.361 € - € Fördern & Wohnen AöR 7.000.000 € - € - € Landesbetrieb Schulbau und SV Schulimmobilien 70.895.556 € 102.460.801 € - € Deichtorhallen Hamburg GmbH 379.783 € 329.783 € - € Stiftung Historische Museen - € - € 870.350 € Stiftung Museum für Kunst und Gewerbe - € - € 740.000 € Institut für Hygiene und Umwelt 520 € 920.580 € 64.367 € Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer 22.459.708 € 26.672.708 € 15.622.322 € Landesbetrieb Zentrum für Personaldienste - € 549.301 € - € Landesbetrieb Planetarium Hamburg - € 375.869 € - € Immobilien-Service-Zentrum 15.409 € 24.649 € 53.262 € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7388 3 Anlage 1 2016* 31.10. 30.11. 31.12. Flughafen Hamburg GmbH - € - € 19.950.000 € Grundstücksges. Billstraße 82-84 mbH 2.000 € 20.000 € 20.000 € Grundstücksges. Polizeipräsidium mbH 850.000 € 830.000 € 770.000 € HADAG Seetouristik und Fährdienst AG - € - € 830.000 € Hafencity Hamburg GmbH - € 2.200.000 € - € Hamburg Energienetze GmbH 12.220.000 € 24.320.000 € 63.000.000 € Hamburger Hochbahn AG 19.400.000 € 13.100.000 € 16.500.000 € Hamburger Wasserwerke GmbH 10.740.000 € - € 18.540.000 € KG VHG Verwaltung Hamb. Gebäude Gmbh & Co. 550.000 € - € - € P+R GmbH 620.000 € 620.000 € 350.000 € P+R GmbH Bau 860.000 € 1.140.000 € 1.520.000 € Sprinkenhof GmbH - € 1.150.000 € - € * Stichtagsberechnung zum Monatsende Drucksache 21/7388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 7388ska_text 7388_Anlagen 7388ska_Antwort_Anlage1 7388ska_Antwort_Anlage2