BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/744 21. Wahlperiode 19.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 11.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Auftrag der Lawaetz-Stiftung zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitung von Flüchtlingen im Bezirk Wandsbek Die Lawaetz-Stiftung hat eine Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro für die „Koordinierung, Information und Evaluation zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitung von Flüchtlingen im Bezirk Wandsbek“ erhalten. Die Auftragslaufzeit läuft vom 16. April bis zum 31. Dezember 2015. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist der Auftrag der Lawaetz-Stiftung in benannter Angelegenheit genau definiert und welche Aufgaben übernimmt sie? (Bitte einzeln aufschlüsseln .) Die Lawaetz-Stiftung erhält eine Zuwendung für die Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitung von Flüchtlingen im Bezirk Wandsbek insbesondere durch Informationsund Beratungsangebote zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Initiativen , Unterstützerkreisen und sogenannten Runden Tischen bei der Einrichtung neuer und der Begleitung vorhandener Unterkünfte. Darüber hinaus soll sie den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den ehrenamtlichen Initiativen und anderen gesellschaftlichen Gruppen unterstützen und das gegenseitige Verständnis zwischen den Flüchtlingen und den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Unterkünfte fördern . 2. Berichten zufolge soll es sich bei dem Auftrag unter anderem um die Erstellung eines Kriterienkatalogs handeln, nach dem Gelder für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit verteilt werden. Stimmt diese Information? Falls ja, warum kann die öffentliche Verwaltung einen solche Kriterienkatalog nicht selbst erstellen? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. Wurde die Leistung öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, wie viele Organisationen haben sich an der Ausschreibung beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Nein, eine Ausschreibung war nicht erforderlich, weil die Mittel im Wege der Zuwendungsvergabe bewilligt wurden. Drucksache 21/744 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Kriterien waren ausschlaggebend für die Vergabe des Auftrags an die Lawaetz-Stiftung? Die Erfahrung und Kompetenz des Zuwendungsempfängers im Hinblick auf den Inhalt und die Zielsetzung des Auftrags (siehe Antwort zu 1.), die in der Verwaltung in dieser Form nicht vorhanden ist. 5. Wie viele Vollzeitäquivalente sind für die Erfüllung dieses Auftrags zuständig? Im Rahmen der Auftragserteilung nach der Landeshaushaltsordnung wird der Verwendungszweck im Zuwendungsbescheid festgelegt. Konkrete Personalbedarfe wurden dabei nicht festgelegt. 6. Wie stellt sich dieses Projekt im Haushalt dar? Welche Behörde bezahlt den Auftrag aus welchem Titel beziehungsweise welchem Produkt? 7. Wurden hierfür zusätzliche Gelder zentral zur Verfügung gestellt? Wenn ja, woher kommen diese Gelder? Wenn nein, welche anderen Leistungen können nun nicht mehr erbracht werden? Die Finanzierung erfolgt über den Einzelplan 1.6 aus Mitteln des „Förderfonds Bezirke “. 8. Wie erfolgt ex post die Evaluation des Auftrags? Im Rahmen der üblichen Verwendungsnachweisprüfung gemäß § 46 Landeshaushaltsordnung .