BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7518 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 12.01.17 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Bezug: Garantieprovisionen Im Zuge der „ersten“ Rettung der HSH-Nordbank durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein 2008/2009 ist der HSH Nordbank eine Ländergarantie über 10 Milliarden Euro gewährt worden. Für diese Haftung der Länder war eine von der HSH Nordbank zu zahlende Garantieprovision vereinbart worden, die die Bank an die hsh finanzfonds AöR zu leisten hatte. Die hsh finanzfonds AöR benötigte diese Zuflüsse auch, um die Kapitaldienste wie Zinsen und Tilgung bedienen zu können. Die hsh finanzfonds AöR musste sich nämlich bereits 2009 im Auftrage der Länder mit 3 Milliarden Euro Fremdkapital am Markt eindecken, um die HSH Nordbank mit frischem Eigenkapital vor der Insolvenz zu retten. Zur Beendigung des 2. EU-Beihilfeverfahrens gab es unter anderem die EU- Auflage, dass die HSH Nordbank eine weitere Zusatzprovision auf definierte Teile der Ländergarantie zu leisten hatte, über die Basisprovision hinaus. Auch diese Regelung ist seit dem letzten Jahreswechsel Geschichte, denn die Garantieprovisionen an die Länder hat nun die ländereigene neu gegründete HSH Beteiligungs Management GmbH (kurz: HoldCo) zu leisten, mit Ausnahme der auf die von der Bank noch nicht in Anspruch genommenen Provisionsanteile. Über die Zeit hat die Bank jedoch mehrfach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die vereinbarten Provisionszahlungen nicht leisten zu müssen und diente den Ländern im Gegenzug sogenannte Besserungsscheine an. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh finanzfonds AöR wie folgt: 1. Wie hoch ist die Summe der von der Bank tatsächlich an die Länder beziehungsweise FinFo gezahlten Leistungen auf die Basisprovision seit 2009? Die Summe der von der Bank von 2009 bis 2016 geleisteten Garantieprovision (Grundprämie) beläuft sich auf 2.899 Millionen Euro. 2. Wie hoch ist die Summe der von der Bank stattdessen den Ländern angedienten Besserungsscheine auf die Basisprovision? Die Regelungen zum Besserungsschein beziehen sich nicht auf die Grundprämie, sondern auf die Zusatzprämie. Drucksache 21/7518 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist die Summe der von der Bank tatsächlich gezahlten Leistungen auf die Zusatzprovision? Bisher wurde keine Zusatzprämie gezahlt. 4. Wie hoch ist die Summe der von der Bank stattdessen den Ländern angedienten Besserungsscheine auf die Zusatzprovision? 1.020 Millionen Euro. 5. Gibt es Besserungsscheine, die die Bank bereits nachträglich eingelöst hat? Wenn ja, in welchen Größenordnungen? Nein. 6. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die noch nicht eingelösten Besserungsscheine doch noch von der HSH Nordbank in Geld bezahlt zu bekommen? Mit der Umstrukturierung der HSH Nordbank AG (HSH) in eine operative Gesellschaft und eine Holdinggesellschaft (HoldCo) im Rahmen der EU-Beihilfe-Entscheidung vom 2. Mai 2016 hat die HoldCo die Verpflichtungen hinsichtlich der zusätzlichen Prämie einschließlich der Verpflichtungen der HSH unter dem Besserungsschein aus den bisher von der finfo erklärten Forderungsverzichten übernommen (siehe Drs. 21/7385). Die Regelungen zur zusätzlichen Prämie sind mit der EU-Kommissionsentscheidung vom 20. September 2011 im Einzelnen festgelegt und entsprechend garantievertraglich umgesetzt worden (siehe Drs. 20/3220).