BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7425 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 04.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Bürgerfragen zur Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark – Aktueller Stand (II) Das Bezirksamt Hamburg-Nord und der von SPD und GRÜNEN geführte Senat favorisieren derzeit den Standort „Seelemannpark“ in Eppendorf als Fläche für eine neue Folgeunterkunft für Flüchtlinge. Der mögliche Standort in einer aktuell denkmalgeschützten Grünanlage wurde als Ergebnis der interaktiven Aktion „FindingPlaces“ vorgestellt. Das Bezirksamt erwägt zudem eine Erweiterung durch einen Zusatzbau auf einer Fläche an der Loogestraße. Viele Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mit Fragen an ihre CDU-Abgeordneten gewendet, deren Klärung ein berechtigtes und nachvollziehbares Interesse der Betroffenen darstellt. Das m.E. zuständige Bezirksamt hat dazu allerdings auf Senat und Fachbehörden verwiesen. In der letzten Sitzung des bezirklichen Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude wurde vonseiten des Bezirksamtes angemerkt, dass diverse Prüfungen abgeschlossen worden seien und zumindest Zwischenergebnisse vorlägen. Insbesondere lägen den Fachbehörden Ergebnisse zu Lärmschutz- und Ufermauergutachten vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gemäß Mitteilung des Senats (Drs. 21/6388) wurden Grundlagen ermittelt , die die Fläche im Seelemannpark als grundlegend geeignet einstufen . Um welche Grundlagen handelt es sich konkret und wie sind diese definiert? Es handelt sich um das Planrecht, die Erschließung, wie zum Beispiel Zufahrt und Medienversorgung, mögliche Belastungen des Gebiets, wie zum Beispiel Lärmschutz, Bodenbelastungen sowie die Ausstattung mit Infrastruktur, wie zum Beispiel die Anbindung von Kindertagesstätten und Schulen, Verkehr und die Bewertung der Sozialstruktur. 2. Welche Prüfungen/Untersuchungen werden aktuell in Bezug auf die geplante Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark durchgeführt, welche Prüfungen/Untersuchungen sind noch wann geplant und für welche Prüfungen /Untersuchungen liegen bereits welche Ergebnisse vor? Es wurden die Grundlagen (siehe Antwort zu 1.) allgemein geprüft und der Lärmschutz gutachterlich untersucht. Die Bewertung der Ergebnisse ist noch nicht abgeschlossen . Darüber hinaus werden zu gegebener Zeit anlassbezogen weitere Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt. 3. Zu welchem Ergebnis kommen die erstellten Lärmschutzgutachten im Bereich des Seelemannparks und der Loogestraße hinsichtlich der Realisierung möglicher Unterkünfte und des Lärmschutzes? Durch wen wur- Drucksache 21/7425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den die Gutachten wann, unter welchen Umständen und zu welchen Kosten erstellt? (Bitte die Bezugsquelle für das vollständige Gutachten und Untersuchungsergebnisse angeben oder als Anlage zur Antwort auf diese Anfrage beifügen.) 4. Welche Maßnahmen resultieren als Konsequenz aus den Lärmschutzgutachten hinsichtlich der Planungen möglicher Flüchtlingsunterkünfte sowohl im Seelemannpark als auch an der Loogestraße? Die Gutachten wurden durch die Firma OSJ Ingenieure, Beratende Ingenieure VBI für Bauwesen, 22767 Hamburg Ende November 2016 auf Grundlage der vorgeschriebenen Normen und Richtlinien erstellt. Die beiden Gutachten für den Seelemannpark und die Loogestraße kommen zu dem Ergebnis, dass an beiden Standorten für einen innerstädtischen Bereich keine ungewöhnlich hohe Lärmbelastung vorliegt und dass an beiden Standorten eine Bebauung aus Schallschutzkriterien ohne Weiteres möglich ist. Die Kosten des Gutachtens für den Seelemannpark betrugen 3.808 Euro und für die Loogestraße 3.451 Euro. Für beide Standorte wurden die Schallschutzkriterien ermittelt und innerhalb der baulichen Planungsvarianten, zum Beispiel durch die Anordnung der Gebäudekörper, berücksichtigt. 5. Zu welchem Ergebnis sind die Untersuchungen des LSBG im Seelemannpark hinsichtlich der Ufermauer zum Alsterlauf gekommen? Durch wen wurden die Gutachten wann, unter welchen Umständen und zu welchen Kosten erstellt? (Bitte die Bezugsquelle für das vollständige Gutachten und Untersuchungsergebnis angeben oder als Anlage zur Antwort auf diese Anfrage beifügen.) 6. Welche Maßnahmen resultieren als Konsequenz aus diesem Gutachten zur Ufermauer im Seelemannpark hinsichtlich der Planungen einer möglichen Unterkunft? Zum Schutz der Ufermauer war die Erstellung eines Gutachtens entbehrlich. Der Weg entlang der Ufermauer wird nicht Bestandteil der öffentlichen Unterbringung und durch einen Zaun von der Einrichtung abgetrennt. 7. Mit welchen Gesamtkosten plant der Senat beziehungsweise die zuständigen Stellen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft jeweils getrennt nach der Belegenheit Seelemannpark als auch im Bereich der Loogestraße? 8. Mit welchen Mehrkosten rechnet der Senat darüber hinaus aktuell bei der Umsetzung der Maßnahmen, die sich als Konsequenz aus dem Lärmschutzgutachten und der Untersuchung der Ufermauer im Seelemannpark für die Herstellung der Parkanlage für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft ergeben? Die Gesamtkosten beziehungsweise mögliche Mehrkosten können noch nicht abschließend ermittelt werden.