BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7519 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 12.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Kinderschutzkoordinatoren Die Kinderschutzkoordinatorinnen und Kinderschutzkoordinatoren in den Bezirken sind Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung und sexuelle Gewalt). Angegliedert sind diese bei der jeweiligen Fachamtsleitung für Jugend- und Familienhilfe der Bezirksämter. Die Kinderschutzkoordinatoren beraten und unterstützen Fachkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger bei einem möglichen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und engagieren sich in der Kooperation und Vernetzung aller im Kinderschutz beteiligten Institutionen und Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Stellen für Kinderschutzkoordinatoren gibt es aktuell in den einzelnen Bezirksämtern? Wie viele sind jeweils besetzt, wie viele unbesetzt ? Am Stichtag 31.12.2016 verfügte das Bezirksamt Wandsbek über zwei Stellen, die übrigen Bezirksämter jeweils über eine Stelle für Kinderschutzkoordinatoren/-innen. Alle Stellen sind besetzt. 2. Wie viele Anfragen wurden in den Jahren 2015 und 2016 an die Kinderschutzkoordinatoren der einzelnen Bezirke gestellt? 3. Von wem kamen diese Anfragen? Bitte jeweils pro Bezirk aufschlüsseln, mindestens nach: - ASD, KJND und Träger der freien Jugendhilfe - Gesundheitswesen: (Kinder-)Ärzte, Kliniken, Hebammen, Familienhebammen , Psychotherapeuten, Suchthilfeeinrichtungen und andere - Kindertagesstätten, Tagesmütter, Schulen oder REBUS - Familiäres Umfeld: Nachbarn, Vormünder, Pflegefamilien, entferntere Verwandte - Träger von Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte für Flüchtlinge - Polizei - Weitere Anfragen an die Kinderschutzkoordinatoren werden in JUS-IT statistisch nicht erfasst. Die händische Auswertung mehrerer Hundert Anfragen der Jahre 2015 und 2016 an die Kinderschutzkoordinator/-innen ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/7519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Kooperieren die Kinderschutzkoordinatoren institutionell mit Kindertagesstätten und Schulen? Wenn ja, wie sieht diese Kooperation aus? Wenn nein, warum nicht? Alle Bezirksämter kooperieren fallbezogen und institutionell mit Kindertagesstätten und Schulen. In der Regel findet diese Kooperation im Rahmen bezirklicher Netzwerke statt. Ferner wird die Zusammenarbeit in überbezirklichem, hamburgweitem Rahmen praktiziert. 5. Existieren Schulungen von Schulleitungen und Beratungslehrern durch die Kinderschutzkoordinatoren? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Kinderschutzkoordinator/-innen der Bezirksämter wirken als Lehrende in einem Modul der Beratungslehrerausbildung am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) mit. Darüber hinaus wirken sie an der Fortbildungsreihe „Kindeschutz an Schulen“ mit, die durch die ReBBZ und Kinderschutzzentren entwickelt wurde, und vor Ort in den Bezirken durchgeführt wird. Vor Ort werden, meist in Zusammenarbeit mit den Kinderschutzzentren und/oder den ReBBZ, Fortbildungen für die Lehrerinnen und Lehrer (gegebenenfalls Beratungslehrer /-innen; Schulleitungen, Lehrerkollegien) an Grundschulen, teils auch der Lehrkräfte an Stadtteilschulen, durchgeführt. Die konkreten Fortbildungsangebote wurden im Rahmen der unter 4. dargestellten Kooperationszusammenhänge verabredet.