BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7408 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Prof. Dr. Jörn Kruse, Dr. Bernd Baumann, Andrea Oelschlaeger und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 04.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Ausreisepflichtige Straftäter in Hamburg Laut Drs. 21/6897 befanden sich am 31.10.2016 6.544 ausreisepflichtige Personen in Hamburg, von denen 5.052 geduldet waren und 1.492 über keine Duldung verfügten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Ausreisepflichtige gab es am 31.12.2016 in Hamburg, wie viele davon waren geduldet und aus welchem Grund waren diese jeweils geduldet? Zum Zeitpunkt der Beantwortung lag die Monatsstatistik des Ausländerzentralregisters für Dezember 2016 noch nicht vor. Zum Stand 30. November 2016 siehe Drs. 21/7269. 2. Gegen wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen war oder waren zuvor eine oder mehrere strafrechtliche Verurteilungen ergangen und welche? Bitte Straftat angeben, weswegen es zur Verurteilung kam und Strafmaß sowie Datum der Verurteilung. Bitte unterteilen in geduldete und nicht geduldete Personen und Personen einzeln angeben. Bitte zudem angeben, ob gegen bereits verurteilte ausreisepflichtige Personen weitere Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind. 3. Wie viele der ausreisepflichtigen Personen befanden sich zum 31.12.2016 aus welchem Grund in Haft? 4. Gegen wie viele der ausreispflichtigen Personen, die bislang nicht strafrechtlich verurteilt worden sind, läuft derzeit ein Straf- oder Ermittlungsverfahren und aus welchem Grund? Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Daten, insbesondere der ausländerrechtliche Status eines Beschuldigten, werden im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA nicht erfasst. Daher müsste zum Stichtag für alle ausreisepflichtigen Personen ausgewertet werden, inwieweit gegen die Personen Verfahren vorliegen. Hierbei handelt es sich zum Stichtag 31.11.2016 um 6.446 Personen. Eine entsprechende Abfrage in MESTA sowie eine Auswertung der sich daraus ergebenen Verfahren ist in Hinblick auf die für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Am 31. Dezember 2016 befanden sich drei Personen in Abschiebehaft. Zu den in Untersuchungs- oder Strafhaft befindlichen ausreisepflichtigen Personen erfolgt keine statistische Erfassung.