BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7535 21. Wahlperiode 20.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 13.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Neue Stabsstelle für Verkehrs- und Baustellenkoordination Die Antworten des Senates auf meine Anfrage Drs. 21/7356 geben Anlass für Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Wie ist die Stelle des Leiters der „Stabsstelle“ eingruppiert? Welche Vergütung bedeutet das? Mit dem neuen Leiter wurde ein Sonderarbeitsvertrag angelehnt an die Besoldungsgruppe B 2 abgeschlossen. 2. Wie hoch war die Vergütung des bisherigen Koordinators Gerhard Fuchs? Der bisherige Leiter hat zusätzlich zu seinen gesetzlichen Versorgungsbezügen zuletzt eine Vergütung von 4.750 Euro im Monat (zuzüglich Umsatzsteuer) erhalten. 3. Wie war die Stelle eingruppiert, die Herr Merl bisher besetzt hat? Der neue Leiter war zuvor in der Privatwirtschaft tätig. 4. Wurde die Besetzung der „Stabsstelle“ ausgeschrieben? Wenn ja: wie und wo? Wenn nein: warum nicht? Eine Kontinuität ist bei der Verkehrskoordinierung besonders wichtig. Aufgrund der umfangreichen Fachkenntnisse stand mit dem neuen Leiter ein hervorragend geeigneter und eingearbeiteter Fachmann für die Wahrnehmung der Funktion zur Verfügung . Diese Kenntnisse hat er zuletzt als Leiter Kommunikation bei Via Solutions Nord GmbH & Co. KG., die als Projektgesellschaft verantwortlich für den Bau, die Finanzierung , den Betrieb und die Erhaltung eines Teilstückes der Bundesautobahn A 7 von Hamburg-Nordwest bis Neumünster-Nord ist, unter Beweis gestellt. Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit Beschluss vom 27. Dezember 2016 einen Ausschreibungsverzicht bestätigt. 5. Wurde die Stelle befristet oder unbefristet besetzt? Falls sie befristet besetzt wurde: Wie lange dauert die Befristung? Das Arbeitsverhältnis ist bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode befristet. 6. Welchen Anteil tragen Schleswig-Holstein und Niedersachsen an den Kosten der „Stabsstelle“? Schleswig-Holstein leistet eine Teilerstattung der Personalkosten von 15.000 Euro p.a. für die Jahre 2017 und 2018. Drucksache 21/7535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Inwieweit haben Schleswig-Holstein und Niedersachsen bei der Besetzung der „Stabsstelle“ Einfluss genommen? Die Auswahlentscheidung ist zwischen den Ländern einvernehmlich getroffen. 8. Welche Kosten verursacht die „Stabsstelle“ insgesamt? Welche Kosten hatte Herr Fuchs mit seinem Stab verursacht? Zur Veränderung siehe Antworten zu 1. und zu 2. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Haushaltswirtschaft Kostenstellen nur ausgebracht werden dürfen, wenn mindestens drei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zugeordnet sind. Der entstehende Aufwand wurde und wird im Rahmen bestehender Ansätze gedeckt.