BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7466 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 09.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Intransparenz des Handelns der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau gefährdet bezirkliche Selbstbestimmungsrechte Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau tagt nicht öffentlich. Protokolle der Sitzungen der Kommission werden nicht veröffentlicht . Neben den in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 21/3802 („Evokationen und Anweisungen durch Senatskommissionen“) aufgeführten direkten Evokationen gegenüber den Bezirken ist die Senatskommission niedrigschwelliger gegenüber den Bezirksämtern tätig und fordert diese zu bestimmten Handlungen bezüglich Bebauungsplänen und Bauvorhaben auf. Solche „Aufforderungen“ der Senatskommission als Hintergrund von Beschlussvorlagen für konkrete Bauantragsverfahren scheinen den Gremien nicht immer transparent gemacht zu werden. Dabei ist die Frage, ob der Inhalt von Entscheidungsvorlagen bezirklich oder vonseiten des Senats bestimmt wurde, ein wichtiger Entscheidungsfaktor für die Gremien der Bezirke, da dies die Sichtweise auf Entscheidungshintergründe und deren Ursachen beeinflusst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche „Aufforderungen“ der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau an Bezirksämter gab es in den Jahren 2015 und 2016, um a) Vorhabenträger um die Einreichung von Bauanträgen zu bitten und/oder b) bei genehmigungsfähigen Bauanträgen auf eine Zustimmung der bezirklichen Gremien hinzuwirken? Bitte nach Bezirken, Vorhaben/Verfahren und Jahren aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/7452, darüber hinaus keine. 2. Welchen der unter 1. genannten „Aufforderungen“ wurde seitens der Bezirke Folge geleistet? Bitte nach Jahren, Einzelvorhaben/-Verfahren und Bezirken aufschlüsseln. 3. Bei welchen der unter 1. genannten Vorgängen wurden die bezirklichen Gremien über den Fakt in Kenntnis gesetzt, dass eine „Aufforderung“ der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vorliegt, und wann im Verlauf der Befassung der bezirklichen Gremien mit diesen Vorgängen fand diese Information jeweils statt? Bitte nach Art der „Auf- Drucksache 21/7466 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 forderung“ (gemäß Frage 1. a) und/oder b)), Jahr, Einzelvorhaben/- Verfahren und Bezirk aufschlüsseln. 4. Ist der Senat der Auffassung, dass bezirkliche Gremien über derartige „Aufforderungen“ des Senats beziehungsweise seiner Senatskommissionen an Bezirksämter informiert werden müssen? a) Wenn ja: Wie versucht der Senat dies zu gewährleisten? b) Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/7452.