BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7427 21. Wahlperiode 10.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 04.01.17 und Antwort des Senats Betr.: „Grün wirkt“ – Neue Studiengebühren an Hamburger Hochschulen? Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ vom 4. Januar hat die grüne Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg, Theresia Bauer, einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem Studenten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ab Herbst 2017 ganze 1.500 Euro Studiengebühren pro Semester zahlen sollen. Den Hochschulen sollen davon anteilig lediglich 300 Euro zukommen. Rund 25.000 Studenten seien betroffen. Ein Zweitstudium soll generell gebührenpflichtig werden und Studenten pro Semester 650 Euro kosten. Was genau als Zweitstudium definiert wird und wie die Universitäten und Hochschulen anteilig an diesen Einnahmen beteiligt werden, wird nicht berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), der HafenCity Universität Hamburg (HCU), der Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK), der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) und der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) wie folgt: 1. Wie viele Studenten aus Ländern außerhalb der EU sind an Hamburgs staatlichen Universitäten und Hochschulen zum Wintersemester 2016/ 2017 eingeschrieben? Bitte je Universität/Hochschule ohne Verweis auf andere Drucksachen angeben. 2. Wie viele Studenten sind an Hamburgs staatlichen Universitäten und Hochschulen zum Wintersemester 2016/2017 für ein sogenanntes Zweitstudium eingeschrieben? Bitte je Universität/Hochschule ohne Verweis auf andere Drucksachen angeben. Hochschule Anzahl Nicht-EU-Studierende Anzahl Studierende im Zweitstudium im Wintersemester (WiSe) 2016/20171 UHH1 3.699 511 HAW 1.907 515 HCU 349 71 HFBK 180 23 HfMT 256 45 TUHH 871 51 Summen 7.262 1.216 1 Da an der UHH die technische Aufbereitung der Studierendendaten für das WiSe 2016/2017 aktuell noch nicht abgeschlossen ist, werden die Daten für das WiSe 2015/2016 genannt. Drucksache 21/7427 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Kennt Hamburgs Wissenschaftssenatorin den Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg und hat Sie sich dazu mit ihrer Amtskollegin ausgetauscht ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie beurteilt die zuständige Wissenschaftssenatorin den Gesetzentwurf ihrer Amtskollegin aus Baden-Württemberg – insbesondere bezüglich des geringen Anteils der Gebühren, der an die Hochschulen gehen soll? 5. Welche Auswirkungen könnte ein solches Gesetz auf Hamburg haben (zum Beispiel verstärkte Bewerbungen aus dem EU-Ausland an Hamburger Hochschulen)? 6. Unter welchen Rahmenbedingungen kann sich die zuständige Wissenschaftssenatorin die Wiedereinführung von Studiengebühren an Hamburgs staatlichen Universitäten und Hochschulen vorstellen? 7. Wird der Senat in dieser Legislatur eine Initiative zur Einführung von Studiengebühren gleich welcher Art initiieren? Wenn ja, inwiefern und wann? Wenn nein, warum nicht? Die Bausteine der Finanzierung der landesfinanzierten Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg sind im Regierungsprogramm der 21. Legislaturperiode beschrieben. Darüber hinaus nimmt der Senat in ständiger Praxis keine Stellung zur Praxis anderer Länder.