BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7407 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Dr. Bernd Baumann und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 04.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Sozialbetrug durch mehrfache Registrierung als Asylbewerber Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet am 2.1.2017 von einem Sozialbetrug durch Asylbewerber in Niedersachsen, wobei es sich auf Nachrichten des NDR bezieht. Demnach ermittelt eine Braunschweiger Sonderkommission in mehr als 300 Fällen gegen Asylbewerber, die sich unter verschiedenen Identitäten mehrfach haben registrieren lassen. Unter diesen mehrfachen Identitäten haben sie dann in unterschiedlichen Kommunen parallel Zuwendungen erhalten. Im Schnitt hätten die entsprechenden Asylbewerber drei bis vier Identitäten gehabt. Pro Asylbewerber liege der Schaden dabei bis zu 10.000 Euro, die Polizei geht von einem Gesamtschaden von mehreren Millionen Euro aus. Laut NDR haben bereits Behörden anderer Bundesländer bei der Braunschweiger Polizei angefragt, um von deren Erfahrungen in dieser Angelegenheit zu profitieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Straftaten im Sinne der Anfrage als Sozialleistungsbetrug erfasst. Eine weitere Differenzierung erfolgt in der PKS nicht. Angaben zur Anzahl der von Asylbewerbern begangenen Taten sind auf Grundlage der PKS nicht möglich. Straftaten im Sinne der Anfrage werden beim Landeskriminalamt (LKA) im LKA 5 (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Cybercrime) und im LKA 165 (Ausländerdelikte ) bearbeitet. Die Beantwortung der Fragen dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage würde eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten beim LKA 5 und LKA 165 erforderlich machen. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) setzt einen gültigen Ankunftsnachweis beziehungsweise eine Aufenthaltsgestattung voraus. Da in Hamburg seit Mai 2016 alle Schutzsuchenden bei der Ankunft mit Fingerabdrücken registriert werden und auch für zuvor eingereiste Personen die Registrierung im Asylverfahren erfolgte, ist mittlerweile ein vollständiger Abgleich der Personen gewährleistet. Die vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In wie vielen Fällen ermittelt die Hamburger Polizei wegen des Verdachts auf Sozialbetrug durch Mehrfachregistrierung in Asylverfahren? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/7407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gibt es bereits Anklagen oder Verurteilungen aufgrund Sozialbetrugs in der dargestellten Weise gegen Bezieher von Asylbewerberleistungen in Hamburg? Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Daten, insbesondere der (ausländerrechtliche ) Status eines Beschuldigten sowie die konkrete Art der Tatbegehung, werden im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA nicht erfasst. Daher müssten sämtliche Verfahren jedenfalls aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016, in denen als Delikt der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) notiert wurde, händisch ausgewertet werden. Hierbei handelt es sich um mehrere Zehntausend Verfahren. Eine Auswertung einer solchen Anzahl an Verfahren ist in Hinblick auf die für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich. 3. Gibt es andere Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber? Wenn ja, wie viele und auf welche Art und Weise wurden diese begangen ? Derzeit wird ein Verdachtsfall des doppelten Leistungsbezugs überprüft. Sollte sich der Verdacht erhärten, werden die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet. Im Übrigen sind keine Fälle bekannt. Der Tatbestand des Betruges ist auch erfüllt, wenn Einkommen oder Vermögen verschwiegen werden. Diese Fälle werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine händische Einzelauswertung von knapp 19.000 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 4. Wie hoch schätzt die Hamburger Polizei den Schaden pro Betrugsfall und insgesamt auf Hamburg bezogen ein? Siehe Vorbemerkung. 5. Steht die Hamburger Polizei im Austausch mit den Ermittlungsbehörden in Niedersachsen wegen der dargestellten Thematik? 6. Plant auch die Hamburger Polizei, eine Sonderkommission in dieser Angelegenheit einzusetzen oder gibt es bereits eine Sonderkommission, auch für andere Fälle des Sozialbetruges durch Asylbewerber? Die Polizei Hamburg steht in Kontakt mit der Polizei Niedersachsen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.