BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/754 21. Wahlperiode 19.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 12.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung von Flüchtlingen im Alstertal und den Walddörfern (4) – Endlich Transparenz und eine echte Bürgerbeteiligung herstellen Durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen in Deutschland steigt auch in Hamburg der Druck, adäquate Unterbringungen zu schaffen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, in welcher Umgebung die Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden. Außerdem bedarf es der Mitbestimmung der politischen Gremien und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie einer angemessenen Betreuung der Flüchtlinge. Durch die mangelnde Informationspolitik des Senats und die fehlende Bürgerbeteiligung entstehen immer wieder Gerüchte über neue Unterbringungen . Es ist Aufgabe des Senats, frühzeitig Klarheit über die Schaffung neuer oder die Aufstockung bestehender Unterbringungen zu schaffen. Leider kommt der Senat dieser Verpflichtung nicht nach. Fast wöchentlich werden neue Pläne für weitere Unterkünfte oder Erweiterungen bestehender Unterkünfte bekannt, von denen die politischen Gremien und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort jedes Mal wieder überrascht werden. Wie aus mehreren Anfragen des Abgeordneten Dennis Thering (Drs. 20/14584, Drs. 21/241 und 21/341) hervorgeht, hat der Senat kurz vor der Bürgerschaftswahl 2015 bereits in Planung befindliche Flüchtlingsunterkünfte dem Abgeordneten und damit der Öffentlichkeit verheimlicht. Ein Auskunftsersuchen des Wandsbeker Bezirksabgeordneten Sören Niehaus vom 09.06.2015 (Drs. 20-1143.1) bestätigt dies noch einmal. Der Wandsbeker Bezirksamtsleiter wurde bereits am 16. Januar 2015 über die neue Unterbringung am Lademannbogen in Hummelsbüttel informiert. Gleichzeitig wurde diese dem Abgeordneten Dennis Thering in seiner Anfrage vom 04.02.2015, zwei Wochen vor der Bürgerschaftswahl, jedoch verheimlicht. Dieses Tricksen und Täuschen setzt sich auch in der neuen Legislaturperiode nahtlos fort. Der Senat beantwortet auch die jüngste Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 02.06.2015 (Drs. 21/662) völlig unzureichend. Obwohl in Frage 1. nach der Art der Einrichtung gefragt wird, verschweigt der Senat unzulässiger Weise, ob es sich um Erstaufnahme - oder Folgeunterbringungen handelt. Die Frage 2. nach Plänen für weitere Unterbringungen wird ebenfalls gar nicht beantwortet, stattdessen wird auf die Drs. 21/341 verwiesen. Dabei wurde in der Frage 2. eindeutig klargestellt, dass eine Antwort wie in der Drs. 21/341 nicht gewünscht ist, da sie das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Information nicht angemessen befriedigt. Dieses durchsichtige Herumschummeln um Antworten ist nicht länger hinnehmbar. Der Senat hat seine Drucksache 21/754 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auskunftspflicht gegenüber den Abgeordneten uneingeschränkt wahrzunehmen . Anders als im Vorwort zur Drs. 21/662 beschrieben, geht es gegenüber der Bevölkerung nicht nur darum, „Interessierte“ durch Informationsveranstaltungen über die fertige Planung zu informieren und vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an den Planungsprozessen zu beteiligen. Daher müssen Informationen auch so früh wie möglich transportiert und endlich Transparenz hergestellt werden. Wenn der Senat dies nicht von sich aus tut, müssen Anfragen von Abgeordneten dabei nachhelfen. Diese muss der Senat dann aber auch endlich redlich und vollständig beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Wie bereits in den Drs. 21/241, 21/341 und 21/662 ausgeführt, hat der Senat unter anderem mit der Einrichtung der Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung und Zentrale Erstaufnahme (ZEA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ ein Instrumentarium geschaffen, um eine transparente, zeitnahe Informationspolitik zum Stand der jeweiligen Planungsfortschritte zu verwirklichen . In enger Absprache zwischen den Bezirksämtern und Fachbehörden werden alle Flächen und angebotenen Gebäude bereits in der Planungsphase diskutiert und gemeinsam das weitere Vorgehen beschlossen. Die Realisierung neuer Flächen für die öffentliche Unterbringung ist Gegenstand frühzeitiger Sondierungsgespräche mit den Bezirken. Darüber hinaus werden in den Verfahren der Bezirksbeteiligung nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Interessierte durch Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Standorten über die Planungen informiert. Auch vor dem Hintergrund einer aktuell unverändert hohen Zahl von monatlich zusätzlich unterzubringenden Flüchtlingen halten sich die zuständigen Behörden sowohl in Bezug auf die Ermittlung von für die öffentliche Unterbringung geeigneten Flächen als auch hinsichtlich der weiteren Schritte zur Beteiligung regionaler Gremien und der Bevölkerung an die verabredeten transparenten Verfahren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Handelt es sich bei den in Drs. 21/662 genannten sechs neuen Flüchtlingsunterkünften im Alstertal und den Walddörfern um Erstaufnahmeoder Folgeunterbringungen? Bitte für jede Unterkunft genau angeben. Bei den sechs genannten Planungen handelt es sich um Projekte für die öffentliche Unterbringung, somit Folgeunterkünfte. 2. Warum wurden jeweils genau diese sechs Flächen für neue Flüchtlingsunterbringungen ausgewählt? Welche anderen Flächen wurden im Rahmen der Planung noch geprüft oder in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen jeweils verworfen? Zum Verfahren siehe Drs. 21/241 und 21/341. Gegenstand der Prüfung für die öffentliche Unterbringung sind nur die sechs genannten Standorte. 3. Zum Planungsstand der neuen Unterbringung in Poppenbüttel heißt es, dass seit dem 02.06.2015 die Machbarkeitsstudie vorliegt und weitere Planungen und Abstimmungen folgen. Wie sieht die Machbarkeitsstudie genau aus (bitte die vollständige Machbarkeitsstudie anfügen) und welche weiteren Planungen und Abstimmungen folgen nun? Finden dabei auch Abstimmungen mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern statt? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Die Machbarkeitsstudie beinhaltet verschiedene Planungsvarianten und Gebäudekörper in mehrgeschossigen Festbauten mit jeweils insgesamt rund 170 Wohneinheiten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/754 3 Ebenso sind erste Einschätzungen des Kostenrahmens dargestellt. Einzelheiten zur weiteren Umsetzung sind nachfolgend mit f & fördern und wohnen AöR sowie den bezirklichen Baudienststellen zu klären. Der Senat sieht im Übrigen grundsätzlich davon ab, Dokumente im Wortlaut zu veröffentlichen . Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. Für Anfang Juli 2015 ist zu diesem Standort eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Sind über die sechs genannten neuen Flüchtlingsunterkünfte hinaus bereits weitere Flüchtlingsunterkünfte im Alstertal und den Walddörfern in Planung? Bitte dabei nicht nur Unterkünfte angeben, die „in abschließender Prüfung“ (siehe Drs. 21/341) sind, sondern auch erste Standortüberlegungen . Wenn ja, bitte für jede Unterkunft den genauen Standort, die Zahl der Plätze, den Planungsbeginn und aktuellen Planungsstand sowie die Art der Einrichtung angeben. Es befinden sich zurzeit keine weiteren Standorte im Alstertal und in den Walddörfern in der Prüfung.