BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7417 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 04.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Situation von Kursleitern/-innen in den Integrationskursen des BAMF Als wichtiges Angebot für den Integrationsprozess von Einwanderern besteht seit der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes 2005 ein rechtlicher Anspruch auf einen Integrationskurs nach §44 AufenthaltsG. Die Durchführung der vom BAMF geförderten Integrationskurse haben freie Träger übernommen , die seither mit den strukturellen Schwächen des Systems zu kämpfen haben. Eine Optimierung, welche die Relevanz der Integrationskurse ausreichend würdigt, blieb auch mit der verstärkten Zuwanderung von Flüchtlingen 2015 aus. Erst kürzlich berichtete „Die Welt“ (12.12.2016, Seite 25) über das Minusgeschäft mit den Integrationskursen und die Probleme, denen sich die freien Träger, aufgrund der dahinterstehenden Steuerungslogik, ausgesetzt sehen. In Hamburg etwa fand zuletzt eine Abwerbung von qualifizierten Kursleiterinnen und Kursleitern durch Schulen statt. Dies ist auch möglich geworden, weil freie Träger aufgrund der Finanzierungslogik der Integrationskurse keinerlei Planungssicherheit haben, was sie dazu zwingt, Lehrkräfte über Jahre hinweg auf Honorarbasis als freie Mitarbeiter zu beschäftigen. Dies führt dazu, dass Kursleiterinnen und Kursleiter teils Jahrzehnte in einer Art „Scheinselbstständigkeit“ in unsicheren und prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind, ohne Sozialversicherungs-, insbesondere Rentenansprüche zu erwerben. Für freie Träger wird es nicht nur zunehmend schwerer, qualifizierte Kursleiter-und Kursleiterinnen zu finden und diese auch zu halten, sondern auch, den Betrieb am Laufen zu halten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Durchführung des vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzten Integrationskursangebots nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt (siehe Drs. 21/4499, 21/4566, 21/4765, 21/5126, 21/5454, 21/6543 sowie 21/7163). Deshalb obliegt die Datenerfassung zur Durchführung dieser Kurse auch ausschließlich dem Bund. Auf entsprechende Anfrage der zuständigen Fachbehörde vom 4. Januar 2017 hat das BAMF am 5. Januar 2017 mitgeteilt, dass kein Beitrag zur Beantwortung zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Begründung verweist das BAMF darauf, als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch die Hamburgische Bürgerschaft zu unterliegen. Außerdem sei eine freiwillige Beantwortung aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung des BAMF und der überaus knappen Fristsetzung nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anbieter führten Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Jahren 2005 – 2016 in Hamburg Drucksache 21/7417 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 durch? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anbieter und Anzahl der jeweils durchgeführten Kurse. 2. Wie viele Kursleiter/-innen wurden im Zeitraum 2005 bis 2016 in Hamburg im Rahmen der vom BAMF geförderten Integrationskurse beschäftigt ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. a) Wie viele davon wurden im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt? b) Wie viele dieser sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse waren befristet? c) Wie oft wurden diese befristeten Arbeitsverhältnisse abgeschlossen ? d) Wie viele dieser befristeten Arbeitsverhältnisse wurden mehr als drei Mal verlängert? e) Wie viele dieser befristeten Arbeitsverhältnisse wurden mehr als fünf Mal verlängert? f) Wie viele dieser befristeten Arbeitsverhältnissen wurden mehr als zehn Mal verlängert? 3. Wie viele Anbieter beschäftigen Kursleiter/-innen von Integrationskursen als freie Mitarbeiter/-innen? Bitte für den Zeitraum 2005 – 2016 nach Träger, Anzahl und Geschlecht aufschlüsseln. 4. Wie hoch ist der Anteil von Kursleitern/-innen, die mehr als fünf Jahre bei Anbietern als freie Mitarbeiter/-innen beschäftigt sind? Wie hat sich der Anteil von 2010 bis 2016 entwickelt? 5. Wie viele freie Mitarbeiter/-innen sind bei mehr als einem Anbieter für die Durchführung von Integrationskursen beschäftigt gewesen? Bitte für den Zeitraum 2005 – 2016 angeben. 6. Wie viele Kursleiter/-innen, die als freie Mitarbeiter für die Durchführung von Integrationskursen beschäftigt wurden, übten nebenbei noch eine weitere Beschäftigung aus? Bitte für den Zeitraum 2005 – 2016 angeben . 7. Wie hoch ist der Anteil von Kursleitern/-innen von Integrationskursen des BAMF, die als freie Mitarbeiter/-innen beschäftigt wurden, die keine weiteren Einkünfte haben? Wie hat sich der Anteil von 2005 bis 2016 entwickelt ? Siehe Vorbemerkung. 8. Seit einigen Jahren fordern Gewerkschaften, die prekären Arbeitsverhältnisse von Kursleitern/-innen von Integrationskursen in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Wie bewertet der Senat diese Forderung? Unterstützt der Senat diese Forderung der Gewerkschaften? Wenn ja, was hat der Senat bisher diesbezüglich unternommen? 9. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen von Zuwanderung und Integration ein langfristiger Bedarf an Integrationskursen besteht. Daher stellt sich die Frage, warum die Beschäftigung der Kursleiter/-innen nicht über Zuwendungen und reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse , mit einer vernünftigen Altersversorgung, geregelt werden kann. Wie bewertet der Senat diese Forderung? 10. Ist der Senat beziehungsweise sind die Fachbehörden von sich aus tätig geworden, um dieses Problem mit dem BAMF zu beraten? Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Beratungen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7417 3 In der 11. Integrationsministerkonferenz (IntMK) am 16./17. März 2016 hat Hamburg gemeinsam mit den Ländern den Bund aufgefordert, den Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen deutlich zu erhöhen, um die Kursträger dadurch in die Lage zu versetzen, den Lehrkräften ein angemessenes Honorar zu zahlen. Daraufhin hat das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Wirkung zum 1. Juli 2016 entschieden, den Kostenerstatungssatz für die Durchführung von Integrationskursen zu erhöhen und eine neue Vergütungsuntergrenze festzulegen. Ziel und Ergebnis der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes ist eine deutliche Steigerung der Honorare von Lehrkräften von 23 auf 35 Euro pro Unterrichtsstunde. Die Art des den Kursleitungen angebotenen Dienstleistungs- oder Beschäftigungsverhältnisses obliegt der organisatorischen Verantwortung der Kursträger. Im Übrigen hat sich der Senat mit den Fragestellungen bisher nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .