BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7497 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 10.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Aussagen im Bericht Ausschuss Justiz und Datenschutz vom 04.01.2017 In der Sitzung des Ausschusses für Justiz und Datenschutz am 29. November 2016 war unter anderem der Zwischenbericht zur Neustrukturierung des Justizvollzugs ein Thema. Im Ausschussbericht vom 04.01.2017 heißt es auf der Seite 6 zu dem entscheidungsrelevanten Punkt, ob eine Verlegung des gesamten Jugendstrafvollzugs nach Billwerder in Betracht kommt: „Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten weiter, auch Prof. Maelicke habe seine Position zwischenzeitlich geändert und vertrete nicht mehr die Auffassung, dass es sinnvoll wäre, eine eigenständige Jugendhaftanstalt zu errichten.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Sitzung des Ausschusses für Justiz und Datenschutz am 29. November 2016 haben die Senatsvertreterinnen und -vertreter dargestellt, dass die Projektgruppe Justizvollzug Hamburg 2020 neben der Kooperation mit Schleswig-Holstein auch die Errichtung einer eigenständigen Jugendhaftanstalt am Standort der Justizvollzugsanstalt Billwerder prüft. Das zu prüfende Modell sieht dabei unter anderem einen vom Erwachsenenvollzug vollständig getrennten Ausbildungs- und Qualifizierungsbereich vor, wie dies auch aus den Äußerungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter in der Sitzung des Ausschusses für Justiz und Datenschutz deutlich geworden ist. Herr Prof. Dr. Maelicke hat sich in der Vergangenheit mehrfach für dieses Modell ausgesprochen . Im Rahmen einer vom Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. veranstalteten Podiumsdiskussion vom 21. September 2016 in der Grundbuchhalle des Landgerichts Hamburg hat Herr Prof. Dr. Maelicke in Bezug auf das Modell der Errichtung einer Jugendhaftanstalt am Standort der Justizvollzugsanstalt Billwerder eine Mitbenutzung des Ausbildungs- und Qualifizierungsbereichs der männlichen erwachsenen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Billwerder durch die jugendlichen Gefangenen vorgeschlagen . Danach würde sich die Jugendhaftanstalt also teilweise der Infrastruktur der Justizvollzugsanstalt Billwerder bedienen. Nach Auffassung des Senats handelt es sich dann nicht mehr um eine eigenständige Jugendhaftanstalt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7435. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1 Bericht vom 04.01.16, Seite 6, Drs. 21/7435, https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/ dokument/55996/bericht-des-ausschusses-f%c3%bcr-justiz-und-datenschutz-%c3%bcber-diedrucksache -21-5780-neustrukturierung-des-justizvollzuges-%e2%80%93-justizvollzug-2020- zwischenbericht.pdf. Drucksache 21/7497 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wann hat, aus Sicht des Senats, der Professor seine Position zwischenzeitlich geändert und seit wann vertritt er nicht mehr die Auffassung, dass es sinnvoll wäre, eine eigenständige Jugendhaftanstalt zu errichten ? 2. Woraus entnimmt der Senat die geänderte Position (bitte Quellen beifügen )? 3. Wem gegenüber hat der Professor, aus Sicht des Senats, seine angeblich geänderte Position geäußert beziehungsweise schriftlich dargelegt? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen entfällt.