BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7521 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 12.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Hafen-Westerweiterung (II) Anfang Dezember 2016 wurde bekannt, dass die Westerweiterung des EUROGATE Container Terminals durch die BWVI planfestgestellt wurde. Der Beschluss ist am 6. Dezember 2016 an die Beteiligten des Verfahrens versendet worden. Bereits im Jahr 2015 sollte der Planfeststellungsbeschluss vorliegen. Im Planungsverfahren wurden schon unterschiedliche Auffassungen auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeit beziehungsweise der Verträglichkeit mit anderen Nutzungen deutlich.1 Daher könnten Klagen von Anwohnern und Verbänden das Projekt stoppen. Laut „Hamburger Abendblatt“ vom 9. Dezember 2016 hat die Sprecherin der Wirtschaftsbehörde erklärt: „Der Drehkreis hat absolute Priorität bei diesem Projekt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Inwieweit gibt es Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Westerweiterung ? a. Wenn ja, wie viele? Es wurde bislang eine Sammelklage mehrerer Kläger erhoben. b. Wenn ja, wer hat die Klagen eingereicht (bitte nach Kriterien Verbände , Vereine, Sammelklagen, Privatpersonen et cetera auflisten)? Bei den Klägern handelt es sich um Privatpersonen. c. Wenn ja, welche Gründe für die Klagen wurden angegeben? d. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die Planungsbehörde die Klagen inhaltlich? Bislang wurde nur das Rechtsmittel genutzt. Die Klage wurde noch nicht begründet. e. Welche Auswirkungen auf die Dauer sowie die geplante Umsetzung des Projekts werden die Klagen haben? Solange die aufschiebende Wirkung der Klage anhält, kann der planfestgestellte Ausbau nicht baulich vollzogen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 2. Wie wird der Senat beziehungsweise die BWVI damit umgehen, wenn Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss weitere Maßnahmen stoppen und sich die Westerweiterung weiter verzögert? Welche Konzepte, 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6870 vom 06.12.2016. Drucksache 21/7521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Planungen werden dann für die Erweiterung des Drehkreises, den Hafenausbau und andere Maßnahmen umgesetzt werden? Die Herstellung von Fläche, Uferbefestigung (Kaimauer) und Drehkreis sind technisch und planerisch miteinander verwobene Elemente der Gesamtmaßnahme, die in der planfestgestellten Form realisiert werden soll. Alternativplanungen gibt es daher gegenwärtig nicht, zumal diese mit der Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens verbunden wären. 3. Wann hat die HPA die Planungen für das Projekt der Drehkreis- und Westerweiterung erstmalig aufgenommen? Die HPA hat mit Planungen für das Projekt im Jahr 2005 begonnen. Davor gab es Vorüberlegungen des Amtes für Strom und Hafenbau. 4. Wann hat der Senat erstmalig eine förmliche Entscheidung zu diesem Projekt gegenüber der Bürgerschaft beantragt? Siehe Drs. 18/1681. 5. Wann hat die HPA erstmalig Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Projekt bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht? 6. Wann hat die HPA den förmlichen Antrag auf Planfeststellung gestellt? Am 19. Juni 2009. 7. Hat die HPA die Vorplanung und die Ausschreibungsunterlagen für die Baumaßnahmen erstellt (bitte für Drehkreis- und Westerweiterung getrennt aufführen)? Wenn ja: Seit wann liegen diese vor? Wenn nein, warum nicht? Ist bereits eine Ausschreibung der Maßnahme oder Teile der Maßnahme (zum Beispiel Drehkreiserweiterung oder Teile davon) erfolgt oder eingeleitet ? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Der Drehkreis ist integraler Bestandteil der Westerweiterung und wurde nicht gesondert geplant. Seit Ende des Jahres 2013 liegen die Entwurfsplanungen und Ausschreibungsunterlagen für die Westerweiterung vor. Eine Ausschreibung der Maßnahme oder Teilmaßnahmen erfolgte bisher nicht, da noch kein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt. 8. Ist der Aufsichtsrat der HPA mit der Finanzierung des Projektes befasst worden? Wenn ja, a. wann erstmalig? b. wie ist der aktuelle Stand der Befassung? Der Aufsichtsrat der HPA hat sich im Jahr 2005 erstmals mit dem Projekt befasst. Zuletzt tat er dies im Rahmen der routinemäßigen Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan im Dezember des Jahres 2016. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 9. Ist die BWVI als zuständige Aufsichtsbehörde von der HPA mit der Finanzierung des Projektes befasst worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7521 3 In der Vergangenheit hat sich die zuständige Behörde wiederkehrend im Zusammenhang mit der jährlichen Beschlussfassungen der Wirtschaftsplanung der HPA sowie im Zusammenhang mit der Aufstellung von Haushaltsplan-Entwürfen der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Thema befasst. Zudem tauschen sich die BWVI und die HPA routinemäßig zu derartigen Themen aus. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000. 10. Von welchen Kosten geht der Senat für die unterschiedlichen Teilprojekte derzeit aus? Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Kostenplanungen ? Wenn ja, in welcher Höhe und warum? Es gibt keine Teilprojekte. Im Übrigen siehe Drs. 21/2368. 11. Wann könnten die baulichen Maßnahmen zur Umsetzung von Drehkreisund Westerweiterung aus Sicht des Senats beziehungsweise der HPA beziehungsweise der BWVI nach derzeitigem Stand beginnen? Welche Voraussetzungen müssen dazu vorliegen? Die Umsetzung ist abhängig von weiterem Verlauf des Verfahrens vor Gericht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. e.