BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7508 21. Wahlperiode 17.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 11.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Erfolge und Misserfolge des Wohnungsbaukoordinators Der Wohnungsbaukoordinator wird als Klärungsinstanz bei auftretenden Differenzen und Komplikationen an den unterschiedlichsten Wohnungsbauvorhaben eingesetzt. Er und sein Arbeitsstab führen eine Liste von offenen Konflikten , unterstützten die behördenübergreifende Umsetzung der Wohnungsbaupolitik und dienen als Ansprechpartner bei Verfahrenshemmnissen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen und Vollzeitäquivalente sind im Arbeitsstab des Wohnungsbaukoordinators mit jeweils welchen Aufgaben betraut? 2. Gab es im Arbeitsstab des Wohnungsbaukoordinators in den letzten fünf Jahren personelle Veränderungen? Wenn ja, welche? 3. Wie oft, bei welchen Sachverhalten und mit welchen Bezirken kam es in den letzten fünf Jahren zu Differenzen und Komplikationen, bei denen der Wohnungsbaukoordinator eingesetzt wurde? Wer hat jeweils den Wohnungsbaukoordinator über diese Konflikte informiert? 4. Welche Konflikte wurden bereits gelöst und wie sahen die Lösungen dazu aus? Bitte jeweils Bezirk, Belegenheit und konkreten Sachverhalt darstellen und angeben in welchem Zeitraum nach Bekanntwerden des Konfliktes die Lösung einvernehmlich gefunden wurde. 5. Welche Projekte mit welchen offenen Konflikten stehen derzeit noch auf der Liste des Wohnungsbaukoordinators? Wer hat jeweils den Wohnungsbaukoordinator über diese Konflikte informiert? 6. In welchen Fällen konnte durch den Wohnungsbaukoordinator keine einvernehmliche Lösung gefunden werden? Wie wurde mit diesen Projekten verfahren? Der Wohnungsbaukoordinator unterstützt die behördenübergreifende Umsetzung der Wohnungsbaupolitik des Senats und die Zusammenarbeit der Behörden und Bezirksämter beim Thema Wohnungsbau. Ziel sind die Mobilisierung von Wohnungsbaupotenzialen und damit die Steigerung der Wohnungsbauzahlen, die Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und Planverfahren, die Sicherung von Wohnbauflächen und die Erarbeitung von Lösungsansätzen und Entscheidungsvorschlägen bei Verzögerungen und Hemmnissen im Plan- und Genehmigungsverfahren. Vor allem sind der Wohnungsbaukoordinator und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit Anlaufpunkt für Investorinnen und Investoren, Bauherrinnen und Bauherren und Behörden, die in Bezug auf ein Wohnungsbauvorhaben mit Konflikten und Hemmnissen konfron- Drucksache 21/7508 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tiert sind. In solchen Fällen zeigen der Wohnungsbaukoordinator und sein Arbeitsstab Lösungswege auf und streben Kompromisse an. Für diese Aufgaben stehen dem Wohnungsbaukoordinator derzeit vier Personen mit einem VZÄ-Umfang von 3,72 zur Verfügung. Als Ersatz für ausgeschiedene Personen wurden in den letzten fünf Jahren fünf Nachbesetzungsverfahren durchgeführt. Dabei wurden eine Stelle mit Leitungsaufgaben sowie eine Stelle mit Verwaltungsaufgaben nicht nachbesetzt und dafür zwei Referentenstellen für die Sachbearbeitung eingerichtet . Eine Stelle befindet sich in der Nachbesetzung. Jede Person ist für einen oder mehrere Bezirke zuständig. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind auf der Homepage der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen unter http://www.hamburg.de/bsw/wohnungsbaukoordinator/ aufgeführt. Der Wohnungsbaukoordinator wird von den Verfahrensbeteiligten über Konflikte informiert. Im Rahmen des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau ist er als Klärungsinstanz vorgesehen. Zu den Verfahrensbeteiligten gehören Investoren, Bauherren , Rechtsanwälte, Architekten, Fachbehörden, Projektentwickler und alle Bezirksämter . Im Wesentlichen wird der Wohnungsbaukoordinator dabei um Klärung von auftretenden Problemen zwischen den Verfahrensbeteiligten in folgenden Themenkomplexen gebeten: Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Stadtplanungsrecht, immobilienwirtschaftliche, immobilienrechtliche und wohnungswirtschaftliche Fragestellungen . Für 2016 liegt eine Auswertung vor. Danach wurden vom Arbeitsstab des Wohnungsbaukoordinators insgesamt 111 Bauvorhaben mit rund 12.200 Wohneinheiten (WE) in allen Bezirken betreut. In 47 Fällen mit rund 7.600 WE konnte 2016 eine Entscheidung zugunsten von Wohnungsbau herbeigeführt werden. In 19 Fällen (rund 640 WE) war keine Entscheidung zugunsten von Wohnungsbau möglich. Häufigster Grund war die fehlende bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Für die Vorjahre liegen keine Auswertungen vor. In der Liste des Wohnungsbaukoordinators werden derzeit 34 Projekte mit rund 6.000 WE geführt und durch den Arbeitsstab bearbeitet. Alle Projekte verbleiben auf der Liste der offenen Konflikte, bis eine einvernehmliche Lösung mit den Verfahrensbeteiligten gefunden wird und gegebenenfalls durch die Anzeige des Baubeginns die Umsetzung des Vorhabens sichergestellt ist. Die für eine Lösung benötigte Zeit ist von der Art des Konfliktes, der Anzahl der Verfahrensbeteiligten und der Kompromissbereitschaft der Beteiligten abhängig und somit einzelfallbezogen. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Personen und Unternehmen von der Nennung von Belegenheiten und konkreten Sachverhalten ab.