BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7440 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Ortskern Rahlstedt – Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Mit dem Beschluss der Senatskommission (SENKO) vom 28.01.2010 (SENKO-Drucksache 100128/02.0) wurde der Ortskern Rahlstedt als Fördergebiet in das damalige Rahmenprogramm Integrierte Stadtentwicklung (RISE 2009) mit einer Förderlaufzeit bis Ende 2015 aufgenommen. Das Bezirksamt Wandsbek ist gemäß Globalrichtlinie für die Aufstellung und die Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) zuständig. Das Entwicklungskonzept bildet die Grundlage für einen umfassenden Erneuerungs - und Entwicklungsprozess und damit das strategische Instrument für die Gebietsentwicklung als Gesamtmaßnahme. Bereits die städtebauliche Rahmenplanung im Jahre 2004 stellte fest, dass der Bedeutungsverlust Rahlstedts als Versorgungszentrum nur verbessert werden kann, wenn bauliche und strategische Maßnahmen verwirklicht werden. Die baulichen und strategischen Maßnahmen haben sich seit der Vorlage des Integrierten Entwicklungskonzeptes und der Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung verändert. Außerdem wurden die Maßnahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (aus Personalmangel) noch nicht vollständig umgesetzt (Mecklenburger Straße, Boizenburger Weg sowie Restarbeiten Helmut-Steidl-Platz und Wandseterrassen). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Welche Personal- und Zeitplanung liegt für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen des integrierten Entwicklungskonzeptes (Mecklenburger Straße, Boizenburger Weg sowie Restarbeiten Helmut-Steidl-Platz und Wandseterrassen) vor? Die Planung der RISE-Maßnahme zum Ausbau Boizenburger Weg und Mecklenburger Straße soll im Laufe des Jahres 2017 mit allen Trägern öffentlicher Belange, den Eigentümern der anliegenden Grundstücke und den politischen Gremien abgestimmt werden. Danach erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme. Nach Zuschlagserteilung kann mit der Bauausführung begonnen werden. Das Aufstellen der Spielgeräte einschließlich eines Fallschutzes sowie das Aufstellen des Anfahrschutzes auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ erfolgen im ersten Halbjahr 2017. Pla- Drucksache 21/7440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nung und Umsetzung der Maßnahme werden mit der hierfür erforderlichen Personalkapazität erfolgen. 2. Wann wird die Straßenpflasterung auf dem Helmut-Steidl-Platz (vor der geplanten Gebäudeerweiterung Rahlstedt Arkaden) vollständig hergestellt ? Nach Abschluss der Hochbauarbeiten werden durch den Investor die öffentlichen Wegeflächen wiederhergestellt. 3. Welchen Einfluss haben die Planungen (Vorbereitung Planfeststellungsverfahren ) der Deutschen Bahn (Verlegung/Umbau des Bahnhofes im Rahmen der Trassenführung S4) auf das Integrierte Entwicklungskonzept ? Keine. a. Warum soll auf den nördlichen Zu- und Durchgang Bahnsteige/ Schweriner Straße Doberaner Weg verzichtet werden (laut Deutscher Bahn)? Nach derzeitigem Planungsstand werden beide Zu- und Durchgänge des Bahnhofes Rahlstedt erhalten bleiben. Durch die Baumaßnahme zur Realisierung der S-Bahn- Linie S4 (Ost) wird es lediglich zu einer geringfügigen Lageveränderung beider Unterführungen kommen. b. Welche Maßnahmen werden als Alternative für diesen Durchgang vorgesehen? Entfällt. c. Welche Alternativen für die Fahrradstellplätze (siehe auch Gutachten Interkommunales Gewerbegebiet) werden von wem und wann nach Schließung des Zu- und Durchgangs entwickelt? Im Umfeld des Bahnhofs Rahlstedt befinden sich circa 320 Fahrrad-Abstellplätze. Das Bike+Ride(B+R)-Entwicklungskonzept des Senats (siehe Drs. 20/14485) geht für diesen Standort von einem zusätzlichen Bedarf aus. Die Planungen für den Ausbau der B+R-Kapazitäten am Bahnhof Rahlstedt werden nicht vor dem Jahr 2019 aufgenommen . Im Übrigen siehe Antwort zu 3.a. d. Welche Einflüsse auf die Schließung des nördlichen Zu- und Durchgangs hat dies auf die Planungen für die Velo-Route 7 (Abschnitt 2b 2016 Ellerneck bis ZOB Rahlstedt Ertüchtigung der Radwegeverbindung ) und die spätere Verlängerung nach Volksdorf? Entfällt. e. Wo endet die Velo-Route 7 am ZOB Rahlstedt? Bitte genaue Ortsbezeichnung . Die Veloroute 7 verläuft auf der Rahlstedter Bahnhofstraße und endet auf dem Helmut -Steidl-Platz. Der ZOB Rahlstedt wird von der Veloroute nicht berührt. 4. Welche Änderungen ergeben sich am Integrierten Entwicklungskonzept (Helmut-Steidl-Platz) durch die Neuplanung des Bahnhofs für die neuen Eingangsbereiche? Siehe Antwort zu 3. a. Wird im Rahmen des Umbaus der Eingangsbereiche des Bahnhofes auch der Umbau des ZOB Rahlstedt (Seite Amtstraße) geplant? b. Warum wird der barrierefreie Zugang vom ZOB Rahlstedt (Seite Amtstraße) zu den Bahnsteigen noch bis zum Neubau der Bahnhofseingänge verzögert und kann die Planung nicht parallel zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens vorgenommen werden ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7440 3 Ein Umbau des ZOB Rahlstedt steht im engen Zusammenhang mit den Veränderungen am Bahnhof Rahlstedt und der geplanten S4. Dies gilt auch für einen barrierefreien Zugang vom ZOB zu den Bahnsteigen und weitere barrierefreie Zugänge zur Busanlage Rahlstedt neben dem bereits vorhandenen barrierefreien Zugang in Höhe der Amtsstraße. 5. Welche Koordinierungen werden von wem und wann zwischen den Planungen des Neubaus/Umbaus Bahnhof (Deutsche Bahn), Umbaus ZOB Rahlstedt (Seite Amtstraße barrierefrei Hamburger Hochbahn), Velo- Route 7 (Endpunkt ZOB Rahlstedt), Fahrradstellplätze (Bike and Ride, P+R-Betriebsgesellschaft mbH) vorgenommen? Die Planung des Neu- beziehungsweise Umbaus des Bahnhofs und des Umbaus ZOB Rahlstedt wurde 2016 zwischen der DB AG, der HOCHBAHN und dem Bezirksamt Wandsbek abgestimmt. Im Rahmen der jeweiligen Planungsverläufe wird es Beteiligungen aller Träger öffentlicher Belange geben. Planungen und Zeitplanung der B+R-Maßnahmen liegen noch nicht vor, da der Bahnhof Rahlstedt nicht Gegenstand der ersten beiden Umsetzungsstufen des B+R-Entwicklungskonzeptes ist. Dieses sieht vor, dass der Ausbau und die Steigerung der Attraktivität von B+R am Bahnhof Rahlstedt bis zum Jahr 2025 erfolgen sollen. Erforderliche Abstimmungen zwischen der für die Planung, den Bau und Betrieb von B+R- Anlagen zuständigen P+R, den zuständigen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der DB AG werden anlassbezogen vorgenommen. 6. Wird das integrierte Entwicklungskonzept und die städtebauliche Rahmenplanung an die bisherigen und die zukünftigen Entwicklungen/Planungen angepasst? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und mit welchen Maßnahmen? Eine Anpassung des Integrierten Entwicklungskonzeptes ist nicht erforderlich. 7. Welche Maßnahmen (unter anderem Reinigung, Sanierung) sind bis zum Neu- beziehungsweise Umbau des Bahnhofs Rahlstedt im nördlichen Zu- und Durchgang und dem gesamten Bahnhofsumfeld geplant und wann werden sie durchgeführt? Die Bahnstation Rahlstedt, für die die DB Station und Service AG zuständig ist, wird regelmäßig gereinigt. Es finden ferner regelmäßige Begehungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht statt, bei denen gegebenenfalls Mängel aufgenommen und umgehend behoben werden. Das Regionalbahn-Haltestellenumfeld Rahlstedt wird im Rahmen des Datenbanksystems zur Qualitätssicherung in Haltestellenumfeldern (DSQH) monatlich durch die Stadtreinigung Hamburg beprobt. Schwerpunkte der Erhebung sind Sauberkeits- und Instandhaltungsdefizite. Eventuelle Hinweise zu besonderen Handlungsbedarfen werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der seit dem Jahr 2013 beim HVV eingerichteten Koordinationsstelle „Schnellbahn- Haltestellenumfelder“ an die zuständigen Akteure weitergeleitet, nachgehalten, ob Handlungsbedarfe abgestellt werden konnten, wird in der Koordinierungsrunde Stadtpflege thematisiert. 8. Wann ist mit der Fertigstellung des Bahnhofes zu rechnen? Die Fertigstellung ist vom jeweiligen Planungs- und Umsetzungsstand abhängig und kann daher nicht abschließend berechnet werden. 9. Welche Maßnahmen wurden aus dem Projekt „Verbesserung der Aufenthaltsqualität an den S-Bahn-Haltestellen und in deren Umfeld“ (siehe Abschlussbericht für die S-Bahn-Haltestelle Rahlstedt, wurde am 15.12.2010 im Regionalausschuss Rahlstedt vorgestellt) umgesetzt, das unter anderem die Schaffung einer neutralen Stelle, die als Ansprechpartner fungieren soll, vorsieht? Umgesetzte Maßnahmenschwerpunkte waren eine verbesserte Reinigung und Graffitientfernung sowie eine verbesserte Beleuchtung in beiden Tunnelverbindungen, die Drucksache 21/7440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Verbesserung des Winterdienstes und eine Verlagerung und Gestaltung von Müllbehälter -Standorten, die Befestigung von Wegeflächen sowie Wildkrautentfernung und eine verbesserte Grünpflege. Ferner wurden Hinweise zu einer verbesserten Umfeldgestaltung gesammelt. Beim HVV wurde zum 1. April 2013 eine zentrale Koordinationsstelle mit zwei Stellen eingerichtet, die als Ansprechpartner für Haltestellenumfelder fungiert. 10. Wäre eine erneute Überprüfung der Aufenthaltsqualität des Bahnhofs Rahlstedt (DB) und seines Umfelds auf Basis des Projektes „Verbesserung der Aufenthaltsqualität an den S-Bahn-Haltestellen und in deren Umfeld“ möglich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Es erfolgt bereits eine regelmäßige Prüfung, siehe Antwort zu 7.