BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7522 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 12.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung des Philosophenturms und Anmietung von Ersatzflächen Ich frage den Senat: Derzeit wird die Vorplanung für eine Modernisierung des Philosophenturms als Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung erstellt. Der Baubeginn ist für 2018 geplant. Es wurde in der Finanzplanung für das Jahr 2020 eine anteilige Jahresmiete in Höhe von 4.500.000 Euro berücksichtigt. Den Nutzerinnen und Nutzern des Philosophenturms wird ab September 2017 ein Gebäude zur Interimsnutzung zur Verfügung gestellt. Der Umzug muss aus organisatorischen Gründen in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Wintersemesters 2017/2018 erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) und der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Wann soll die Sanierung des Philosophenturms beginnen? 2. Wie lange soll die Sanierung dauern? 3. Wann wird die Bürgerschaft hierzu eine Drucksache erhalten? Siehe Vorbemerkung. 4. Medienberichten zufolge hat die Universität Hamburg einen Mietvertrag für Flächen im Silberling in der City Nord abgeschlossen. a. Welche Flächen mietet die Universität dort an? b. Wie viele Quadratmeter mietet sie dort insgesamt? c. Ab wann werden die Flächen angemietet und wie lange läuft der Mietvertrag? d. Wie hoch sind die Mietkosten pro Quadratmeter und Monat? Bitte Kalt- und Warmmiete angeben. e. Gibt es im Vertrag fixe oder variable Mietkostensteigerungen? Wenn ja, in welcher Höhe? f. Musste oder muss die Universität Kosten für Sanierungen oder Umbauten zahlen? Am Überseering 35 werden ab dem 1. August 2017 bis mindestens zum 30. September 2020 Büro- und Seminarflächen im 2., 3., 7., 8. und 11. Obergeschoss (OG), Bibliotheksflächen im Erdgeschoss (EG), 1. und 2. OG, Hörsäle im EG und 1. OG, Lagerflächen im Untergeschoss und zehn Stellplätze angemietet. Die angemieteten Flächen haben eine Größe von rund 21.000 m². Der Mietgegenstand wird bezugsfertig für die UHH hergestellt. Drucksache 21/7522 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen äußert sich der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Einzelheiten von Mietverträgen. Wenn ja, für welche und in welcher Höhe? 5. Soll der Philosophenturm ins Mieter-Vermieter-Modell übertragen werden ? Wenn ja, ab wann und wer wird in Zukunft Eigentümer des Philosophenturms sein? 6. Mit welchen monatlichen Mietkosten rechnet der Senat für den Philosophenturm pro Quadratmeter, wenn die Sanierung abgeschlossen ist? Bitte Warm- und Kaltmiete angeben. Siehe Vorbemerkung sowie Drs. 21/3528. 7. Werden weitere Ersatzflächen für den Philosophenturm angemietet? Wenn ja, welche, mit welcher Dauer und zu welchen Kosten? Bitte auch Werte zur Kalt- und Warmmiete pro Monat und Quadratmeter angeben. Nach derzeitigem Planungstand werden keine weiteren Flächen angemietet.