BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7552 21. Wahlperiode 24.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 16.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Waffenschränke in privater und öffentlicher Hand – Die Sinnhaftigkeit der neuen Einstufung von Sicherheitsbehältnissen im Bereich des Waffenrechts In Umsetzung des schwarz-roten Koalitionsvertrages will die Bundesregierung das Waffenrecht verschärfen. Mit dieser Anfrage werden insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Änderungen zu Sicherheitsbehältnissen, die Frage nach der Gebotenheit dieser Änderungen und die Haltung des Senats in den Blick genommen. Am 10.01.2017 hat Bremens Innensenator Mäurer eine Initiative im Bundesrat gestartet mit dem Ziel, das Waffenrecht zu verschärfen und kriegswaffenähnliche halbautomatische Sturmgewehre für die Jagd oder den Sport verbieten zu lassen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den aktuell diskutierten Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes in seinen einzelnen Änderungen ? 2. Inwieweit setzt sich der Senat mit Blick auf die Änderung der Vorschriften für Sicherheitsbehältnisse für eine sogenannte Besitzstandswahrung für nach der bisherigen Rechtslage angeschaffte Sicherheitsbehältnisse ein? Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst. 3. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die öffentlichen und privaten Haushalte in Hamburg, sollte es zu der vom Bund geplanten Rechtsänderung mit beziehungsweise ohne Besitzstandswahrung kommen? Berechnungen im Sinne der Fragestellung wurden von der zuständigen Behörde bisher nicht vorgenommen. 4. Mit welchen Mehrkosten hätten insbesondere Jungjäger und Neuschützen zu rechnen? Die Kosten für im Handel erhältliche Sicherheitsbehältnisse variieren stark; eine valide Angabe zu Mehrkosten ist nicht möglich. 5. Inwieweit wird dies den Jagd- und Sportverbänden die Nachwuchsgewinnung erschweren? 1 „WESER-KURIER“ vom 10.01.2017, http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politikwirtschaft _artikel,-Maeurer-will-Waffenrecht-verschaerfen-_arid,1528382.html. Drucksache 21/7552 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 6. In welchem Umfang werden in Hamburg (Privathaushalte, Gewerbe, Behörden) derzeit Schränke der aktuellen beziehungsweise Schränke der womöglich zukünftig für Private erforderlichen Sicherheitsstufen zur Aufbewahrung von Waffen genutzt? Gesamtanzahl und Sicherheitsstufen der von den Behörden genutzten Schränke sind zentral nicht erfasst und wären nur durch eine Zählung und Auswertung bei den infrage kommenden Behörden zu ermitteln; dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit für den Bereich der Polizei nicht möglich. Die sichere Aufbewahrung von Waffen ist dort durch die für Sicherheitsbehörden geltenden Standards gewährleistet. Die übrigen Hamburger Behörden, die zum Umgang mit Waffen berechtigt sind, nutzen 24 Tresore und drei gesicherte Aufbewahrungen. Für die Aufbewahrung im privaten und gewerblichen Bereich gilt Folgendes: Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt, hat nach § 36 WaffG der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Dieser Nachweis hat die Aufbewahrung zu umfassen, jedoch nicht die Anzahl der genutzten Behältnisse. Es steht jedem Waffenbesitzer frei, seine Schusswaffen in einem oder mehreren Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren. Darüber hinaus ist es den Waffenbesitzern auch gestattet, Schusswaffen gegebenenfalls gemeinsam aufzubewahren. Die Aufbewahrung in Schützenvereinen und ähnlichen Einrichtungen ist ebenfalls möglich. Konkrete Angaben zur Anzahl der in Hamburg im privaten Bereich vorhandenen Sicherheitsbehältnisse liegen daher nicht vor. 7. Wie viele Waffenschränke (Behältnisse im Sinne von § 36 Absatz 2 WaffG) wurden in den Jahren 2011 bis 2016 in Hamburg bei Einbrüchen jährlich gewaltsam geöffnet? a. Wie waren die betroffenen Waffenschränke dabei jeweils klassifiziert (Norm VDMA 24992 Sicherheitsstufe A beziehungsweise Sicherheitsstufe B, Norm EN 14450 Stufe S1 beziehungsweise S2 oder Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher)? b. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen wurden dabei jeweils entwendet? Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten an den für die einschlägigen Delikte zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes erforderlich. Die Auswertung mehrerer Hunderttausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 8. Inwieweit erscheint dem Senat angesichts der Erkenntnisse zu den vorgenannten Fragen eine Änderung der bisherigen Rechtslage zu Sicherheitsbehältnissen geboten? Der Senat befürwortet erhöhte Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen, durch die widerrechtliche Zugriffe erschwert werden. 9. Welche Position nimmt der Senat zur geplanten Bundesratsinitiative von Bremens Innensenator Mäurer ein? Der Senat hat sich hiermit noch nicht befasst.