BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7451 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 06.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Zusätzliche Mittel für die freie Tanz- und Theaterszene In der Experten-/-innenanhörung im Kulturausschuss am 22.11.2016 wurde mitgeteilt, dass der Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V. (DfdK) ohne ausreichende Förderung seine Aufgaben in den Bereichen Beratung , Pflege und Betreuung der Website (einschließlich der Entwicklung einer Probenraumplattform) sowie als Kontakt- und Anlaufstelle für Behörden und die Kreativgesellschaft nicht mehr länger durchführen kann. Zudem ist mitgeteilt worden, dass die Geschäftsstelle des DfdK in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen Quellen gefördert wurde (unter anderem aus Mitteln der Kultur- und Tourismustaxe), jedoch ohne dem Verband eine Planungssicherheit geben zu können. Auch wurde mitgeteilt, dass die Anmietung des Probenraums für die freie Szene in der Wartenau 16, seine Instandhaltung und Weitervermietung nicht möglich ist, wenn es hierzu keine finanzielle Unterstützung losgelöst von der Förderung der Geschäftsstelle geben wird. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für die Jahre 2017/2018 wurde beschlossen in den kommenden zwei Jahren jeweils 100.000 Euro zusätzlich für die freie Tanz- und Theaterszene bereitzustellen (Drs. 21/6990 „Theatermetropole Hamburg – Weitere Schritte zur Stärkung der freien Theater - und Tanzszene“). Ich frage den Senat: 1. Sind die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr 2017 bereits verteilt worden? Wenn ja, a) welchen Empfängern/-innen wurden hier in welcher Höhe Mittel zugewiesen? b) nach welchem Verfahren und welchen Kriterien, mit welcher jeweiligen Begründung wurden die zusätzlichen 100.000 Euro verteilt? c) sind die Mittelzuweisungen an Bedingungen gebunden? Wenn ja, an welche? d) Wurden die 100.000 Euro für 2017 zur Gänze verteilt und was geschieht gegebenenfalls mit den Restmitteln? (Bitte tabellarisch auflisten.) Drucksache 21/7451 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, nach welchem Verfahren werden wann die zusätzlichen 100.000 Euro für 2017 verteilt? 2. Welches Verteilungsverfahren bezüglich der zusätzlichen Mittel ist für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen? Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden dazu beitragen, die Anwendung der Honoraruntergrenze und die damit einhergehende höhere Antragssumme aufzufangen, die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Szene zu stärken und die freien Darstellenden Künste Hamburgs als kreativen, gesellschaftsrelevanten Faktor der Stadt zu unterstützen. Nach fachlicher Entscheidung der zuständigen Behörde werden zu diesem Zweck die Ansätze für die Förderbereiche Sprech- und Musiktheater/Performance, Tanztheater und Kinder- und Jugendtheater in der Produktgruppe 251.01 um je 20.000 Euro jährlich erhöht. Darüber hinaus sollen die „Probebühne Gängeviertel e.V.“ sowie der „Dachverband freie darstellende Künste Hamburg e.V.“ (DfdK) mit je 20.000 Euro in den Jahren 2017 und 2018 gefördert werden zur Unterstützung des Betriebs einschließlich der Bewirtschaftung der Probenräume. Die Mittel sind damit vollständig aufgeteilt. Zu den Richtlinien für die Förderung von Projekten für freies Theater und Tanz siehe http://www.hamburg.de/kulturfoerderung/theater/179736/theater-foerderung-projekte/. Die Mittel werden zweckgebunden zugewendet, Bedingungen werden gegebenenfalls im Einzelfall im Zuwendungsbescheid konkretisiert. Die Verteilung der Projektfördermittel erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen einer Jury, die für die Spielzeit 2017/2018 noch im Januar tagen wird. 3. Sofern für das Jahr 2017 bereits zusätzliche Mittel an den DfdK vergeben wurden, a) sind an die Mittelzuweisung hier konkrete Bedingungen gebunden, wie etwa der Weiterbetrieb des Proberaums in der Wartenau 16? b) ist aus Sicht des Senats durch die Zuweisung der zusätzlichen Mittel die Weiterarbeit der DfdK-Geschäftsstelle gewährleistet? Wenn ja, wie begründet der Senat diese Einschätzung? Wenn nein, wie soll die weitere Arbeit der Geschäftsstelle gewährleistet werden? 4. Welche Maßnahmen werden außerdem unternommen, um dem DfdK die Verwaltung und Weitervermietung des Proberaums in der Wartenau 16 zu ermöglichen? Die Zusage der Mittel über zwei Jahre verschafft dem DfdK Planungssicherheit und die Möglichkeit, gegebenenfalls weitere Drittmittel einzuwerben. Zudem wird durch eine Förderung aus dem Zwischennutzungsfonds über die Hamburg Kreativ GmbH ein reduzierter Mietzins ermöglicht. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass unter diesen Voraussetzungen die Weiterarbeit der DfdK-Geschäftsstelle gewährleistet ist und der Proberaum in der Wartenau weiterbetrieben werden kann. Das Zuwendungsverfahren ist eingeleitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2.