BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7532 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann, Dr. Bernd Baumann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 13.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Uniformverbot für Angehörige der Bundeswehr Nach verschiedenen Auskünften gab es in der Zeit um das OSZE-Ministerratstreffen vom 8. Dezember 2016 in Hamburg Anweisungen an Angehörige der Bundeswehr, die insbesondere das Tragen der Uniform im öffentlichen Raum verbaten. Dies geschah mutmaßlich, um die Sicherheit der Angehörigen der Bundeswehr zu erhöhen, da anlässlich des OSZE-Ministerratstreffens mit einer hohen Zahl gewaltbereiter linksgerichteter und bundeswehrfeindlicher „Aktivisten“ in der Stadt gerechnet wurde, von denen Angriffe auf Personal und Mobiliar der Bundeswehr befürchtet wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass es derlei Anweisungen gegeben hat? Wenn ja, wie sahen diese konkret aus? 2. Wer hat beschlossen, dass diese Anweisungen ergehen? Das Landeskommando Hamburg der Bundeswehr hat das Landeskriminalamt Hamburg am 28. November 2016 über eigene Anweisungen im Sinne der Fragestellung informiert. 3. Hatten die Behörden im Vorlauf des Ministerratstreffens Informationen und Anhaltspunkte, dass Bundeswehrangehörige gefährdet waren? Wenn ja, welche? Den Hamburger Sicherheitsbehörden lagen keine entsprechenden Informationen vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/7381. 4. Wie bewertet der Senat, dass sich, angesichts einer Bedrohung durch Kriminelle, Repräsentanten des Staates nicht als solche zu erkennen geben sollen? Was sagt dies insbesondere aus über die Wertschätzung des Staates gegenüber denjenigen, die ihn im Ernstfall unter Lebensgefahr verteidigen? 5. Wie lassen sich derlei Anordnungen in Einklang bringen mit dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“? 6. Immer wieder wird seitens des Senats betont, dass die Thematik Innere Sicherheit beim Senat „in guten Händen“ sei. Wie lassen sich solche Erklärungen in Einklang bringen mit der Tatsache, dass angesichts des OSZE-Ministertreffens Hamburg für die Sicherheit seiner Soldaten außerhalb der Standorte nicht garantieren kann? Drucksache 21/7532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Glaubt der Senat, dass, wenn in Hamburg die Sicherheit der Bundesehr durch die Sicherheitsorgane des Landes nicht gewährleistet ist, dies mittel - und langfristig negative Auswirkungen für den Bundeswehrstandort Hamburg haben könnte? Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg wurde durch die Polizei gewährleistet. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. Darüber hinaus korrespondiert dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urt. v. 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht.