BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7445 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 05.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Leukemia-Unit im Asklepios Krankenhaus St. Georg (II) (Nachfragen) In der Drs. 21/7251 beantwortete der Senat Fragen nach Problemen mit der Keimfreiheit in der Leukemia-Unit im Asklepios Krankenhaus St. Georg, die mit Krankenhausinvestitionsmitteln in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro gefördert wurde und mittlerweile geschlossen werden musste. Für die bauliche Anpassung wurden mittlerweile weitere 1,5 Millionen Euro beantragt und zum Teil auch schon bewilligt. Aus diesen Umständen und den Antworten des Senats ergeben sich eine Reihe von weiteren Ungereimtheiten und damit weiteren Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Vorlegen von Dokumenten käme einer Aktenvorlage gleich, die nach Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die durch eine Parlamentarische Anfrage nicht erfüllt werden (vergleiche auch VerfGH Sachsen, Urteil vom 19.07.2012 – Vf. 102-I-11 – juris Rn. 35). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH wie folgt: 1. In Drs. 21/7251 gibt der Senat an, dass die Luftkeimmessungen und Abklatschproben im November 2015 vor Eröffnung der Leukemia-Unit erfolgreich verliefen, jedoch nach Eröffnung der Leukemia-Unit vereinzelt Aspergillus-Sporen gemessen wurden. Es gab im Februar 2016 ein Vor- Ort-Gespräch mit dem Institut für Hygiene und Umwelt (HU), und die Bewertung durch das HU lag im Mai 2016 vor. Wie lautete die Bewertung des HU? Bitte Dokument anfügen. Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) ging zu diesem Zeitpunkt nach den zugrunde liegenden Messungen davon aus, dass die Leukemia-Unit weiter betrieben werden konnte. Es sollten jedoch weitere Überprüfungen in bestimmten Zeitintervallen vorgenommen werden. Diese zeigten keine Verbesserung der Situation, sodass im August die Station geschlossen wurde, um eine Erweiterung der Raumlufttechnischen Anlage vornehmen zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In der Drs. 21/7251 heißt es weiter: „Die ersten positiven Ergebnisse erreichten die Krankenhausleitung im April 2016.“ a. Durch wen wurde die Krankenhausleitung informiert? Mündlich oder schriftlich? Die Krankenhausleitung wurde mündlich durch die für Hygienefragen zuständigen Mitarbeiter informiert. b. Was ist der Grund dafür, dass das HU rund zwei Monate vor der Krankenhausleitung informiert wurde und auch schon tätig wurde? Drucksache 21/7445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es ist vorgeschrieben und notwendig, bei Bauprojekten die Behörden, in erster Linie das zuständige Bezirksamt, bei hygienischen Aspekten das Fachamt Gesundheit, zu beteiligen. Dieses holt sich gegebenenfalls fachliche Expertise beim HU, unabhängig von Untersuchungsergebnissen. Dies ist hier im Dezember 2015 und Februar 2016 so erfolgt. 3. In der Drs. 21/7251 heißt es weiter, dass es technische Veränderungen an der Anlage gegeben hätte, die aber keinen Erfolg gebracht hätten. Worin besteht das technische Problem mit der Lüftungsanlage? Bitte beschreiben. Es handelt sich nicht um ein technisches Problem der Lüftungsanlage. Die Anlage liefert und befördert keimfreie Luft innerhalb des Kanalnetzes. Dies wurde in diversen Untersuchungen bestätigt. Am Lüftungsauslass im Patientenzimmer schließt unmittelbar ein sogenanntes Induktions-Kühlgerät an, welches neben dem keimfreien Zuluftanteil (Frischluft) einen zusätzlichen Umluftstrom zum Zwecke der verbesserten Raumkühlung induziert. Diese Kombination Frischluft/Umluft mit einer relativ geringen Luftwechselrate von circa 2,5 (= 2,5 fachen Luftwechsel /h) führt dazu, dass eventuell mitgebrachte Partikel und Mikroorganismen in der Raumluft teilweise zirkulieren und nachgewiesen werden können. 4. In der Drs. 21/7251 heißt es weiter, dass Asklepios die BGV „im August“ telefonisch über die Probleme informierte und dann nach Absprache mit der BGV die Station komplett stillgelegt wurde. Ist es zutreffend, dass die telefonische Information der BGV, die Absprache mit der BGV und die Schließung der Station alle am 1. August 2016 erfolgten? Falls nicht, wie war der genaue zeitliche Ablauf? Ja. 5. In der Drs. 21/7251 heißt es weiter, dass die BGV gute zwei Monate später , am 11.10.2016, eine schriftliche Information über den ganzen Sachverhalt von Asklepios bekommen habe. Wie lautet diese Information? Bitte Schreiben beilegen. Es handelt sich im Wesentlichen um die Darstellung der erforderlichen baulichen Veränderungen an der Raumlufttechnischen Anlage der Leukemia-Unit. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. In der Drs. 21/7251 heißt es weiter, dass Asklepios im Oktober 2016 einen Antrag für die „Bauliche Anpassung der RLT-Anlage in der Leukemia -Unit“ in Höhe von 1,5 Millionen Euro gestellt hat und davon 127.000 Euro schon im November 2016 für Architekten- und Ingenieurleistungen bewilligt wurden. a. Welche baulichen Veränderungen wurden genau beantragt? Bitte Antragstext beilegen. Es wurden Veränderungen an der Raumlufttechnischen Anlage der Leukemia-Unit in Form von „endständigen“ Filtern mit positivem Druckgefälle von den Patientenzimmern in die vorgelagerten Räume beantragt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Welchen (technischen) Grund gibt Asklepios an, warum eine Anpassung notwendig ist? Siehe Antwort zu 3. c. Wie stellt Asklepios sicher, dass nach der erneuten Baumaßnahme keine weiteren Probleme mit Keimen mehr auftreten werden? Die Zuluft wird zukünftig über „endständige“ Filter (Filterstufe H13) in die Patientenzimmer eingebracht. Somit ist gewährleistet, dass keimfreie Luft direkt in die Patientenzimmer eingebracht wird. Durch eine nennenswerte Erhöhung der Luftwechselrate auf einen Wert von bis zu 10 und den Verzicht auf die induktionsgeführte Kühlung wird darüber hinaus ein wirksamer „Ausschwemmeffekt“ erreicht. Das bedeutet, dass Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7445 3 eventuell eingetragene Partikel oder Mikroorganismen aus dem Patientenzimmer „gedrückt “ werden. d. Gab es Prüfmaßnahmen durch Asklepios oder die BGV, um zu prüfen , ob die baulichen Veränderungen nicht Teil der Gewährleistungspflicht der ausführenden Firmen sein könnten? Falls ja, was genau wurde geprüft und was ergaben die Prüfungen? Falls nein, aus welchen Gründen wurde auf eine Prüfung verzichtet? Nein, da die Ausführungen planungskonform verliefen, siehe Antwort zu 3. e. Was wurde genau in der vertraglichen Gewährleistungspflicht vereinbart ? Es gibt fünf Jahre Gewährleistung auf die Funktionsfähigkeit der technischen Anlage. 7. In der Drs. 21/7251 heißt es weiter, dass der Senat keine Erkenntnisse über die Ursachen des Pilzbefalls hat. Wie kann der Senat sicher sein, dass die bauliche Anpassung der Anlage erfolgreich sein wird, wenn er keine Erkenntnisse über die Ursache des Problems hat? Es gibt keinen Pilzbefall, sondern den Nachweis von Schimmelpilzsporen in geringer Konzentration, die natürlicherweise überall vorkommen und von draußen eingetragen werden. Zu den Effekten der Baumaßnahme siehe Antwort zu 6. c. 8. In der Drs. 21/7251 heißt es: „Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen der BGV keine Umstände einer Haftbarmachung Beteiligter vor.“ a. Hat der Senat Maßnahmen eingeleitet, um zu prüfen, ob gegebenenfalls ein anderer Akteur statt der Stadt Hamburg für die Kosten der baulichen Anpassung aufkommen muss? Falls ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet? Mit welchem Ergebnis? Falls nein, aus welchen Gründen wurde dies unterlassen? Nein, siehe Antworten zu 3. und zu 6. d. 9. Das „Hamburger Abendblatt“ vom 29.12.2016 gibt die Aussage des Sprechers der Gesundheitsbehörde wieder: „Der Sprecher der Gesundheitsbehörde , Rico Schmidt, betont, dass die 1,5 Millionen Euro „nicht on top“ kämen. Vielmehr habe sich herausgestellt, dass die zunächst angestrebte Lösung nicht ausreiche. Die insgesamt nötigen Mittel wären auch zuvor bewilligt worden.“ a. Was ist genau gemeint mit „zunächst angestrebte Lösung“? Welche war das? Bitte ausführen. Siehe Antwort zu 1. b. Was ist genau gemeint mit „nicht on top“? Die Mittel sind für die Erweiterung der vorhandenen Anlage erforderlich. c. Handelt es sich bei dem Förderantrag von Oktober 2016 um einen Folgeantrag zum ursprünglichen Antrag über 3,2 Millionen Euro? Ja. d. Was ist genau gemeint mit „insgesamt benötigten Mittel“? Wäre die jetzt vorgesehene technische Lösung der RLT-Anlage seinerzeit geplant worden, hätte die zuständige Behörde die entsprechend erforderlichen höheren Investitionskosten bewilligt. e. Gab es in der Vergangenheit zwischen Asklepios und der BGV Gespräche, Abstimmungen, Beratungen, Antragsentwürfe oder etwas Vergleichbares, bei denen eine insgesamt höhere Summe als 3,2 Millionen für die Errichtung der Leukemia thematisiert wurde? Drucksache 21/7445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Falls ja, was wurde genau zwischen Asklepios und der BGV thematisiert ? Falls nein, wieso wären auch zuvor die insgesamt benötigten Mittel bewilligt worden? Nein, siehe Antwort zu 9. d.