BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7540 21. Wahlperiode 24.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 16.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Sozialbehörde, Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg – Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit – Arbeitsgelegenheiten Mit der Drs. 21/7483 setzt der Senat das gemeinsame Arbeitsmarktprogramm 2012 zwischen der Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) fort. Demnach ist es das Ziel, den Herausforderungen des Hamburger Arbeitsmarkts weiterhin gemeinschaftlich und wirksam zu begegnen und erfolgreiche Strategien des vorherigen Arbeitsmarktprogramms fortzusetzen (Seite 1 – Drs. 21/7483). Das aktuelle gemeinsame Arbeitsmarktprogramm beschreibt den Ist-Zustand sowie die weiteren Ziele und das konkret verabredete Programm durch die benannten Akteure am Hamburger Arbeitsmarkt. Die Hamburger Arbeitsmarktpolitik unterliegt den festen Regelungen des SGB II und des SGB III. Hamburg – hier die benannten Akteure – kann entsprechend dem finanziellen Rahmen des Gesamtbudgets agieren und seine Planungen ausrichten. Dies gilt insbesondere für arbeitsmarktpolitische Instrumente, die eigenen Vorstellungen sowie die damit verbundenen Forderungen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: I. Arbeitsmarktpolitische Positionen des Senats und Forderungen an den Bund 1. Die Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit berät, informiert und unterstützt Erwerbstätige aus allen EU-Mitgliedsstaaten. Im Zeitraum 03/12 – 06/15 wurden demnach insgesamt 2.951 Personen beraten und circa 8.000 Beratungsgespräche durchgeführt (Seite 9). Was ist der Unterschied zwischen „Personen beraten“ und Beratungsgesprächen? Bitte ausführlich erläutern. Mit den einzelnen beratenen Personen werden in vielen Fällen mehrere Beratungsgespräche geführt. 2. Wie hoch ist die jeweilige Anzahl der beratenden Personen und der Beratungsgespräche bei der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 07/15 bis aktuell? Bitte monatlich auflisten. Beratene Personen pro Monat 07/15 – 12/2016: Drucksache 21/7540 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 2015 82 56 80 62 59 49 2016 85 76 58 48 76 69 50 57 71 47 73 45 Erläuterung: Entsprechend der Frage wurden hier die pro Monat Beratenen dargestellt . Diese Darstellung enthält Mehrfachnennungen, weil Personen in den Folgemonaten unter Umständen erneut beraten wurden. Teilnehmereintritte/Erstberatungen pro Monat 07/15 – 12/2016: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 2015 37 31 37 36 41 35 2016 68 56 48 45 67 56 38 65 55 37 61 40 Erläuterung: Hier ist die Anzahl derjenigen Personen aufgeführt, die im Zeitraum Juli 2015 bis Dezember 2016 erstmals eine Beratung bei der Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Anspruch genommen haben. Beratungsgespräche pro Monat 07/15 – 12/2016: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 2015 123 68 102 107 122 125 2016 165 167 135 107 151 144 100 149 131 86 131 91 3. Wie verteilen sich die zu beratenden Personen und Beratungsgespräche auf die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten seit 03/12 bis heute? Bitte jährlich auflisten. Herkunftsland 2012 2013 2014 2015 2016 Personen Gesamt Beratungen Gesamt Polen 232 372 439 217 205 1.260 5.110 Bulgarien 175 334 203 99 167 811 1.616 Rumänien 112 117 137 64 121 430 1.146 Spanien 27 76 87 97 86 287 798 sonstige EU-Länder 37 66 85 32 30 220 494 Drittstaaten 27 28 24 21 23 100 235 o.A. 15 29 41 5 4 90 185 4. In wie vielen Fällen wurden seit 07/15 Rechtsanwälte hinzugezogen und Gerichtsverfahren eingeleitet und welche Arbeitgeberbranche war besonders betroffen? Bitte Branchen in der Anzahl tabellarisch auflisten. Von Juli 2015 bis Dezember 2016 wurden in 240 Fällen Rechtsanwälte hinzugezogen. Davon wurden in 147 Fällen Gerichtsverfahren eingeleitet. Knapp 85 Prozent aller an Rechtsanwälte übergebenen und in Gerichtsverfahren mündenden Fälle sind den nachfolgend aufgeführten Arbeitgeberbranchen zuzuordnen: Branche Prozent Bau 27,1% Arbeitnehmerüberlassung 19,5% Reinigung 13,5% Transport/Logistik 13,5% Lagerei 7,5% Pflege/Gesundheitsdienste 2,3% Hotel/Gastronomie 1,5% 5. Die Servicestelle wurde bis Ende 2016 aus Mitteln des ESF und der BASFI gefördert. Ab 2017 soll das Angebot der Servicestelle durch eine ESF-Förderphase erhalten bleiben. Was beinhaltet die ESF-Förderphase und wie hoch sind die bereitgestellten finanziellen Mittel dafür? Bitte im Verhältnis zu den Jahren 2012 bis 2016 stellen. Im Rahmen des in 2016 durchgeführten 2. ESF-Wettbewerbsverfahrens zur Umsetzung des Operationellen Programms der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 – 2020 wurde das Projekt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7540 3 „Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2020 erneut ausgeschrieben: http://www.esf-hamburg.de/contentblob/6178890/ f70e6e8aaa8d08285c9a7fadfe12b2dd/data/005-007-02-01-05-lb-a1-13-servicestellearbeitnehmerfreizuegigkeit .pdf. Hierfür werden 1.740.000 Euro bereitgestellt (435.000 Euro p.a.). Im Zeitraum 15.03.2012 bis 31.12.2016 standen insgesamt 1.979.000 Euro zur Verfügung (413.010 Euro p.a.) 6. Wie viele Arbeitsgelegenheiten (Seite 10 – Aktivierung passiver Leistungen ) wurden in sozialversicherungspflichtige geförderte Arbeitsverhältnisse nach § 16 e SGB II seit 2015 bis aktuell umgewandelt? Bitte jährlich auflisten. Siehe Drs. 21/7483.