BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7460 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen seit 2011 in Hamburg Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich, dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge nach 23 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat verfolgt unverändert die Zielsetzung, in Umsetzung des sogenannten 16- Punkte-Plans der Bürgerschaft den Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zu verbessern. Die Aufhebung der Unterscheidung von Einzel- und Dauerbeschwerdeführern im Sommer 2015 zog einen überproportionalen Anstieg der Beschwerden im zweiten Halbjahr 2015 nach sich. Seit dem Jahr 2016 wird das Beschwerdeformular des privat betriebenen „Deutschen Fluglärmdienst e.V.“ von Fluglärmbelästigten umfangreich genutzt. Darüber hinaus wurde von der Fluglärmschutzbeauftragten die erleichterte Möglichkeit der Abfassung und Einreichung von Beschwerden im Online-Verfahren geschaffen. Mit der Verabschiedung des Fluglärmschutzbeauftragten-Gesetzes ist die zuständige Behörde gehalten, neben der Zahl der Beschwerden auch die Zahl der Beschwerdeführer zu registrieren und zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes haben sich im Jahr 2016 751 Personen aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen über Fluglärm beschwert. Angesichts der Beschwerdezahlen ist offensichtlich, dass sich ein Teil der Beschwerdeführer sehr intensiv beschwert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG), wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden gegen Fluglärm bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen seit 2011 bis heute entwickelt? Bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt angeben. Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Summe 2011 53 64 64 103 113 310 84 146 130 121 70 50 1.308 2012 81 55 133 123 105 178 275 210 365 152 89 56 1.822 2013 39 79 69 218 235 272 342 644 333 191 124 312 2.858 Drucksache 21/7460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Summe 2014 166 174 133 241 273 413 375 434 540 322 275 278 3.624 2015 277 233 380 334 407 1.218 1.272 1.388 970 1.269 719 873 9.340 2016 847 767 2.966 3.522 4.769 6.735 5.689 16.467 10.863 5.214 3.673 24.608 86.120 2. Wie hat sich die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr seit 2011 bis heute entwickelt? Bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt angeben. Siehe Anlage. 3. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2016 nach 23 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 4. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2016 zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 5. Wurde/wird der vorgesehene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl- Poppenbüttel-Langenhorn) ab 22 Uhr im Jahr 2016 bis heute täglich durchgeführt? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. 023 = Anflug aus Nordosten, Start 05 = Abflug Richtung Nordost Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7460 3 Zu den jeweiligen Gründen siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4549916/ b32473b76295a427a5ff51b2bef44466/data/d-bahnbenutzungsregel.pdf und Drs. 21/4133. 6. Ist der Senat mit der Entwicklung der Fluglärmbeschwerden zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? 7. Ist der Senat mit der Entwicklung der Starts und Landungen nach 23 Uhr zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? Die auch aus Sicht des Senats zeitweilig ungünstige Entwicklung der Starts und Landungen nach 23 Uhr ist durch eine Zunahme von unvermeidbaren Verspätungen verursacht . Der Senat verfolgt weiterhin das Ziel, die Verspätungen deutlich zu reduzieren . Dies soll unter anderem mit der gemeinsam mit den Airlines ins Leben gerufenen Pünktlichkeitsoffensive erreicht werden, ebenso wie durch eine deutliche Anhebung der Start- und Landeentgelte in einem viertelstündlichen Intervall zwischen 23 Uhr und 24 Uhr. Starts und Landungen, die ausnahmsweise in der Zeit zwischen 0 Uhr und 5.59 Uhr stattfinden, sollen mit einem noch höheren Zuschlag belegt werden. Soweit Gründe für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nachweislich nicht vorlagen, wird der Senat dies entsprechend verfolgen. Drucksache 21/7460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 7460ska_Text 7460ska_Anlage