BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7533 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 13.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Justizvollzug – JVA Billwerder als Alternative für den Jugendvollzug geprüft? In der Sitzung des Ausschusses für Justiz und Datenschutz am 29. November 2016 hat der Senat ausdrücklich erklärt, dass im Rahmen der Neustrukturierung des Justizvollzugs auch die Alternative geprüft werde, den Jugendvollzug insgesamt nach Billwerder zu verlegen. In diesem Zusammenhang werde der Senat auch Baugenehmigungen für in Betracht kommende Grundstücke prüfen. Bereits in dem Antrag Drs. 21/5973 hat die FDP-Bürgerschaftsfraktion die Prüfung einer Verlegung des Jugendvollzugs in eine baulich und organisatorisch vom Erwachsenenvollzug getrennte Teilanstalt der JVA Billwerder gefordert. Seit Monaten führt die Justizbehörde mit Schleswig -Holstein zahlreiche Gespräche über eine mögliche Verlegung des geschlossenen Jugendstrafvollzuges in eine Anstalt nach Schleswig und/ oder Neumünster in Schleswig-Holstein. Auch der in 2016 vorgelegte Zwischenbericht hat sich vor allem mit dieser Lösung beschäftigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen des Projekts Justizvollzug Hamburg 2020 wird das Kooperationsmodell mit Planungsalternativen, etwa die Verlagerung des Jugendvollzuges in ein Bestandsgebäude oder den Neubau einer Jugendanstalt, und schließlich gegen den Erhalt der JVA Hahnöfersand abgewogen werden. Derzeit erfolgt im Rahmen der Alternativenprüfung eine Baukostenermittlung. Die Ergebnisse werden nach derzeitigem Planungsstand zu Beginn des 4. Quartals 2017 vorliegen. Zudem werden die Auswirkungen auf den Investitions-, Betriebs- und Personalhaushalt untersucht. Prüfungsgegenstand werden organisatorische Fragen sowie die Auswirkungen der jeweiligen Planungsalternative auf die fachliche Qualität des Vollzuges und die Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Im Rahmen des Abschlussberichts, der nach derzeitigem Stand der Planung Ende 2017 vorliegen wird, werden die Prüfungsergebnisse gegeneinander abgewogen (vergleiche Drs. 21/3769, Drs. 21/5780 sowie Drs. 21/7435). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfungen in Bezug auf eine Verlegung des Jugendstrafvollzugs in eine baulich und organisatorisch vom Erwachsenenvollzug getrennte Teilanstalt der JVA Billwerder? 2. Was haben die bisherigen Prüfungen der Justizbehörde zur Alternative Billwerder bezogen auf den Jugendstrafvollzug ergeben? a. Welche Vorteile und welche Nachteile gibt es aus Sicht des Senats? Drucksache 21/7533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Welche Planungen und Prüfungen zu welchen Grundstücken in Billwerder beziehungsweise in der Nachbarschaft der JVA Billwerder liegen bisher vor? Siehe Vorbemerkung. c. Gibt es Planungen und Prüfungen zu Baugenehmigungen? Wenn ja, zu welchen Grundstücken und wie ist der Stand der Genehmigungsverfahren (bitte genau darstellen)? Um in etwaige Genehmigungsplanungen einzutreten, müsste zunächst feststehen, welche Baumaßnahmen konkret umzusetzen sind. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Wie bewertet der Senat die vorhandenen Qualifizierungsmaßnahmen in Billwerder? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/7435. 3. Inwieweit ist wann der Auftrag für die Planung einer neuen Jugenduntersuchungshaftanstalt am Standort Billwerder erteilt worden? Entsprechend der Projektzeitplanung wurde im November 2016 die Bauplanung für die Errichtung einer Teilanstalt für Jugenduntersuchungshaft am Standort der JVA Billwerder beauftragt. a. Wie ist dazu der aktuelle Stand der Planungen beziehungsweise Prüfungen? b. Wie weit sind die Kostenerhebungen und mit Kosten in welcher Höhe wird kalkuliert? c. Mit welchem Personalbedarf wird gerechnet? d. Wann wird die Bürgerschaft über den Stand der Prüfungen/ Planungen informiert? Siehe Drs. 21/3769, 21/5780 und 21/7435. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Alternativen, neben Billwerder, werden ebenfalls aus welchen Gründen noch weiter geprüft (bitte dazu Stand der Prüfungen und Kostenkalkulationen darstellen)? Welche Varianten kommen nicht in Betracht (bitte die Gründe anführen)? Siehe Vorbemerkung. 5. Auf der Grundlage welcher Kostenkalkulation und mit wie vielen Plätzen rechnet der Senat für die Unterbringung des geschlossenen Jugendvollzugs in Schleswig-Holstein? Die Kostenkalkulation ist Gegenstand der laufenden Prüfungen, im Übrigen siehe Drs. 21/5780 und 21/7435. 6. Wann werden nun die Kostenplanungen in welchem Zeitrahmen veröffentlicht ? Wer beziehungsweise welche zuständigen Stellen werden daran beteiligt? 7. Wann wird ein Endbericht erstellt beziehungsweise zu wann ist die Erstellung geplant? Siehe Vorbemerkung.