BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7531 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 13.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Welche Maßnahmen ergreift der Senat zur Förderung von alternativen Kraftstoffen wie Liquefied Natural Gas (LNG)? Die EU-Mitgliedsstaaten sind gemäß der am 7. November 2014 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verpflichtet, eine Mindestinfrastruktur aufzubauen sowie eine allgemeine Strategie zur besseren Unterstützung und Vermarktung alternativer Kraftstoffe im Transportsektor zu entwickeln, die bis zum Jahr 2016 konkret definiert und präsentiert werden soll. Bis zum 31. Dezember 2025 soll in Seeund Binnenhäfen eine angemessene Zahl von Liquefied-Natural-Gas- Tankeinrichtungen eingerichtet werden, damit LNG-betriebene Schiffe im gesamten TEN-V-Kernnetz verkehren können. Eine „Studie zur Nutzung von Flüssigerdgas (LNG) als alternativer Treibstoff für verschiedene Anwendungen im Hafen von Hamburg mit besonderem Fokus auf die Infrastruktur zur Bebunkerung von Schiffen“ hat die Potenziale der Verwendung von LNG im Hamburger Hafen dargestellt. Darin werden die Wertschöpfungskette von LNG und die Potenziale der einzelnen Glieder der Wertschöpfungskette beschrieben. Diese Studie hat die Hafen Port Authority (HPA) nach Senatsaussagen (siehe Drs. 21/4858) als Grundlage für ihre diesbezüglichen Aktivitäten ausgerichtet. Leider kommt trotz aller gesetzten Fristen das Vorhaben, ein LNG-Terminal in Deutschland zu errichten, nicht voran, da sich unter anderem die norddeutschen Küstenländer nicht auf einen Standort einigen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Im Klimaschutzplan 2050 wird der Einsatz von LNG nur am Rande erwähnt. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dieser Tatsache? Ist es notwendig, Ergänzungen zu erwirken, um einen verstärkten LNG- Einsatz zu fördern? Im Rahmen der Bemühungen Hamburgs um eine Verbesserung der Luftqualität mit Blick auf Partikel- und Stickoxidemissionen prüft der Senat neben einer intensiven Förderung der Elektromobilität auch die Anwendung weiterer alternativer Antriebsmöglichkeiten wie Liquefied Natural Gas (LNG) im Mobilitätsbereich. Auf Bundesebene wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein „Runder Tisch Erdgasmobilität“ eingerichtet, der bis Ende Februar des Jahres 2017 einen Bericht verfassen soll. Eine Ergänzung des Klimaschutzplanes zur Förderung eines verstärkten LNG-Einsatzes ist nicht erforderlich. 2. Wie beurteilt der Senat die Bedeutung einer LNG-Infrastruktur für den Hamburger Hafen? Drucksache 21/7531 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/4858. 3. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den norddeutschen Ländern bezüglich eines LNG-Terminals und der damit verbundenen Infrastruktur ? Welche Gremien werden gebildet, um eine Entscheidung und Umsetzung voranzubringen? Die norddeutschen Länder tauschen sich regelmäßig im Rahmen von gemeinsamen Kabinettssitzungen, Konferenzen der Wirtschafts- und Verkehrsminister norddeutschen Küstenländer (KüWiVerMinKo) und Gesprächen auf Arbeitsebene über diverse Themen aus mit dem Ziel, die Kooperation der Länder weiter zu intensivieren. Hierzu gehört auch die Versorgung mit und der Einsatz von LNG. Der konkrete Bau eines LNG-Terminals ist die Entscheidung der privaten Unternehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4858. 4. Mit welchen Mitteln setzt der Senat sich dafür ein, dass die Hafenverwaltungen der norddeutschen Länder bezüglich eines LNG-Terminals und den damit verbundenen Zulassungsregelungen für das Bunkern von LNG und gleichzeitiges Löschen verstärkt zusammenarbeiten? 5. Wurde bereits durch die betreffenden Hafenverwaltungen eine Kommission gebildet, die sich der oben genannten Aufgaben annimmt? Wenn ja, wie setzt sich diese Kommission zusammen? Wenn, warum nicht? Abschließende lokale Zulassungsregelungen sind erst dann sachgerecht, wenn einheitliche internationale Vorgaben feststehen. Alle Regelungen bezüglich Zulassung, Bunkern oder Löschen werden derzeit auf internationaler Ebene diskutiert und entwickelt , zum Beispiel im Environmental Sustainable Shipping Forum (ESSF), der European Maritime Safety Agency (EMSA), der International Association of Ports and Harbours (IAPH) oder der International Organisation for Standardization (ISO). 6. Wie ist der Stand der Beratungen bezüglich der Zulassungsregelungen und welche besonderen Probleme sind bisher aufgetreten? Die zuständige Behörde bietet generell allen Vorhabenträgern eine Antragsberatung zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren an. Dieses Angebot wurde auch von allen Antragstellern bezüglich genehmigungsbedürftigen Anlagen zum Umgang beziehungsweise zur Nutzung von LNG genutzt. Besondere Probleme sind bei diesen Zulassungsverfahren nicht aufgetreten. 7. Wird es einheitliche Zulassungsregelungen geben? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Die immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren sind bundeseinheitlich geregelt ; Grundlage bilden das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Ausführungsverordnung zur Genehmigungserfordernis (4. BImSchV) und zum Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Bei LNG-Anlagen, die aufgrund ihrer Dimension (Lagermenge/Volumen) auch unter die Störfall-Verordnung fallen (12. BImSchV), ist im Genehmigungsverfahren auch diese Bundesverordnung zu berücksichtigen. 8. Das Forschungsprogramm für Innovative Seehafentechnologien (ISE- TEC) ist für die Hafenstandorte eine elementare Grundlage, um Wettbewerbsfähigkeit und Spitzentechnologien zu erhalten. Setzt sich der Senat für die Neuauflage dieses Forschungsprogramms ein? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Der Senat hat sich bereits erfolgreich für eine Neuauflage eingesetzt. Siehe Drs. 21/5262 und Drs. 21/6439. 9. In welcher Form setzt sich der Senat dafür ein, dass auf Bundes- und Länderebene eine Einigung gefunden wird, wie bei der künftigen Vergabe von Schiffsaufträgen (Zoll, Vermessungswesen et cetera) vorrangig LNG-Antrieb vorgesehen wird? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7531 3 Der Senat beabsichtigt, wie von der Bürgerschaft ersucht (Drs. 21/4064), bei der Neubeschaffung von Schiffen für die städtische Schiffsflotte diese mit emissionsarmen Schiffsantrieben sowie Filtertechniken auszurüsten. Im Übrigen siehe Drs. 21/4858. 10. In welcher Form unterstützt der Senat die Errichtung von „LNG Blue Corridors “? Der Senat unterstützt die Nutzung von LNG als alternativem Kraftstoff auf dem transeuropäischen (TEN-V) Skandinavien-Mittelmeer-Korridor über das EU-Projekt GREAT (http://great-region.org), an dem die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) als Teil des Regionalnetzwerks STRING (http://stringnetwork.org) beteiligt ist. Darüber hinaus bringt sich die Logistik-Initiative Hamburg (LIHH) im Rahmen des INTERREG- Projektes „GO LNG“ bei der Entwicklung einer LNG-Strategie für den Ostseeraum ein (http://www.golng.eu/en/about-the-project/). 11. In welcher Form informiert der Senat Hamburgische Speditionsunternehmen , ihre Fahrzeuge verstärkt auf LNG umzurüsten? Innerhalb des Smart-Last-Mile-Logistics(SMILE)-Projektes gibt es eine Arbeitsgruppe zum Thema „LNG/CNG“ mit Logistik- und Handelsunternehmen sowie wichtigen Multiplikatoren , um über die Möglichkeiten der Zustellung im Bereich der Innenstadt mit CNG-Trucks zu sprechen. Dabei wird ebenfalls die Langstrecke via LNG-Trucks thematisiert . Es ist angedacht, einen gemeinsamen Förderantrag zu stellen, um die Neuanschaffung im Verbund kostengünstiger abzubilden. Darüber hinaus führt die LIHH Informationsveranstaltungen durch wie zum Beispiel den LNG-Tag (http://www.hamburg-logistik.net/presse-und-news/news/detail/ersterlng -tag-liquefied-natural-gas-der-logistik-initiative-hamburg/ ?cHash=53bc6f38c51c629b337aa6c0e465902e). Zusätzlich beteiligt sie sich mit Fachforen an überregionalen Veranstaltungen wie zum Beispiel den Fehmarn Belt Days 2016. Des Weiteren wird das Thema LNG in den Arbeitskreisen Verkehr und Nachhaltigkeit, dem Kuratorium sowie im Leitfaden „LNG in der Metropolregion Hamburg “ der LIHH behandelt. Um die LNG-Technologie erstmalig in Hamburg schnellstmöglich einzusetzen und testen zu können, wird der Einsatz einer LNG-Truckflotte im Rahmen eines Pilotprojektes gemeinsam mit der Industrie im Hafen forciert. Die Kommunikation erfolgt im direkten Gespräch mit den Nutzern. 12. In welcher Form setzt sich der Senat dafür ein, dass eine Modellstrecke für LNG-Transport über Schiene und Schiff entwickelt wird? Das EU-Projekt GREAT, an dem die FHH beteiligt ist, initiiert Maßnahmen, um eine modellhafte Versorgung des Schwerlastfernverkehrs von und nach Skandinavien (STRING-Region) zu ermöglichen. Das INTERREG-Projekt „GO LNG“ überprüft, inwiefern im Ostseeraum eine modellhafte Supply Chain basierend auf LNG abgebildet werden kann. 13. Wie beurteilt der Senat zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten von LNG vor dem Hintergrund, dass VTG einen Kesselwagen für die Schiene entwickelt hat? Die LIHH hat das Projekt begleitet und die VTG AG bezüglich der Akquise von Fördermitteln beraten (siehe http://www.brunsbuettel-ports.de/artikel/europapremiere.html sowie http://www.brunsbuettel-ports.de/artikel/expansion-durch-kooperationkopie .html). Kesselwagen könnten grundsätzlich als (flexible) Bunkerstationen eingesetzt werden. Des Weiteren wäre eine Versorgung von Industrieanlagen mit Gleisanschluss mit LNG denkbar. Im Übrigen siehe Drs. 21/4858.