BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7469 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 09.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Straftaten mit möglicherweise rechtsextremem Hintergrund (II) Laut Antwort des Senats auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 20/10555 und 20/10209 wurden im Rahmen des GAR-Phasenkonzepts zunächst 200 unaufgeklärte versuchte und vollendete Tötungsdelikte aus den Jahren 1990 bis 2011 überprüft, von denen 29 der GAR-Arbeitsgruppe Fallanalyse übermittelt wurden, weil ein rechtsextremer Hintergrund nicht absolut ausgeschlossen werden könne. Die AG Fallanalyse hatte für die Prüfung ein gemeinsames Konzept mit Kriterien erarbeitet. Die im GAR vereinbarte Überprüfung soll in fünf Phasen für Fälle ab 1990 erfolgen: Phase 1: ungeklärte – auch versuchte –Tötungsdelikte Phase 2: ungeklärte Brand-und Sprengstoffdelikte Phase 3: ungeklärte Raubüberfälle auf Banken und Sparkassen Phase 4: ungeklärte Straftaten gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz Phase 5: ungeklärte Vereinigungsdelikte gemäß § 129 StGB Auf meine Schriftliche Kleinen Anfrage Drs. 21/4139 antwortet der Senat, dass die Überprüfung der aufgeklärten Tötungsdelikte „derzeit noch nicht abgeschlossen“ sei und die Innenministerkonferenz (IMK) aktuell „das weitere Vorgehen“ prüfe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Arbeitsgruppen des Bundes und der Länder wurde im vergangenen Jahr die Zahl der zu überprüfenden Fälle der Prüfphase 1b (aufgeklärte Tötungsdelikte einschließlich Versuche) grob ermittelt. Derzeit geht man von mehr als 16.000 Fällen bundesweit sowie mehr als 400 Fällen in Hamburg aus. Im November 2016 hat sich die zuständige Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei mit einem Bericht zum Stand der Vorbereitungen befasst und unter anderem Probleme einer weiteren Filterung der bestehenden Grobschätzung, den mit der Fallprüfung verbundenen Aufwand sowie Datenschutzprobleme erörtert. Phase 1a (ungeklärte Tötungsdelikte) ist abgeschlossen (siehe Drs. 20/11661, 21/4139); zu den Phasen 2 bis 5 ist der Sachstand gegenüber Drs. 21/4139 unverändert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/7469 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Ist die vereinbarte Überprüfung in fünf Phasen durch das LKA beziehungsweise die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Fokus“ bereits abgeschlossen? Wenn nein, in welcher Phase wird derzeit ermittelt und wann wird sie voraussichtlich abgeschlossen sein? 2. Bitte für jede einzelne ausermittelte Phase angeben: a. Zeitraum der Überprüfung. b. Kriterien der Überprüfung. c. Straftaten, die überprüft wurden. d. Straftaten, bei denen sich Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Motivation ergeben haben. Bitte aufschlüsseln nach Deliktart und Jahr des Delikts. e. Mit welcher Zeitperspektive wird die Überprüfung in Angriff genommen und voraussichtlich abgeschlossen? 3. Wurden mithilfe des gemeinsamen Kriterienkonzepts auch aufgeklärte Tötungsdelikte aus dem Zeitraum 1990 bis 2011 bereits erneut überprüft ? a. Wenn nein, ganz oder teilweise und mit welcher Zeitperspektive wird die Überprüfung in Angriff genommen und voraussichtlich abgeschlossen? b. Wenn ja, bei wie vielen Tötungsdelikten ergaben sich Anhaltspunkte für eine mögliche politisch rechte Motivation? Bitte aufschlüsseln nach i. Deliktart, ii. Jahr des Delikts, iii. Opfergruppe/-profil, iv. Geschlecht der Opfer, v. versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt, vi. Zahl der jeweils verurteilten Täter und Täterinnen und vii. ihrem Strafmaß. Siehe Vorbemerkung.