BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7399 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der hsh portfoliomanagement AöR Mit der hsh portfoliomanagement AöR haben die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein zur Jahresmitte 2016 ein umfangreiches Portfolio an notleidenden Schiffskrediten von der HSH Nordbank übernommen. In ihrer „Pressemitteilung 01/2016“ mit dem Titel „hsh portfoliomanagement AöR legt Quartalsbericht Q3/2016 vor“ hat die Anstalt am 21.12.2016 bekanntgegeben , dass aufgrund der Wertentwicklung bereits im 1. Quartal nach Ankauf des Portfolios eine Risikovorsorge von 341 Millionen Euro gebildet wurde. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit weiter regelmäßig über die Entwicklung der finanziellen Risiken dieser AöR informiert wird, deren Verluste komplett von den Landeshaushalten übernommen werden müssen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) wie folgt: 1. Wann genau fanden die Sitzungen des Verwaltungsrates und der Trägerversammlung der hsh portfoliomanagement AöR zum Bericht über das 3. Quartal statt? 2. Erfolgte die Presseinformation am 21.12.2016 unmittelbar im Anschluss an dies entsprechenden Gremiensitzungen? Wenn nein, warum nicht? Eine Befassung auf Grundlage einer vorläufigen Finanzinformation fand im Rahmen der Verwaltungsratssitzung am 1. Dezember 2016 statt. Der finale Bericht zum 3. Quartal 2016 ist den Mitgliedern des Verwaltungsrates am 16. Dezember 2016 und den Mitgliedern der Trägerversammlung am 19. Dezember 2016 zugeleitet worden. Die Presseinformation erfolgte im Anschluss an die Kenntnisnahme durch die Gremien . 3. Warum wurden in der Pressemitteilung zum Q3-Bericht lediglich das „Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit vor Risikovorsorge“ sowie die Höhe der Risikovorsorge angegeben? 4. Warum erfolgt keine Veröffentlichung einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz? 5. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Finanzverschuldung sowie des Eigenkapitals der hsh portfoliomanagement AöR zum Quartalsstichtag ? Drucksache 21/7399 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. In welcher Form, in welchem Umfang und durch wen werden Medien und Öffentlichkeit zukünftig über Quartalsergebnisse und weitere Entwicklungen der hsh portfoliomanagement AöR informiert? 7. Wann werden auf der Homepage der hsh portfoliomanagement AöR weitere Angaben zur Anstalt präsentiert? 8. Hat der Verwaltungsrat der hsh portfoliomanagement AöR eine Regelung für Auskünfte der Anstalt an Presse, Rundfunk und Fernsehen gemäß § 13 der Satzung verabschiedet? Wenn ja, mit welchen Regelungen? Wenn nein, ist dies konkret beabsichtigt und welche Vorgaben und Verabredungen gelten ohne eine solche Regelung? Die Satzung der hsh portfoliomanagement sieht unter § 18 Absatz 5 nur die Veröffentlichung von Jahresabschluss und Lagebericht vor. Der Verwaltungsrat hat am 3. März 2016 beschlossen, dass die Erteilung von Auskünften der Anstalt an Presse, Rundfunk und Fernsehen durch das Finanzministerium Schleswig-Holstein erfolgt. Am 1. Dezember 2016 hat er aus Gründen der Transparenz über die Geschäftsentwicklung beschlossen, dass die hsh pm die wesentlichen Ergebnisse zum 3. Quartal 2016 zeitnah veröffentlichen soll. Die Homepage der Anstalt befindet sich nach Angaben der hsh pm im Aufbau. Darüber hinaus sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen.