BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7441 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 05.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwidmung der Wegeflächen am Altrahlstedter Redder und Rahlstedter Kirchenstieg Die Entwidmung der Wegeflächen am Altrahlstedter Redder und Rahlstedter Kirchenstieg wurde im „Amtlichen Anzeiger“ vom 20.12.2016 bekannt gegeben . Bei dem Flurstück 5891 handelt es sich um den Sportplatz vom Rahlstedter SC. Mit der Entwidmung verlieren der Altrahlstedter Redder und der Rahlstedter Kirchenstieg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die eingezogenen Straßen (Weg, Platz) dürfen nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden . Ebenso entfallen durch die Endwidmung alle straßenrechtlichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers für die Straßen. Die Einbeziehung der Straßen muss drei Monate vorher öffentlich bekannt gemacht werden, damit Gelegenheit für Einwendungen gegeben ist. Eine Straße soll eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder andere Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen. Aus der amtlichen Bekanntgabe gehen die Gründe für die Entwidmung jedoch nicht hervor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die öffentlichen Straßen Rahlstedter Kirchenstieg und Altrahlstedter Redder stehen weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung. Auch die straßenrechtlichen Rechte und Pflichten sind geblieben. Die Entwidmungen erfolgten nur zur Anpassung an die jetzige Wegeführung. Die Widmungen, die korrigiert werden mussten, bezogen sich noch auf eine ursprüngliche Wegeführung, die in historischen Karten erkennbar ist. Die Flächen sind zwischen den Jahren 1950 und 1960 in den Karten nicht mehr ersichtlich . Sollte mit der erwähnten Einbeziehung der Straße der Wegfall der Straßen und Löschung der Straßennamen gemeint sein, so liegt eine Fehlinformation vor, da die vorhanden Straßen- beziehungsweise Wegeflächen erhalten bleiben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Bedeutungen haben die Entwidmungen für die Wegeflächen und Flurstücke Altrahlstedter Redder (Flurstück 5891 und 5897) und Rahlstedter Kirchenstieg (5084 und 5086)? 2. Welche Gründe („öffentliches Wohl“ oder mangelnde Verkehrsbedeutung ) haben zur Entwidmung geführt? 3. Wer hat diese Gründe festgelegt? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/7441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Mit welchen Stellen wurden diese Gründe abgestimmt beziehungsweise aus welchen Gründen ohne Abstimmung vorgenommen? Es ist keine Abstimmung erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Konsequenzen hat die Entwidmung für die Nutzer des Altrahlstedter Redders beziehungsweise des Sportplatzes (Flurstück 5891), wenn sie nicht mehr von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen? 6. Welche Nutzer sind der zuständigen Behörde bekannt und wie kann eine weitere Nutzung erfolgen beziehungsweise genehmigt werden? Siehe Vorbemerkung. 7. Welche straßenrechtliche Rechte und Pflichten entfallen für den Straßenbaulastträger ? Bitte im Einzelnen aufführen. Keine. 8. Bei welcher Stelle und in welcher Form können Einsprüche gegen die Einbeziehungen der Straßen eingereicht werden? Ein Widerspruch ist unter Beachtung von Fristen bei der zuständigen Dienststelle, dem Bezirksamt Wandsbek möglich. 9. Wer ist Eigentümer der besagten Flurstücke? Die Flurstücke 5891 und 5897 befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Flurstücke 5084 und 5086 sind Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Rahlstedt. 10. Wie viele Entwidmungen hat es seit 2010 aus welchen Gründen im Stadtteil Rahlstedt gegeben? Bitte auflisten, wann und wo im Stadtteil Rahlstedt dies erfolgte. Straße Datum Begründung Schöneberger Straße 16.04.2010 Flächen wurden nicht in Anspruch genommen Timmendorfer Straße 26.04.2010 Verkauf der Fläche Helmut-Steidl-Platz 19.06.2012 Verkauf der Fläche Pahlblöckenstieg 31.07.2013 Flächen werden von Anliegerinnen und Anliegern privat genutzt Höltigbaum 18.05.2015 Verkauf der Fläche Hofstückenweg 07.04.2016 Flächen werden von Anliegerinnen und Anliegern privat genutzt Aumühler Weg 10.11.2016 Flächenbereinigung Meiendorfer Straße 29.11.2016 Verkauf der Fläche Am Sooren 29.11.2016 keine Erschließungsfunktion 11. Wie viele Entwidmungen hat es seit 2010 aus welchen Gründen in ganz Hamburg gegeben? Bitte nach Bezirken und Stadtteilen aufschlüsseln. Bezirk Stadtteil Anzahl Begründung Altona 35 Die Flächen sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Bergedorf 10, davon: Bergedorf 2 Curslack 2 Allermöhe 2 Billwerder 1 Boberg 2 Kirchwerder 1 Eimsbüttel 18, davon: Die Entwidmungen erfolgten durch Flächenverkäufe. Eimsbüttel 3 Rotherbaum 4 Hoheluft-West 1 Lokstedt 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7441 3 Bezirk Stadtteil Anzahl Begründung Niendorf 1 Schnelsen 2 Eidelstedt 4 Stellingen 2 Harburg 8, davon: Die Flächen sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und sollen verkauft werden. Heimfeld 1 Eißendorf 2 Harburg 4 1 Fläche soll bebaut werden. Neugraben 1 Die Flächen sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und sollen verkauft werden. Mitte 46 Nord 29, davon: Die Flächen sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich. Groß Borstel 3 Langenhorn 5 Barmbek-Nord 2 Winterhude 7 Barmbek-Süd 3 Alsterdorf 2 Fuhlsbüttel 2 Ohlsdorf 2 Uhlenhorst 1 Eppendorf 1 Hohenfelde 1 Wandsbek 39, davon: Flächenverkäufe, bauliche Veränderungen , Anpassungen an B-Plan-Ausweisungen, Flächenüberlassungen entfallen, Flächen werden von Anliegerinnen und Anliegern privat genutzt, Wegfall von Erschließungsfunktionen. Rahlstedt 9 Wandsbek 1 Wellingsbüttel 2 Poppenbüttel 2 Lemsahl- Mellingstedt 3 Duvenstedt 4 Hummelsbüttel 1 Volksdorf 5 Jenfeld 1 Eilbek 1 Farmsen-Berne 4 Wohldorf- Ohlstedt 4 Sasel 1 Marienthal 1 Die Bezirksämter Altona und Hamburg-Mitte verfügen über keine entsprechende Statistik , sodass auf eine Statistik der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) im Rahmen von Anhörungsverfahren für Entwidmungen zurückgegriffen wurde . Dabei kann nicht sichergestellt werden, dass aufgrund des lang zurückliegenden Zeitrahmens alle Entwidmungen erfasst wurden. Stadtteile und Begründungen bleiben unberücksichtigt. Eine elektronische Erfassung der Vorgänge findet erst seit dem Jahr 2013 statt. 12. Wie viele und bei welcher Entwidmung wurden Einsprüche eingereicht? 13. Welche Entwidmungen wurden aufgrund welcher Einsprüche zurückgenommen ? Bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Kleine Anfrage gab es keine Widerspruchsverfahren.