BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7471 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es zu der geplanten Bebauung am Rehagen neben dem „Weatherpark -Gutachten“ noch weitere Gutachten? Drs. 21/6594 befasst sich mit verschiedenen Gutachten zu den klimatischen Auswirkungen der geplanten Bebauung in dem für Hamburg so wichtigen Kaltluftentstehungsgebiet am Rehagen. Allerdings gibt es neben dem Klima noch andere Umweltaspekte, die zu berücksichtigen sind. Da der Senat weiterhin gegen den massiven Widerstand der Bürger, der Initiativen, der Umweltverbände und der CDU an der umweltschädlichen Bebauung der Hummelsbütteler Feldmark festhält, wird der Senat sicherlich auch die Auswirkungen seines Handelns auf die Tierwelt und den Wasserhaushalt berücksichtigt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurden weitere Gutachten in Auftrag gegeben, die sich auch mit den Auswirkungen auf die in dem Gebiet lebenden Tiere (Säugetiere, Vögel, Insekten, Reptilien) befassen? Wenn ja, wann von welcher Stelle mit welcher Fragestellung bei wem mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Auswirkungen einer Bebauung am Rehagen wurden gutachterlich in verschiedener Hinsicht geprüft. Das Bezirksamt Wandsbek hat folgende Gutachten vergeben: Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung, Auftragnehmer Planungsgruppe Marienau (PGM), März 2016. Kurzbericht zur Kontrolle möglicher Vorkommen des Moorfrosches und artenschutzfachliche Bewertung, Auftragnehmer PGM, März 2016. Gegenstand der Gutachten war die Klärung, inwieweit durch die Umsetzung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Zusammenhang mit Vorkommen von europarechtlich streng geschützten Arten auftreten können. Im Ergebnis stehen artenschutzrechtliche Belange nicht entgegen. Die Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG) hat folgende Gutachten vergeben: Baumgutachterliche Bestandsaufnahme, Berechnung des Ersatzbedarfs, Auftragnehmer Uwe Thomsen, November 2016, Artenschutzfachliche Überprüfung von Rodungsmaßnahmen, Auftragnehmer PGM, November 2016. Gutachterliche Stellungnahme zum potenziellen Vorkommen der Käferart Eremit, Auftragnehmer Stephan Gürlich, Dezember 2016. Drucksache 21/7471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gegenstand der Gutachten war – neben der Ermittlung des Ersatzbedarfes für Gehölzverluste – die Klärung, inwieweit durch die für die Erschließung erforderliche Rodung, insbesondere von zwei alten Eichen, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auftreten können und wie sich die Lage der Erschließungsstraße in landschaftspflegerischer Hinsicht optimieren lässt. Im Ergebnis wurde die Erschließungsplanung zugunsten einer alten artenschutzrelevanten Eiche modifiziert, sodass dem Vorhaben insgesamt keine artenschutzrechtlichen Belange entgegenstehen. Darüber hinaus ist von der HIG im November 2016 ein landschaftsplanerisches Gutachten beim Büro „Landschaft & Plan“ beauftragt worden. Gegenstand sind die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 und der Biotopschutz. Das Gutachten befasst sich insoweit nur mittelbar mit Tieren und Pflanzen und ist noch nicht abgeschlossen. 2. Gibt es Gutachten, die sich mit den Auswirkungen der Bebauung auf den Wasserhaushalt befassen? Speziell das Zusammenspiel der Flächen bezüglich der Speisung der Moore sowie der Trinkwassergewinnung sind hier von Bedeutung. Wenn es Gutachten gibt: Wann wurden diese von welcher Stelle mit welcher Fragestellung in Auftrag gegeben und was ist die Erkenntnis daraus? Wenn es kein Gutachten hierzu gibt: warum nicht? Dem zuständigen Bezirksamt liegen geotechnische Gutachten zu den Baufeldern I und II zur Baugrunderkundung der geplanten Bebauung vor. Auftraggeber ist die Richard Ditting GmbH & Co KG; diese Firma ist von der HIG mit der Bauausführung beauftragt. Im Ergebnis ist eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung nicht gegeben, das nächstgelegene Wasserschutzgebiet befindet sich in etwa 3 Kilometern Entfernung. Angesichts der bekannten Rahmenbedingungen bestehen für eine Beeinträchtigung der Wasserspeisung der Hummelsbütteler Moore keine Anhaltspunkte. Im Übrigen sind die fachkundigen Dienststellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren beteiligt und haben keine Bedenken beziehungsweise weitergehende Untersuchungsbedarfe formuliert.