BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7442 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 05.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Zinszahlungen 2016 – Hat der Senat die Bürgerschaft getäuscht? Ausweislich des Finanzberichts zum Haushaltsplan 2017/2018 hat Hamburg im Jahr 2015 circa 598,4 Millionen Euro Zinsen für seine Schulden zahlen müssen.1 Diese auch im Rahmen des monatlichen Berichtswesens an das Bundesfinanzministerium (BMF) gemeldete kamerale Zahl entspricht dabei dem zahlungswirksamen Anteil der insgesamt etwa 657,2 Millionen Euro Aufwendungen des Kernhaushalts für Zinsen und Ähnliches im Jahr 2015, die bis auf etwa 0,9 Millionen Euro in den Produktgruppen 282.03 „Kassenkredite , Liquiditätsmanagement“ und 282.04 „Deckungskredite, Schuldenmanagement “ angefallen sind.2 Mit Drs. 21/6619 hatte der Senat Anfang November 2016 beantragt, die in diesen Produktgruppen im Haushaltsplan veranschlagten Kosten für Zinsen um insgesamt 108 Millionen Euro zu senken. Somit verblieben nach Beschluss dieser Drucksache durch Rot-Grün im fortgeschriebenen Plan für das Jahr 2016 noch circa 516,2 Millionen Euro für den zahlungswirksamen Zinsaufwand für Deckungskredite und 5 Millionen Euro für den zahlungswirksamen Zinsaufwand für Kassenkredite, insgesamt also etwa 521,2 Millionen Euro.3 Darüber hinaus wurden vom Senat 220 Millionen Euro für die explizit nicht zahlungswirksame Bildung von Rückstellungen für Zinsderivategeschäfte eingeplant.4 Bei der Behandlung der Drs. 21/6619 im Haushaltsausschuss am 24.11.2016 wurde vom Senat auf die Nachfrage der FDP-Fraktion zum aktuellen Stand der Zinsausgaben, mithin dem bis dahin im Jahr 2016 bereits zahlungswirksam geleisteten Zinsaufwand, eine Protokollerklärung zugesagt. Diese stellte jedoch – anders als erbeten – nur ein offenbar bereits mit gegengerechneten Erlöspositionen saldiertes „Zinsergebnis“ von rund 469 Millionen Euro zum 30.11.2016 dar.5 Der darin enthaltene, mit Drs. 21/6619 abgesenkte Kostenansatz wurde dabei vom Senat sowohl im Ausschuss als auch in der Protokollerklärung ausdrücklich als auskömmlich dargestellt. Gemäß vergangene Woche vom BMF veröffentlichtem Stand der Länderhaushalte per November 2016 lagen die bis zum Stichtag 30.11.2016 zah- 1 Vergleiche Finanzbericht 2017/2018, Seite 43 (Tabelle A4). 2 Vergleiche Haushaltsrechnung 2015 (Anlage 2 der Drs. 21/6399). 3 Vergleiche Drs. 21/6619, Anlage 1. 4 Ebenda, zudem vergleiche Drs. 21/6619, Seite 3. 5 Vergleiche Drs. 21/6915, Seite 3. Drucksache 21/7442 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lungswirksam geflossenen Zinsausgaben jedoch bei bereits circa 541,2 Millionen Euro.6 Damit waren nach elf Monaten schon 20 Millionen Euro mehr geflossen als die mit der Drs. 21/6619 im fortgeschriebenen Plan veranschlagten und vom Senat quasi zeitgleich gegenüber dem Haushaltsausschuss als auskömmlich dargestellten 521,2 Millionen Euro. Die „Resteliste“ (Drs. 21/5872) weist keine signifikanten Ermächtigungsüberträge aus 2015 in den entsprechenden Produktgruppen aus, aus denen entsprechende Mehrbedarfe finanziert werden könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen einzelnen Positionen in jeweils welcher Höhe setzen sich die gemäß Gesamtergebnisplan der Haushaltsrechnung 2015 geleisteten 657,2 Millionen Euro für „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ zusammen? Wie hoch waren dabei jeweils der zahlungswirksame sowie der nicht zahlungswirksame Anteil? Zahlungswirksame Aufwendungen 586,0 Davon Zinsen und ähnliche Kosten aus verbundenen Organisationen 0,6 Davon Zinsen am Kreditmarkt Inland 584,8 Davon Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,6 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen 71,3 Davon Zinsaufwand (Disagio) 7,9 Davon Zuführungen zu Rückstellungen für drohende Verluste (Derivate) 81,3 Davon Verbrauch Rückstellungen für drohende Verluste (Derivate) -17,9 2. Wie hoch lagen die Auszahlungen für Zinsen auf Kassen- und Deckungskredite, die bis zum 31.12.2016 aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) geleistet wurden? In Produktgruppe (PG) 282.03 (Kassenkredite, Liquiditätsmanagement) rund 2,6 Millionen Euro und in PG 282.04 (Deckungskredite, Schuldenmanagement) rund 550 Millionen Euro. a. Wie hoch lagen sie zum 30.11.2016? In PG 282.03 rund 2,4 Millionen Euro und in PG 282.04 rund 538,4 Millionen Euro. b. Welche Differenz bestand dabei aus welchen Gründen zu der eingangs erwähnten, für Ende November 2016 an das BMF gemeldeten Zahl von 541,2 Millionen Euro? Wodurch genau unterscheiden sich diese kameralen Zinsausgaben von den doppischen Zinsauszahlungen ? Die Differenz in Höhe von rund 0,3 Millionen Euro beruht darauf, dass die mit der kameralen Kassenstatistik an das Bundesministerium für Finanzen gemeldeten „Zinsausgaben an andere Bereiche“ weniger Konten enthalten als die in der doppischen Finanzrechnung dargestellten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“. 3. Aus welchen (zahlungswirksamen) Kostenermächtigungen wurden die entsprechenden Zinszahlungen geleistet, insbesondere soweit sie den vom Senat mit Drs. 21/6619 beantragten Rahmen von 521,2 Millionen Euro überschreiten? Inwieweit wurde dabei der 220 Millionen Euro Kostenrahmen in Anspruch genommen, der eigentlich für die Bildung nicht zahlungswirksamer Rückstellungen eingeplant war? Die Zinskosten betrugen zum 30. November 2016 in PG 282.03 rund 2,4 Millionen Euro und in PG 282.04 rund 490,4 Millionen Euro. Mehrkosten werden durch bereits 6 Vergleiche http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_ Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Laenderhaushalte/2016/Entwicklung- Laenderhaushalte-bis-november-2016.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 (Zeile 213) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7442 3 erzielte Zinserlöse in den Produktgruppen ausgeglichen. Der Kostenrahmen von 220 Millionen Euro für nicht zahlungswirksamen Aufwand wird nicht für Kosten aus Zinsen in Anspruch genommen. 4. Warum hat der Senat – anders als erbeten – in der eingangs erwähnten Protokollerklärung in Drs. 21/6915 nicht den oben genannten (zahlungswirksamen ) Zinsaufwand dargestellt, sondern nur ein offenbar bereits saldiertes Zinsergebnis? Weil das Zinsergebnis maßgeblich für die Mittelverfügbarkeit ist (siehe auch Antwort zu 3.). 5. Wie hoch sind jeweils die „Erlöse“ sowie die „Erlöse des Finanzergebnisses “ insbesondere der Produktgruppen 282.03 und 282.04, die in dieses in der oben genannten Protokollerklärung dargestellte Zinsergebnis offenbar mit eingeflossen sind? Die in der Protokollerklärung berücksichtigten Erlöse in PG 282.04 betrugen rund 21,4 Millionen Euro. Erlöse aus der PG 282.03 in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro wurden in der Protokollerklärung nicht berücksichtigt, weil die Frage nach der Absenkung des Zinsansatzes in PG 282.04 beantwortet wurde. a. Woraus genau resultieren sie in jeweils welcher Höhe? In jeweils welchem Umfang wurden sie durch Landesbetriebe/Sondervermögen sowie Organisationen geleistet, an denen die FHH beteiligt ist (zum Beispiel öffentliche Unternehmen)? Die Erlöse in PG 282.04 in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro ergeben sich aus Zinserlösen bei Derivatgeschäften, die der PG 282.03 in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro im Wesentlichen aus Zinserlösen bei Kassenkrediten. In PG 282.03 sind von verbundenen Unternehmen Erlöse in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro erzielt worden. Davon entfielen auf: SBH | Schulbau Hamburg rund 0,064 Millionen Euro, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf rund 0,048 Millionen Euro, das Sondervermögen Schulimmobilien rund 0,025 Millionen Euro, die Hamburg Port Authority rund 0,012 Millionen Euro, Hamburg Stadtentwässerung rund 0,003 Millionen Euro und das Zentrum für Personaldienste rund 0,001 Millionen Euro. b. In welchem Umfang sind die genannten Erlöse jeweils zahlungswirksam ? Erlöse sind zum Zahlungszeitpunkt immer zahlungswirksam. 6. Wie hoch lag der bereinigte Finanzmittelbedarf im Sinne des Finanzrahmengesetzes (FRG) für den Fortgeschriebenen Plan 2016 nach Beschluss des entsprechenden „Zahlenwerks“ der Drs. 21/6619 und weiterer Drucksachen im Dezember? Wie hoch lag die qua FRG zulässige Obergrenze 2016? Der bereinigte Finanzmittelbedarf im Sinne des Finanzrahmengesetzes (FRG) für den Fortgeschriebenen Plan 2016 betrug im Dezember 2016 10.286 Millionen Euro. Die gemäß FRG für das Jahr 2016 zulässige Obergrenze des bereinigten Finanzmittelbedarfs beläuft sich auf 10.290 Millionen Euro.