BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7398 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR Gemäß den Angaben des Senats in Drs. 21/7195 wurde Pricewaterhouse- Coopers (PwC) vom Verwaltungsrat der hsh portfoliomanagement AöR als Abschlussprüfer der Abwicklungsanstalt für das Geschäftsjahr 2016 bestellt. Dies erscheint erklärungsbedürftig, da PwC im laufenden Jahr bereits mit der Bewertung des angekauften Portfolios einen wesentlichen Beratungsauftrag mit entsprechenden Auswirkungen auf den Jahresabschluss der AöR durchgeführt hat. Auch in den Corporate Governance Kodizes der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein gibt es entsprechende Vorgaben zur Sicherung der Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten der Abschlussprüfer. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm), der HSH Finanzfonds AöR (Finfo) und der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Welche einzelnen Prüfungs- und Beratungsaufträge hat PwC bislang mit jeweils welchem Auftragsvolumen von der hsh portfoliomanagement AöR erhalten? Wie und durch wen erfolgte jeweils die Auftragsvergabe? 2. Welche einzelnen Prüfungs- und Beratungsaufträge hat PwC seit 2015 im Zusammenhang mit der Landesbeteiligung an der HSH Nordbank mit jeweils welchem Auftragsvolumen von der HSH Finanzfonds, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der HGV erhalten? Der Vorstand der hsh pm hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) mit der Prüfung der Aufstellung über das Kreditportfolio zum 30. Juni 2016, der Prüfung des Quartalsberichtes zum 30. Juni 2016 und der Jahresabschlussprüfung 2016 beauftragt. Der Vorstand der Finfo hat einen Auftrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung einer zu errichtenden Holdinggesellschaft der HSH Nordbank AG (HSH) erteilt. Eine Veröffentlichung der Auftragsvergütung ist mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der PwC nicht möglich. 3. Welche Vorgaben an Größe, Qualifikation und Ähnliches der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden im Einzelnen im Zuge des Vergabeverfahrens für die Abschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR aus welchen Gründen festgelegt? Um den besonderen Anforderungen an die Qualifikation. Leistungsfähigkeit und Sachkunde Rechnung zu tragen, wurden insbesondere folgende Anforderungen gestellt: Der Gesamtumsatz musste in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- Drucksache 21/7398 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jahren in jedem Geschäftsjahr größer als 50 Millionen Euro und die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für die Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten beziehungsweise vergleichbarer Finanzinstitutionen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr mindestens 150 betragen haben. Darüber hinaus musste eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachgewiesen und eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Haftungsregelungen nach § 323 Absatz 2 HGB und der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 vorgelegt werden. 4. Wie viele Angebote von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften lagen im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Abschlussprüfung der hsh portfoliomanagement AöR vor? An dem Vergabeverfahren haben sich drei Interessenten beteiligt. 5. Ist es zutreffend, dass – abweichend von anderen Ausschreibungen für die Abschlussprüfung öffentlicher Unternehmen – lediglich die Prüfungsdienstleistungen für das Geschäftsjahr 2016 vergeben wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen? Eine auf das Geschäftsjahr 2016 begrenzte Ausschreibung erfolgte aus vergaberechtlichen Gründen insbesondere mit Blick auf eine mögliche Anpassung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften. 6. Stellt die durch PwC erfolgte Marktwertermittlung des angekauften Portfolios aus Sicht der zuständigen Stellen einen möglichen Interessenkonflikt bei der Abschlussprüfung dar? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden zur Vermeidung des Konflikts vereinbart ? Wenn nein, warum nicht? 7. Stellt die durch PwC erfolgte Marktwertermittlung des angekauften Portfolios einen Ausschlussgrund für die Abschlussprüfung nach den Vorgaben des § 319 Absatz 3 Nummer 3d HGB dar? Wenn nein, warum nicht und durch welche Stelle wurde dies geprüft? Nein. PwC hat keine Bewertungs- oder Beratungsleistungen für die hsh pm erbracht, sondern eine Prüfung hinsichtlich des von der Europäischen Kommission (EU- Kommission) festgelegten Wertes für das übernommene Portfolio dahin gehend durchgeführt, ob der Marktwert für dieses Portfolio zum 30. Juni 2016 mindestens auf der Höhe des von der EU-Kommission festgelegten Wertes von 2,43 Milliarden Euro lag. Die Prüfungsleistung erfolgte als unabhängiger Wirtschaftsprüfer unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Die Vergabe der Prüfaufträge erfolgte durch den Vorstand der hsh pm (siehe Antwort zu 1. und 2.) und wurde vergaberechtlich durch die Kanzlei Linklaters LLP begleitet. 8. Ist es zutreffend, dass PwC bereits im Juli mit der Prüfung des Quartalsabschlusses der hsh portfoliomanagement AöR zum 30.06.2016 beauftragt wurde? Wie und durch wen erfolgte das Vergabeverfahren? Welchen Stellen liegt jeweils seit wann ein entsprechender Prüfungsbericht vor? Ja. Die Vergabe erfolgte durch die hsh pm und wurde vergaberechtlich durch die Kanzlei Linklaters LLP begleitet. Der Prüfungsbericht ist der Finanzbehörde mit Schreiben vom 27. September 2016 übermittelt worden. 9. Inwiefern ist beabsichtigt, die weiteren Quartalsberichte der hsh portfoliomanagement AöR einer prüferischen Durchsicht zu unterziehen? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7398 3 10. Wird derzeit geprüft oder geplant, die Regelungen für die hsh portfoliomanagement AöR dahin gehend anzupassen, eine Bilanzierung nach der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) zu ermöglichen ? Wenn ja, aus welchen Gründen und welche Auswirkungen hätte dies auf den Umfang der Rechnungslegung und der Berichterstattung der hsh portfoliomanagement AöR sowie die Abschlussprüfung im Einzelnen? Der Senat hat der Bürgerschaft mit Drs. 21/7385 eine Änderung des Staatsvertrags für die hsh pm vorgelegt, die unter anderem eine Anpassung hinsichtlich einer Bilanzierung nach der Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute (RechKredV) entsprechend der Regelungen für die bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten vorsieht, um der hsh pm die Bilanzierung nach den für Kreditinstituten geltenden Vorschriften zu ermöglichen. Damit sollen die aus einer Bilanzierung nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs entstehenden operativen Nachteile zum Beispiel aus der Servicierung der übernommenen Portfolien durch die nach RechKredV bilanzierende HSH sowie aus der Einhaltung der Meldepflichten gegenüber der Aufsicht und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.