BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/753 21. Wahlperiode 19.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 12.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplante Unterkunft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Rahlstedt in der Stargarder Straße Mit Schreiben vom 20. Mai 2015 hat der Landesbetrieb Erziehung und Beratung bekannt gegeben, eine Wohnunterkunft für 48 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der Stargarder Straße errichten zu wollen. Am 17. Juni 2015 findet diesbezüglich eine Informationsveranstaltung statt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Um welches Grundstück handelt es sich bei dem Bauvorhaben der Flüchtlingsunterkunft Stargarder Straße (Flurstück, Baublock)? Welche Nutzung gab es bisher? Welcher Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und gegebenenfalls welcher Baustufenplan (Bauleitplanung) gelten dort? Wann sind letzte Änderungen in Bezug auf eine neuere Nutzung erfolgt? Es handelt sich um das Flurstück 4047 in der Gemarkung Oldenfelde (südwestlich Stargarder Straße 60), Baublock 526-079. Eine bauliche Nutzung ist nicht vorhanden, das Grundstück ist unbebaut. Hinsichtlich der baurechtlichen Ausweisung siehe Drs. 21/586. 2. Warum wird gerade hier eine gepflegte Fläche innerhalb eines Grünzuges , der als Naherholungsgebiet dient und benachbart Schrebergärten hat, herangezogen? Handelt es sich dabei um ein Grundstück im städtischen Besitz? Es besteht ein hoher Bedarf an Flächen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Die Fläche ist grundsätzlich für die Flüchtlingsunterbringung geeignet und beeinträchtigt die funktionale Qualität des Grünzuges nicht wesentlich. Hinsichtlich der Eigentumsfrage siehe Drs. 21/586. 3. Warum ist das Grundstück gerade für den vorgesehenen Zweck nutzbar, obwohl es sich in beziehungsweise nah an einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet der Berner Au befindet? Die Fläche befindet sich nicht im Gebiet des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets Berner Au. 4. Wie groß ist die Grundfläche des Grundstücks und wie viel Fläche wird davon für die Bebauung von Gebäuden beziehungsweise Wegeflächen benötigt? Die Grundstücksgröße beträgt 1.994 m², davon werden für Gebäude circa 570 m² und Wegeflächen circa 300 m² benötigt. 5. Welche alternativen Flächen mindestens gleicher Größe, die im staatlichen Eigentum sind oder von Privat zur Anmietung/Verpachtung zur Ver- Drucksache 21/753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fügung stünden, stehen in einem Umkreis von 5 km ebenfalls zur Verfügung ? Für welche verpachteten Grundstücke besteht dabei noch keine konkrete Umsetzung durch Bebauung beziehungsweise könnte eine Bebauung aufgeschoben werden oder Verträge aufgehoben werden, um die Flächen auch anderweitig zu nutzen? Aktuell stehen keine vergleichbar geeigneten Flächen für die vom Landebetrieb für Erziehung und Beratung angestrebte Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) zur Verfügung. In der Vergangenheit wurden im Umkreis von fünf Kilometern verschiedene städtische und private Flächen geprüft und mussten aufgrund fehlender Eignung verworfen. Dazu gehören: Adresse Planerische Ausweisung Größe Bemerkungen Lienaustraße 32 BStPl FarmsenBerne Insgesamt ca. 8.600m², Prüfung der Nutzung einer Teilfläche Die Gebäude werden weiter schulisch genutzt. Von der Nutzung einer Teilfläche des Grundstücks und freier Pavillons im Rahmen des laufenden Schulbetriebes wird abgesehen. Tonndorfer Weg o.Nr. (2 – 4) MK, Straßenverkehrsfläche ca. 2.600m² Das Objekt steht nicht zur Verfügung. Der Eigentümer ist nicht an einer Vermietung interessiert. Heestweg 1 Rahlstedt 65: Sonstige Verkehrsfläche ca. 6.900m² (Prüfung Teilfläche) Die Fläche ist bedingt geeignet. Erhebliche Lärmbelastung durch Bahn, Straße und Sportlärm. Es besteht keine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit. Bekassinau 76 Wohngebiet ca. 1.600m² Die Fläche ist für örU nicht geeignet. Die Fläche ist zu klein, mittig zwischen den beiden Flurstücken steht ein Einfamilienhaus. SteinHardenberg - Straße nördlich Hsnr. 204 Verkehrsfläche, Grünfläche ca. 9.900m² (Prüfung der Nutzung einer Teilfläche) Die Fläche ist für örU nicht geeignet. Sie ist erheblich lärmbelastet (tags circa 63-70 dB(A), nachts 54-61 dB(A) hat zudem eine Lärmbelastung durch Schienenverkehr (tags 72-77 dB(A), nachts 66-72 dB(A)). Schwieriger Grundstückszuschnitt, sodass keine lärmabgewandten Seiten bei einer Bebauung berücksichtigt werden könnten. 6. Welche Kriterien/Anforderungen sprachen gerade für den Standort Stargarder Straße gegenüber anderen Standorten? Warum wurde gerade diese nicht integrative Unterbringungsform an diesem Standort ausgewählt ? Die Fläche ist verkehrlich erschlossen und verfügbar; sie steht in räumlichem Zusammenhang mit besiedelten Bereichen und den dort vorhandenen Infrastrukturen. Für den aktuell hohen und kurzfristig zu befriedigenden Platzbedarf in der Erstversorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) sind zeitnah mit Modulhäusern bebaubare Freiflächen die beste Lösung. Dass mit der Erstversorgung nur ein auf einige Monate befristeter Aufenthalt der dort untergebrachten Personen verbunden ist, war weder ein Positiv- noch ein Ausschlusskriterium für die Standortentscheidung. 7. Welche Standorte für Flüchtlinge, Asylbewerber und für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bestehen mit welchen Belegungszahlen noch in einem Radius von 5 km von dem Standort Stargarder Straße 60 aus gesehen (bitte genaue Anschrift angeben)? Nachstehende Unterkünfte für die öffentliche Unterbringung von Zuwanderern und wohnungslosen Menschen bestehen in einem Radius von 5 km von dem Standort Stargarder Straße aus gesehen: Standort PLZ/Ort Belegungszahl August-Krogmann-Straße 52 22159 Hamburg 400 August-Krogmann-Straße 98 22159 Hamburg 350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/753 3 Standort PLZ/Ort Belegungszahl Bahngärten 11 22041 Hamburg 125 Großlohering 54a 22143 Hamburg 142 Rahlstedter Straße 8 22149 Hamburg 108 Steilshooper Allee 501 22179 Hamburg 216 Waldweg 185 22359 Hamburg 168 8. Welche Standorte für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge mit welchen Belegungszahlen gibt es darüber hinaus in Hamburg? Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen: Einrichtung Standort Platzzahl Aktuelle Belegung KJND Erstaufnahmegruppe Feuerbergstraße 43 40 121 Erstaufnahme E-HAL Haldesdorfer Straße 111 20 20 Erstaufnahme E-L Lerchenkamp 8a 16 16 Erstaufnahme E-H Hammer Straße 124 94 60 Erstversorgungseinrichtung 1 Kollaustraße 150 15 16 Erstversorgungseinrichtung 2* Feuerbergstraße 43 32 42 Erstversorgungseinrichtung 3 Jugendparkweg 58 50 50 Erstversorgungseinrichtung 4 Bullerdeich 6-8 20 15 Erstversorgungseinrichtung 5 Flughafenstraße 89 25 38 Erstversorgungseinrichtung 6 Petunienweg 100 34 39 Erstversorgungseinrichtung 7*** Cuxhavener Straße 186 a-c 48 10 Erstversorgungseinrichtung 8*** Nöldekestraße 17 36 -- Erstversorgungseinrichtung 9** Billwerder Billdeich 648 16 19 Erstversorgung junge Frauen Hohe Liedt 67 5 5 Erstversorgung A2 Kurfürstendeich 41 48 47 Erstversorgung A4 Eiffestraße 398 76 77 Anmerkungen: * Der Standort wird im Laufe des Juni 2015 zur Menckesallee 17 verlagert. ** Die Einrichtung mit 16 Plätzen wurde während der Bauarbeiten zur Platzerweiterung auf 48 Plätze ab Ende Juli 2015 vorübergehend in der Hammer Straße 124 untergebracht. *** Diese Standorte werden aktuell in Betrieb genommen und sukzessive belegt. Nachfolgeeinrichtungen mit spezieller Ausrichtung auf UMF: Einrichtung Standort Platzzahl Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Ordulfstraße 2 3 Wohngruppe Groß Borstel Borsteler Chausse 266 10 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Borsteler Chausse 266 9 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Korachstraße 4 2 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Billhorner Kanalstraße 52a 16 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Brandshofer Deich 64 9 Wohngruppe Buntes Haus Billwerder Billdeich 648b 11 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge An der Hafenbahn 7 9 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Stader Straße 116 13 Ambulant betreutes Wohnen für Flüchtlinge Cuxhavener Straße 305 9 Bezirkliche Jugendwohnung Privatweg Privatweg 8 12 Bezirkliche Jugendwohnung Kollaustraße Kollaustraße 18 16 9. Welche weiteren Standorte sind mit welchen Sollzahlen wo geplant? Folgende Standorte sind seitens des LEB konkret geplant: Art der Unterbringung Standort Bezirk geplante Inbetriebnahme Geplante Platzzahl Erstversorgung UMF Bötelkamp 32 E Oktober 2015 30 Erstversorgung UMF Lerchenfeld 4 N September 2015 37 Drucksache 21/753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Art der Unterbringung Standort Bezirk geplante Inbe- triebnahme Geplante Platzzahl Hilfe zur Erziehung (ambulant betreutes Wohnen) für UMF Kathenkoppel 27 W November 2015 23 Zu weiteren Standorten gibt es noch keine konkreten Beschlüsse oder verbindliche Planungen. 10. Welche weiteren Unterbringungsformen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bestehen (zum Beispiel Einzelunterbringung in Familien, geschlossene Unterbringung, gegebenenfalls welche anderen noch) in Hamburg mit welchen Belegungszahlen (Soll/Ist) insgesamt bereits? Zurzeit keine. 11. Wie viele Plätze werden für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Rahmen eines Gesamtbedarfs für eine Unterbringung in der Form der geplanten Einrichtung in der Stargarder Straße eingeplant? Der LEB strebt mit der aktuellen und weiteren Planung eine Platzkapazität für die Erstunterbringung und -versorgung von mindestens 700 Plätzen an. 12. Welche durchschnittlich eingeplante Belegungszahl (Soll) ist für den Standort Stargarder Straße als Durchgangsunterbringung geplant? Wie sind die durchschnittlichen Belegungszahlen und die Veränderungen durch Abgänge jeglicher Art in den anderen Standorten dieser Unterbringungsform ? Die Sollkapazität für die Einrichtung Stargarder Straße beträgt 48 Betreuungsplätze. In den anderen Erstversorgungseinrichtungen werden alle Raumreserven für eine Unterbringung ausgeschöpft. Zu- und Abgänge sind täglich zu verzeichnen. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 13. Ist eine Quotierung nach Nationalitäten beziehungsweise Herkunftsländern /-gebieten vorgesehen und um welche Herkunftsländer handelt es sich dabei? Inwieweit entspricht diese Quotierung der von vergleichbaren Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Hamburg ? Aktuell befinden sich UMF aus folgenden Herkunftsländern in den Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen: Afghanistan 158 Ägypten 62 Somalia 40 Eritrea 23 Syrien 21 Guinea 19 Marokko 15 Gambia 8 Algerien 7 Albanien 6 Irak 6 Libyen 3 Äthiopien 2 Palästina 2 Tschad 1 Jemen 1 Guinea-Bissau 1 Nigeria 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/753 5 Pakistan 1 Burkina-Faso 1 Eine Quotierung wird generell nicht vorgenommen. Die Belegung erfolgt nach den Erfordernissen des Unterbringungsbedarfs und einer gegebenenfalls ergänzenden Einschätzung im Einzelfall. 14. Welche Betreuungs- und Sicherungsmaßnahmen wurden für den Standort Stargarder Straße eingeplant und werden dort umgesetzt? Besteht gerade für die Sicherungsmaßnahmen ein besonderes Erfordernis? Handelt sich dabei um Maßnahmen, die für die Bewohner der geplanten Einrichtung oder zum Schutze für die benachbarten Anwohner gedacht sind? Bei Einrichtungen dieser Art ist der Einsatz eines Sicherheitsdienstes für die späten Abend- und die Nachtstunden an allen Tagen der Woche vorgesehen. Ziel ist die Unterstützung des Personals bei der Kontrolle des Personenverkehrs, der Einhaltung der Hausordnung in der Einrichtung und dem Schutz und der Versorgung von Personen im Bereich der Einrichtung in Gefahrensituationen. Im Übrigen siehe Drs. 21/586. 15. Inwieweit wurde bei der Planung der Unterkunft berücksichtigt, dass der geplante, dann nahe liegende U-Bahnhof Oldenfelde, als Bike-and-rideStation vorgesehen ist? Der geplante U-Bahnhof wurde bei der Planung nicht berücksichtigt.