BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7488 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz, Dennis Gladiator und Richard Seelmaecker (CDU) vom 10.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gefangenensammelstelle während des G20-Gipfels in der Harburger Schlachthofstraße? Medienberichten zufolge planen die zuständigen Stellen unter Federführung der Justizbehörde zum G20-Gipfel im Juli eine Gefangenensammelstelle für bis zu 150 Festgenommene und 250 in Gewahrsam genommene Personen auf dem Gelände des ehemaligen Fegro-Marktes in der Schlachthofstraße in Harburg einzurichten. Im Bürotrakt des Gebäudes sollen Arbeitsplätze für neun Richter und 18 Mitarbeiter sowie für mehrere Staatsanwälte entstehen; für Rechtsanwälte seien mindestens sechs Räume in Containern vorgesehen . „Wir stellen mit dem Gerichtsstandort vor Ort sicher, dass wir auch in einer solchen Ausnahmesituation rechtsstaatliche Verfahren garantieren können“, erklärte der Justizsenator. Zurzeit wird das Gebäude noch als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge genutzt; aktuell sind dort rund 280 Menschen untergebracht, die Ende Februar ausquartiert werden sollen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Am Standort der Gefangenensammelstelle werden für den Zeitraum des G20-Gipfeltreffens auf einer abgetrennten und eigenständig zugänglichen Fläche des Geländes Räumlichkeiten für den Zu- und Vorführdienst eingerichtet. Die räumliche Nähe zur Gefangenensammelstelle gewährleistet einen effektiven Rechtsschutz. Unabhängige Richterinnen und Richter sollen so schnell wie möglich über die Rechtmäßigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen entscheiden können. Zudem soll durch Bereitstellung entsprechender Arbeitsplätze Zugang zu einer anwaltlichen Beratung und Vertretung gewährleistet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann entschieden, die Gefangenensammelstelle während des G20-Gipfels im ehemaligen Fegro-Markt in der Schlachthofstraße in Harburg einzurichten? Wurden alternative Standorte geprüft? Falls ja, welche und aus welchem Grund fiel die Entscheidung auf dieses Gelände? Die Entscheidung wurde am 28. Oktober 2016 durch die Leitung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) getroffen. Nachstehende Objekte wurden im Rahmen der Standortauswahl geprüft: ein stadteigenes Objekt im Havighorster Weg 16 eine von der Polizei gemietete Liegenschaft im Großmoorring 14 Drucksache 21/7488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Objekt in der Schlachthofstraße bot bei einer vergleichenden Betrachtung der Standorte die insgesamt besten Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gefangenensammelstelle . 2. Wann wurde von wem entschieden, dass die zurzeit in dem Gebäude untergebrachte Erstaufnahmeeinrichtung geschlossen wird? Bei der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Schlachthofstraße II handelt es sich um eine Hallenunterkunft. Diese sollen im Rahmen der Belegungsentwicklung nach Möglichkeit frei gemacht werden (Aufgabe prekärer Unterkünfte). Die Entscheidung über die Schließung der EA auf dem Gelände des ehemaligen Gewerbebetriebes in der Schlachthofstraße in Harburg (Neuland II) wurde unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen im Zuge der Entscheidung über die Einrichtung der Sammelstelle in enger Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden und dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge vorbereitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Wann wird die Erstaufnahmeeinrichtung geschlossen? Die EA wird am 28. Februar 2017 geschlossen. 4. Wo werden die in dieser Erstaufnahmeeinrichtung untergebrachten Flüchtlinge nach deren Schließung untergebracht? Die Belegung soll bis Ende Februar im Rahmen der Fluktuation zurückgeführt werden. Die verbliebenen Bewohner werden in vorhandene EA oder Folgeunterkünfte untergebracht . 5. Welche konkreten Umbaumaßnahmen sind nach der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung zur Nutzung als Gefangenensammelstelle erforderlich und mit welchen Kosten wird hierfür gerechnet? Ein Großteil der Gefangenensammelstelle wird aus Verwahrcontainern bestehen. IT- und Stromnetz müssen erweitert und die Zaunanlage ergänzt werden. Eine detaillierte Aufstellung der konkreten Umbaumaßnahmen erlaubt Rückschlüsse auf das Sicherheitskonzept und die Einsatztaktik der Polizei. Der Senat sieht aus grundsätzlichen Erwägungen von weiteren Angaben zur Beantwortung ab. Für die bauliche Herrichtung inklusive der Ausstattung mit Mobiliar und IT-Infrastruktur sowie die auf dem gleichen Gelände liegenden, neu zu schaffenden getrennten Räumlichkeiten für das Gericht liegen abschließende Kostenschätzungen noch nicht vor. 6. Wann und von wem wurden der Präsident des Amtsgerichts und die Leitungen der Staatsanwaltschaften darüber informiert, dass die Richter und Staatsanwälte während des G20-Gipfels vor Ort tätig sein werden? Welche Reaktionen erfolgten seitens des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaften ? Ob und unter welchen Bedingungen der Zu- und Vorführdienst im Strafjustizgebäude während des G20-Gipfels aufrechtzuerhalten sein wird, wurde seit Bekanntgabe der Entscheidung, dass das G20-Gipfeltreffen in räumlicher Nähe zu den Gerichtsgebäuden am Sievekingsplatz stattfinden wird, zwischen dem Präsidenten des Amtsgerichts und der Justizbehörde in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport ausführlich erörtert. Die Entscheidung, während des G20-Gipfels am Ort der Gefangenensammelstelle tätig zu sein, ist bei einer gemeinsamen Begehung der Örtlichkeit durch den Präsidenten des Amtsgerichts, den Präses der Justizbehörde und den zuständigen Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport am 28. Dezember 2016 getroffen worden. Die Staatsanwaltschaft wurde erstmals im Juli 2016 darüber informiert, dass die Behörde für Inneres und Sport plant, in Harburg eine Gefangenensammelstelle einzurichten und eine Lösung bevorzugt, die es ermöglichen würde, dort auch die Zuführungen vor den Haftrichter durchzuführen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft nimmt seitdem an einer regelmäßigen Gesprächsroutine der zuständigen Behörde teil, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7488 3 sodass die Leitungen der Staatsanwaltschaften jeweils zeitnah über den Stand der Planungen informiert waren. Bedenken wurden nicht geäußert.