BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7447 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Kienscherf (SPD) vom 05.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Bestand an Sozialwohnungen Im Jahr 2001 gab es in Hamburg rund 151.000 Sozialwohnungen (öffentlich geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindungen). 2004 wurden die Mittel für die Wohnungsbauförderung um gut 30 Prozent gekürzt (auf 103,5 Millionen Euro nach 137 Millionen Euro Förderbarwert im Jahre 2003). Die Kürzungen betrafen fast ausschließlich die Förderung von Mietwohnungen. Mithilfe des Konjunkturprogramms erfolgte für 2009 immerhin eine Aufstockung auf 120 Millionen Euro Förderbarwert. Diese Politik hatte zur Folge, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2011 rapide auf rund 99.000 fiel, innerhalb von nur zehn Jahren also um ein Drittel abnahm. Der SPD-Senat und später auch der rot-grüne Senat haben ab 2011 gegengesteuert . Zunächst wurde die Wohnraumförderung für den Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen in ihrem Volumen deutlich erhöht und die Zahl der geförderten Wohnungen von 1.200 auf 2.000 angehoben. Von 2011 bis 2015 wurden insgesamt 10.654 Mietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindung gefördert und 7.349 Wohnungen fertiggestellt, allein 2014 und 2015 jeweils über 2.000. Zusätzlich wurden im Zeitraum von 2011 bis 2015 Modernisierungen (Mod B) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen und Ankauf von Belegungsbindungen im Bestand für insgesamt rund 3.750 Wohnungen bewilligt. Zum Jahr 2015 wurde eine optionale 30-jährige Bindungslaufzeit für alle geförderten Mietwohnungen im ersten Förderweg eingeführt. Mit dem Ansatz, insbesondere auch in innerstädtischen, nachgefragten Lagen bei größeren Neubauvorhaben einen Anteil von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen zu errichten, leistet die Wohnungspolitik einen wichtigen Beitrag gegen soziale Segregation und für gemischte Quartiere. Die gerade beschlossenen Haushalte der kommenden Jahre sehen vor, die Programmzahl des geförderten Mietwohnungsbaus ab dem Jahr 2017 von 2.000 auf 3.000 Wohneinheiten pro Jahr zu erhöhen. Das wird einer Quote von circa 167,84 Wohneinheiten pro 100.000 Einwohner entsprechen und damit etwa dem Zehnfachen des Bundesdurchschnitts. Drucksache 21/7447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Diese Anstrengungen dienen dazu, dass auch in Zukunft für Haushalte mit niedrigen Einkommen in beträchtlichem Umfang Neubau- und Bestandswohnungen mit bezahlbaren Mieten zur Verfügung stehen werden. Wesentliches Ziel muss es daher sein, dass der Rückgang des Gesamtbestands an Sozialwohnungen gestoppt und vielmehr der Bestand wieder aufgebaut wird. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wie folgt: 1. Wie verlief die Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen mit Mietpreisbindung in Hamburg in den Jahren 2000 bis 2016? Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände dar. Eine Reduktion durch auslaufende Bindungen ist erkennbar. Dies ist dadurch zu erklären , dass Wohnungen aus bewilligungsstarken Jahren des 20. Jahrhunderts ausgelaufen sind und nicht im vergleichbaren Umfang neue Bindungen geschaffen werden konnten. Mit SAGA GWG, den Wohnungsbaugenossenschaften und zahlreichen privaten Vermietern verfügt Hamburg aber über Vermieter, die eine moderate Mietenpolitik betreiben und bezahlbaren Wohnraum auch unabhängig von Sozialbindungen zur Verfügung stellen. Der Senat misst außerdem dem Mieterschutz und dem Wohnraumschutz einen hohen Stellenwert bei und nutzt konsequent die gesetzlichen Möglichkeiten zur Begrenzung von Mieten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Ergebnis verbleiben die Sozialwohnungen regelmäßig auch nach dem Auslaufen von Mietpreis- und Belegungsbindungen zu bezahlbaren Mieten am Mietmarkt. Der Senat nimmt dessen ungeachtet die Herausforderung an, das Angebot von bezahlbarem Wohnraum insbesondere für Haushalte mit mittleren und kleinen Einkommen weiter zu erhöhen. Dieses Ziel, neben dem geförderten Mietwohnungsneubau auch frei finanzierten Mietwohnungsneubau zu bezahlbaren Mieten anzubieten und damit den Mietwohnungsmarkt Hamburgs zu entlasten, soll gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Senat als Ergänzung zum bestehenden sozialen Wohnungsbau den Bau frei finanzierter Mietwohnungen unter Einhaltung einer Kostenreduzierung beim Bauen und mit der Vorgabe einer anfänglichen Nettokaltmiete von 8 Euro/m² Wohnfläche. Stichtag jeweils 01.01. Mietwohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindungen* 2000 150.899 2001 150.889 2002 150.131 2003 149.228 2004 141.509 2005 131.658 2006 122.271 2007 117.458 2008 110.241 2009 105.270 2010 101.244 2011 98.916 2012 97.599 2013 96.740 2014 86.991 2015 86.377 2016 81.632 * 1. Förderweg und 2. Förderweg Quelle: IFB Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7447 3 2. Wie wird die Entwicklung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen mit Mietpreisbindung in Hamburg in den Jahren 2017 bis 2030 voraussichtlich sein? Anzunehmen sind dabei die bereits feststehenden Bindungsausläufe sowie der Neubau von 3.000 Sozialwohnungen jährlich und der jährliche Zuwachs an Mietpreisbindungen durch Modernisierungsförderungen (Modul B). Prognosen zur Entwicklung des Bestandes sozial gebundener Wohnungen sind grundsätzlich mit Unschärfen verbunden. Zur Berechnung folgender Tabelle wurde der jeweilige Bestand an Sozialwohnungen mit der Zielzahl von jährlich 3.930 neuen Sozialbindungen gemäß Haushaltsplan 2017/2018 ergänzt. Berücksichtigt wurden dabei auch auslaufende Sozialbindungen, die während des Prognosezeitraums geschaffen wurden. Stichtag jeweils 01.01. Prognose Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen * 2017 83.121 2018 83.688 2019 84.132 2020 85.161 2021 82.931 2022 83.690 2023 85.109 2024 84.535 2025 84.566 2026 84.023 2027 82.945 2028 82.702 2029 82.794 2030 82.614 * 1. Förderweg, 2. Förderweg, Modernisierungsprogramm B, Barrierefreier Umbau und Ankauf von Belegungsbindungen Quelle: IFB Hamburg und Berechnung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen