BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7452 21. Wahlperiode 13.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Bauvorhaben Bartensteiner Weg Seit vier Jahren plant die SAGA GWG zwei Punktbauten mit 21 Wohneinheiten und Tiefgarage im Bartensteiner Weg im Bezirk Wandsbek. Seit Bekanntwerden des Vorhabens bemüht sich eine Bürger-/-inneninitiative durch Alternativvorschläge um eine andere Lösung. Der Druck seitens der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau und die jüngst gefällte Entscheidung durch die Bezirksamtsleitung – die Genehmigung des Bauvorhabens ohne ernsthafte Mitwirkung der bezirklichen Gremien – werden von den Vertretern/-innen der Fraktionen in Wandsbek einhellig verurteilt . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Trifft es zu, dass die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 21. April 2016 das Bezirksamt Wandsbek aufgefordert hat, einen Bauantrag gemäß der am 29. Februar 2016 verabredeten Variante einzureichen? 2. Trifft es zu, dass die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau im selben Beschluss am 21. April 2016 das Bezirksamt Wandsbek angewiesen hat, den Antrag der SAGA GWG auf Baugenehmigung zu prüfen und bei Vorliegen eines genehmigungsfähigen Antrages auf eine Zustimmung der bezirklichen Gremien hinzuwirken? 3. Welche Beweggründe haben die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zutreffendenfalls veranlasst, das Bezirksamt Wandsbek zu beauftragen, das Bauvorhaben Bartensteiner Weg zu prüfen und auf eine Zustimmung der bezirklichen Gremien hinzuwirken? 4. Wann sind welche Fraktionen beziehungsweise Gremien im Bezirk Wandsbek über den Beschluss vom 21. April 2016 informiert worden? 5. Gibt es ein Verfahren, bei Beschlüssen der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Gremien des jeweils betroffenen Bezirks zeitnah in Kenntnis zu setzen? Wenn ja, wie sehen entsprechende Regelungen aus? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Widerspruchsmöglichkeiten bleiben den Gremien des jeweils betroffenen Bezirks bei Entscheidungen der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau? Drucksache 21/7452 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Trifft es zu, dass das Bauvorhaben auf Weisung des Bezirksamtsleiters am 8. Dezember 2016 genehmigt und das Vorhaben dem zuständigen bezirklichen Ausschuss nur noch zur Kenntnis gebracht wurde? Wenn ja, warum hat der Bezirksamtsleiter das Bauvorhaben genehmigt, ohne die Mitwirkung des zuständigen Ausschusses einzufordern beziehungsweise abzuwarten? 8. Wann und in welchen Fällen hat es bisher in Hamburg die Genehmigung eines Bauantrages unter Umgehung der Mitwirkungsrechte des zuständigen bezirklichen Ausschusses durch die Bezirksamtsleitung in dieser und der vorangegangenen Legislaturperiode gegeben? 9. Wie beurteilt der Senat die Genehmigung eines Bauantrages durch den Wandsbeker Bezirksamtsleiter bei gleichzeitiger Umgehung der zuständigen bezirklichen Gremien? Bei auftretenden Differenzen über geplante Wohnungsbauvorhaben kann die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau Entscheidungen treffen. Gegen bindende Senatsanweisungen oder bindende Anweisungen der für den Senat beschließenden Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau besteht keine Widerspruchsmöglichkeit. Nach dem Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau – Fortschreibung der Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau – sind die Bezirksamtsleitungen Teilnehmer der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Sie haben vor den jeweiligen Verfahrensschritten die Beteiligung der bezirklichen Gremien in geeigneter Weise sicherzustellen und tragen Sorge dafür, dass die durch die Bezirksversammlungen gefassten Entscheidungen Eingang in das Verfahren finden . Dem Senat sind keine Fälle bekannt, in denen seitens der Bezirksämter die Mitwirkungsrechte der bezirklichen Unterausschüsse für Bauangelegenheiten bei Bauanträgen nicht beachtet wurden. Im erfragten Zeitraum gab es nur einen Beschluss im Sinne der Fragestellung, den die Senatskommission am 21. April 2016 zu dem Bauvorhaben Bartensteiner Weg gefasst hat und der unter http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS. Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/55dc05c4-8c95-4ea5-97c8- 447151553707/Akte_PL623.20-10_5.pdf veröffentlicht ist. Dem Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek wurde der Beschluss der Senatskommission zur Kenntnis gegeben und der Bauantrag am 23. November 2016 ordnungsgemäß zur Entscheidung vorgelegt, aber vom Unterausschuss vertagt. Auf Weisung der Bezirksamtsleitung wurde die Baugenehmigung am 8. Dezember 2016 erteilt. Dem Unterausschuss wurde diese Entscheidung in der Sitzung am 21. Dezember 2016 zur Kenntnis gegeben.