BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7507 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 11.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Container für Flüchtlingsunterbringung Gemäß Drs. 21/6938 waren im Dezember 2016 von den 6.831 gemieteten Containern zur Flüchtlingsunterbringung 405 Container eingelagert. Hiervon waren 270 Container kostenpflichtig eingelagert. Die entsprechenden Container verursachen dem Steuerzahler somit nicht nur die Kosten für das Anmieten, sondern auch für den Nichtgebrauch der Container. Die monatliche Miete für ungenutzte Container beträgt für den Steuerzahler 215.512,57 Euro. Ferner befinden sich 2.153 eingelagerte Container im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.1 Diese Belastung könnte man durch eine Weitervermietung der Container minimieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für wie viele Container zur Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Obdachlosen laufen aktuell Mietverträge? 2. Wie viele der gemieteten Container zur Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Obdachlosen befinden sich aktuell in Nutzung und wie viele stehen leer? Zum Stand 12. Januar 2017 waren es im Bereich der EA 6.566 Container und im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) 6.417. Von den 6.566 gemieteten Containern im Bereich der EA befinden sich 6.192 an den Standorten der Erstaufnahme. 374 Container werden eingelagert. Es handelt sich um unterschiedliche Nutzungen wie Wohnen, Sanitär, Kantine, Schule/Kita, Verwaltung et cetera. Im Bereich der örU werden derzeit 377 gemietete Container eingelagert. An den Standorten befinden sich 6.040 Container. Im Übrigen siehe Drs. 21/6814 und 21/6938. 3. Welche Kosten für Miete von ungenutzten Containern und welche Kosten für die Einlagerung von gemieteten Containern entstehen der Freien und Hansestadt monatlich? 1 Vergleiche Drs. 21/6814. Drucksache 21/7507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die derzeitige monatliche Miete der aktuell eingelagerten Container beträgt 219.659,96. Im Übrigen siehe Drs. 21/6938. 4. Wie viele Container zur Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Obdachlosen befinden sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg? Wie viele davon befinden sich im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg? Im Bereich der EA befinden sich 110 Container zugleich im Eigentum und im Besitz der Stadt Hamburg, im Übrigen siehe Drs. 21/6938. 5. Wie viele der im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindlichen Container zur Unterbringung von Flüchtlingen und/oder Obdachlosen sind aktuell eingelagert? Derzeit sind im Bereich der EA 47 Toilettencontainer und im Bereich der örU 44 gekaufte Sanitärcontainer eingelagert. 6. Wer ist für den Containerbestand und die Wartung, Verwendung oder Einlagerung explizit verantwortlich? (Bitte nach Verantwortlichkeit und jeweilige Anzahl der Container aufschlüsseln.) Für den Containerbestand der EA und deren Einlagerung ist der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) in enger Abstimmung mit dem Einwohner-Zentralamt in enger Abstimmung verantwortlich, für die Verwendung der Container ausschließlich der ZKF. Die Wartung der genutzten Container hat der jeweilige Betreiber des Standortes zu gewährleisten. Zu den Containerstandorten und der Anzahl siehe Drs. 21/5511 und Drs. 21/6938. Für die von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) erworbenen Container für die örU ist f & w für die Wartung, Verwendung und Einlagerung verantwortlich. Zur Anzahl der Container siehe Drs. 21/6938. 7. Welche Planungen verfolgt der Senat mit den zurzeit nicht genutzten Containern? Bei den ungenutzten Containern für die EA werden quartalsweise die Festlaufzeiten der Mietverträge überprüft und entsprechend gekündigt. Im Rahmen der Möglichkeiten werden die gemieteten Container, insbesondere Container mit langer Festlaufzeit, an anderen Standorten der EA eingesetzt. Alternative Verwendungen für ungenutzte Container werden fortlaufend geprüft. Im Bereich der örU werden nicht genutzte Container bei den Planungen neuer Standorte berücksichtigt. Darüber hinaus erfolgt die Prüfung zur Weitervermietung an Dritte. 8. Erlauben die mit den Eigentümern geschlossenen Mietverträge für Container eine Untervermietung dieser Container an Dritte? Wenn nein, warum nicht? Die Mietverträge im Bereich der EA sind unterschiedlich gestaltet. Nicht immer handelt es sich beim Vermieter der Container um den Eigentümer, sodass der Vertragspartner der zuständigen Behörde bereits ein Untermieter des jeweiligen Eigentümers ist. Die Untervermietung ist in den übrigen Fällen mehrheitlich erlaubt, sofern der Vermieter hierüber zuvor in Kenntnis gesetzt wird. Die Untervermietung von Containern der örU ist vertraglich nicht vorgesehen. 9. Gibt es für Dritte die Möglichkeit, unterschiedliche im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Container anzumieten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? 10. Haben den Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden Anfragen zur Anmietung von Containern durch Dritte erreicht? Wenn ja, um welche Anfragen handelte es sich konkret? Wie wurde in diesen Fällen verfahren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7507 3 Die zuständigen Stellen prüfen die entsprechende Verfügbarkeit der angefragten Container und erläutern die Modalitäten der Weiternutzung. Gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung ist die kostenfreie Weitergabe der Container nicht möglich. Anfragen von Vereinen und Verbänden konnten daher nicht positiv entschieden werden. Eine Anfrage zur Anmietung von Containern gab es von der Stadt Königswinter. Darüber hinaus gab es Anfragen von Vereinen, Verbänden und Bauunternehmen zur Bereitstellung von Containern. Bisher sind noch keine Verträge geschlossen worden.