BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/75 21. Wahlperiode 17.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 11.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Vermehrte Giftköderanschläge auf Hunde in Hamburg Seit Wochen berichten Hamburger Hundehalter über vergiftete Köder auf Hundefreilaufflächen und in Parks. Auch in Grünzügen an Straßen wurden vergiftete Köder gefunden. Mehrere Hunde sind bereits gestorben oder überlebten die Anschläge nur knapp. Die Vorfälle ziehen sich durch die gesamte Stadt. Es wurden Fleischbällchen präpariert mit Rasierklingen und Glasscherben ebenso wie mit Rattengift oder Schneckenkorn vergiftete Köder gefunden. Laut Hundebesitzern wurden in Wasserpfützen chlorhaltige Flüssigkeiten geschüttet. Verschiedene Halter haben Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. Hamburgs Hundehalter sind schwer besorgt um die Sicherheit ihrer Tiere. Hamburger Medien berichten seit Wochen über die Funde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Funde von Giftködern gab es in Hamburg in den letzten sechs Monaten? Wo wurden sie gemeldet? Bei der Polizei ist die Wasserschutzpolizei (WSP) 21 unter anderem zuständig für Vergiftungsfälle von Tieren gemäß § 17 Tierschutzgesetz. Darüber hinaus ist WSP 21 für Ermittlungsverfahren wegen versuchter Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch zuständig, bei denen Giftköder aufgefunden wurden, ohne dass es nachweislich zu einer Vergiftung eines Tieres gekommen ist. Die zuständige WSP 21 wird im Sinne der Fragestellung nur über Sachverhalte informiert, die Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind. Bei der WSP 21 sind für den Zeitraum 12. September 2014 bis 12. März 2015 fünf Ermittlungsverfahren registriert. 2. Welche staatlichen Stellen sind für die Sauberkeit und Sicherheit in Parks zuständig? Wie viele Stellen stehen für diese Aufgaben zur Verfügung (in VZÄ)? Zu den Tätigkeiten im Außendienst des bezirklichen Ordnungswidrigkeitenmanagements gehören diverse Aufgaben, unter anderem die Überwachung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und öffentlichen Spielplätze. Eine weitere Differenzierung der Zeitanteile nach einzelnen Tätigkeiten wie zum Beispiel speziell für die Überwachung der Sauberkeit und Sicherheit in Parks ist nicht möglich. Zu den eingesetzten VZÄ siehe Drs. 20/12365. Darüber hinaus bestreift die Polizei öffentliche Parkanlagen im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgabenwahrnehmung mit den vorhandenen personellen Ressourcen unter Berücksichtigung aktueller Lageerkenntnisse und den jeweils erforderlichen Prioritätensetzungen. Drucksache 21/75 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viel Personal stand für die gleichen Aufgaben vor der Abschaffung des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) zur Verfügung? Zu den Aufgaben des zum 1. Januar 2014 umstrukturierten BOD gehörte auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs und des Parkraums. Darüber hinaus hatten einzelne Bezirksämter Einsatzschwerpunkte festgelegt, zum Beispiel die Ahndung von Verstößen gegen das Hundegesetz. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BOD grundsätzlich alle Aufgaben des BOD wahrnahmen, ist eine weitere Differenzierung der Zeitanteile nach einzelnen Tätigkeiten auch hier nicht möglich. Zu den eingesetzten VZÄ siehe Drs. 20/8250. 4. Wie viele Funde von Giftködern wurden in den letzten sechs Monaten zur Anzeige gebracht? Siehe Antwort zu 1. 5. Was tut die Polizei zur Ermittlung der Täter? Die Polizei trifft die im Einzelfall erforderlichen kriminaltaktischen und kriminaltechnischen Maßnahmen. 6. Wie viele Fälle davon wurden aufgeklärt? Wie ist die Aufklärungsquote? Keiner. 7. Liegt ein Konzept vor, wie Tiere vor solchen Anschlägen geschützt werden ? Wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet es? Bei Bekanntwerden entsprechender Vorfälle werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, den tierschutzrechtlichen Verstößen nachzugehen und diese zu ahnden. Auf eingegangene Hinweise erfolgen verstärkte Kontrollen durch den Hundekontrolldienst und die Polizei (siehe Drs. 20/14153).