BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7566 21. Wahlperiode 24.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Pochnicht (SPD) und Martin Bill (GRÜNE) vom 17.01.17 und Antwort des Senats Betr.: U5 nach Steilshoop: Welche Argumente zählen bei der Standortentscheidung ? Um den öffentlichen Personennahverkehr auszubauen, haben Senat und Bürgerschaft eine Reihe von Maßnahmen zur Erweiterung des Schnellbahnnetzes beschlossen. Das größte Projekt ist der Neubau der U5. Die U5 teilt sich derzeit in drei Planungs- und Bauabschnitte; der erste wird unter dem Arbeitstitel „U5-Ost“ geführt und verläuft von Bramfeld über Steilshoop, Barmbek, Rübenkamp, Sengelmannstraße zur City Nord in Winterhude. Die Machbarkeitsuntersuchung für die U5 Ost ist abgeschlossen, nun tritt das Projekt in die Vorentwurfs- und Genehmigungsplanung ein; Diese Planungen laufen derzeit. Die Bürgerschaft hat in Drs. 21/2923 beschlossen, bei Großbauprojekten eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, die weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Senat und HOCHBAHN haben daher einen intensiven Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern als künftige Nutzerinnen und Nutzern als wichtigen und richtigen Schritt einer umfassenden Bürgerbeteiligung aufgenommen. In den kommenden Monaten soll entschieden werden, welcher Standort für die künftige Haltestelle Steilshoop ausgewählt wird. Dabei stehen zwei alternative Haltestellenlagen zur Diskussion: In der Gründgensstraße südlich des Einkaufszentrums oder aber unter der neuen Markt- und Eventfläche am Schreyerring im Zentrum Steilshoops nördlich des Einkaufszentrums in der Mittelachse. Für eine fundierte Entscheidung werden zahlreiche Argumente eine Rolle spielen: Möglichst kurze Wege für eine Vielzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Erschließungswirkung für die Gäste der Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen. Die Nutzergemeinschaft des Campus Steilshoop hat sich im Mai letzten Jahres zur Lage der Haltestelle in Steilshoop geäußert. Die Nutzergemeinschaft bestehend aus A.G.D.A.Z., Alraune gGmbH, Bücherhalle Steilshoop, Elternschule Steilshoop, Haus der Jugend, Nordlicht e.V., Schule am See sowie der Volkshochschule begrüßt demnach die „geplanten Zugänge auf der dem Campus zugewandten Seite des Einkaufszentrums ausdrücklich“. Insbesondere wird auch der Wertverlust von in Anspruch zu nehmenden Flächen berücksichtigt, da die Gründgensstraße unlängst saniert wurde und für den Schreyerring eine lang geplante Aufwertung gerade ansteht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/7566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wann wird voraussichtlich eine Standortentscheidung über die Haltestelle Steilshoop getroffen? Welche Schritte werden bis dahin noch zurückgelegt ? Eine Entscheidung zur Haltestellenlage soll im Laufe des Jahres 2017 getroffen werden . Siehe Drs. 21/7288 und 21/7300. Die Entscheidungsvorbereitung für den weiteren Planungsprozess erfolgt im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen der projektbegleitenden Arbeits- und Lenkungskreise und wird zudem durch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern begleitet. Die Entwicklung einer U-Bahn bedarf eines Planfeststellungsbeschlusses der zuständigen Behörde. Die endgültige Realisierungsentscheidung wird durch die Hamburgische Bürgerschaft getroffen. 2. Haltestelle „Schreyerring“ a. Welche Vorteile sprechen für diese Haltestellenlage? Wesentliche Vorteile sind die gute fußläufige Erreichbarkeit über die bestehende zentrale Fußgängerachse im Stadtteil Steilshoop sowie die damit verbundene sehr hohe Erschließungswirkung insbesondere im Bereich Wohnen. b. Welche Nachteile sprechen gegen diese Haltestellenlage? Wesentliche Nachteile sind die begrenzte Flächenverfügbarkeit während der Bauphase , die größere Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in der Bauzeit und die größere Betroffenheit privater Grundstückseigentümer. Zudem sind die Umsteigewege zur Bushaltestelle in der Gründgensstraße etwas länger. 3. Haltestelle „Gründgensstraße“ a. Welche Vorteile sprechen für diese Haltestellenlage? Wesentliche Vorteile sind die vorhandene Flächenverfügbarkeit während der Bauphase sowie der größere Abstand zu bestehenden Wohngebäuden. Zudem sind die Umsteigewege zur Bushaltestelle in der Gründgensstraße sehr kurz. b. Welche Nachteile sprechen gegen diese Haltestellenlage? Wesentlicher Nachteil ist die im Vergleich weniger gute fußläufige Erreichbarkeit über die bestehende zentrale Fußgängerachse im Stadtteil Steilshoop. 4. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner von Steilshoop gelten nach welchen Maßstäben der HOCHBAHN durch die a. Haltestellenlage „Schreyerring“, b. Haltestelle „Gründgensstraße“ als an das U-Bahn-Netz angeschlossen? Schreyerring: 13.100 Gründgensstraße: 12.200 Diesen Zahlen liegt eine maximale Fußwegdistanz von 720 m zur Haltestelle zugrunde . 5. Wie groß ist die fußläufige Distanz zwischen den außen liegenden Teilen von Steilshoop (nordöstlicher Borchertring beziehungsweise nordwestlicher Edwin-Scharf-Ring“) und dem Standort einer a. Haltestelle „Schreyerring“, b. Haltestelle „Gründgensstraße“? Borchertring – Schreyerring: circa 730 m Borchertring – Gründgensstraße: circa 900 m Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7566 3 Edwin-Scharff-Ring – Schreyerring: circa 730 m Edwin-Scharff-Ring – Gründgensstraße: circa 850 m 6. Der in den vergangenen Jahren geplante „Campus Steilshoop“ wird eine besonders wichtige Einrichtung für den Stadtteil darstellen und positive Effekte in das Quartier bringen. a. Welche Bedeutung hat die U5 für die Entwicklung des künftigen „Campus Steilshoop“? b. Inwieweit fließt die Bedeutung des „Campus Steilshoop“ bei der Standortentscheidung für eine Haltestelle in Steilshoop ein? Die Anbindung Steilshoops durch die U5 ermöglicht eine bessere und komfortablere Erreichbarkeit des zwischen Gropiusring und Sportplatz gelegenen Campus Steilshoop und trägt zu dessen Attraktivität bei. Die Erreichbarkeit des Campus Steilshoop ist Bestandteil einer anstehenden Abwägungsentscheidung zur Haltestellenlage. 7. Die Sportanlagen in Steilshoop werden nicht nur durch die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils, sondern auch darüber hinaus genutzt. a. Welche Haltestellenlage ist für die Anbindung der Sportstätten günstiger ? b. Inwieweit fließt die Lage der Sportanlagen bei der Standortentscheidung für die Haltestelle in Steilshoop ein? Die Anbindung Steilshoops durch die U5 ermöglicht eine bessere und komfortablere Erreichbarkeit der Sportanlagen und trägt zu deren Attraktivität bei. Die Erreichbarkeit der Sportanlagen am nördlichen Rand Steilshoops ist sowohl mit der Haltestellenlage Gründgensstraße als auch Schreyerring gegeben. Die Lage Schreyerring verfügt über eine größere Nähe zu diesen und ist daher tendenziell günstiger. Die Erreichbarkeit der Sportanlagen ist Bestandteil einer anstehenden Abwägungsentscheidung zur Haltestellenlage . 8. Welche Kosten wurden für die kürzlich vorgenommene Sanierung der Gründgensstraße aufgewendet? Welche Kosten wurden für den durch einen Haltestellenbau betroffenen Bereich aufgewendet? Die Gesamtbaukosten (brutto) für den Umbau der Gründgensstraße zwischen Borchertring und Eichenlohweg betrugen rund 4,7 Millionen Euro. Anhand des derzeitigen Planungsstandes der U5 wird davon ausgegangen, dass für den Bau einer U-Bahn-Haltestelle die Gründgensstraße auf einer Länge von circa 170 m erneuert werden müsste. Für diese Flächen (rund um die Einmündung des Cesar- Klein-Rings West) wurden Baukosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro aufgewendet . Im Zuge der Busbeschleunigung in der Gründgensstraße wurden neun Richtungshaltestellen erstmalig mit einer dynamischen Fahrgast Informations-Anzeige (DFI) ausgestattet . Pro DFI werden bei der HOCHBAHN Kosten in Höhe von 30.000 Euro für Beschaffung, Planung, Projektierung und Aufbau angesetzt, sodass die Ausstattung der Haltestellen in der Gründgensstraße dort zusätzlich Kosten von circa 270.000 Euro verursacht hat. Im Übrigen siehe auch Drs. 20/13453. 9. Welche Kosten fallen für die geplante Herstellung der Markt-/Eventfläche am Schreyerring an? Welche Kosten werden für den durch einen Haltestellenbau betroffenen Bereich aufgewendet? Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme Markt- und Eventfläche Steilshoop (einschließlich Mittelachse Ost und West und Schreyerring gesamt) belaufen sich auf 3,52 Millionen Euro, siehe auch Drs. 21/7300 und 21/6584. In der Haushaltsunterlage Bau erfolgte keine Aufteilung der Kosten nach Flächen. 10. Auswirkungen der Baumaßnahme a. Welche Straßensperrungen sind für die Bauzeit einer Haltestelle „Schreyerring“ erforderlich und welche Auswirkungen hat dies für Drucksache 21/7566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 den Ziel-/Quell- beziehungsweise Durchgangsverkehr, insbesondere Buslinien und den Rettungsdienst? b. Welche Straßensperrungen sind für die Bauzeit einer Haltestelle „Gründgensstraße“ erforderlich und welche Auswirkungen hat dies für den Ziel-/Quell- beziehungsweise Durchgangsverkehr, insbesondere Buslinien und den Rettungsdienst? Zu bauzeitlichen Auswirkungen der Maßnahme U5 können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden. Die Belange des Quell,-/ Ziel- und Durchgangsverkehrs , des Busverkehrs und der Rettungsdienste werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. 11. Wann beginnt der Bau für die Maßnahme „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ und wann soll er abgeschlossen sein? Am 17. Januar ist mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen worden. Nach Abschluss der Baumfällarbeiten beginnen die Leitungsträger mit ihren Arbeiten. Die Straßenbauarbeiten beginnen Ende des 2. Quartals 2017 und enden im 3. Quartal 2018. 12. Wann soll der Beginn für die Baumaßnahme für die U-Bahn-Haltestelle Steilshoop erfolgen? Für den Fall von verzögerungsfreien Planungs- und Genehmigungsabläufen wäre ein Baubeginn der Gesamtmaßnahme U5-Ost nicht vor dem Jahr 2021 denkbar. Die weiteren Bauabläufe und damit der genaue Baubeginn vor Ort in Steilshoop können derzeit noch nicht festgelegt werden, es kann jedoch davon ausgegangen werden , dass die Arbeiten abschnittsweise und nicht in allen Abschnitten der U5-Ost zeitgleich beginnen werden. 13. Wird die Baumaßnahme „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ auch aus RISE-Mitteln (Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung) finanziert ? Wenn ja, in welcher Höhe? Die „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ ist ein Schlüsselprojekt der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) im Fördergebiet Steilshoop. Zur anteiligen Deckung der Planungs - und Baukosten sind RISE-Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro vorgesehen. 14. Wann endet die Förderung Steilshoops aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung? Die Laufzeit des Fördergebiets Steilshoop endet zum 31. Dezember 2017. 15. Der Bau der „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ erfolgt im Rahmen der Maßnahme „Innovationsquartier Mitte-Steilshoop“ zur Stärkung der Wohn- und Lebensqualität des Wohnquartiers. Welche öffentlichen und privaten Grundeigentümer sind in das Verfahren zur Umsetzung des Innovationsquartiers eingebunden? Bis wann ist die Einrichtung des Innovationsquartiers Mitte-Steilshoop befristet? Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aller im Innovationsquartier liegenden Grundstücke werden durch den Aufgabenträger an dem Umsetzungsprozess beteiligt. Im Lenkungsausschuss des Business Improvement Districts, der den Aufgabenträger bei der Umsetzung der Maßnahmen berät und kontrolliert, sind insbesondere die SAGA, Vonovia SE, einige Wohnungsbaugenossenschaften sowie die Einzeleigentümer mit je einem Mitglied vertreten. Die Verordnung zur Einrichtung des Innovationsquartiers Steilshoop tritt am 5. Dezember 2017 außer Kraft. 16. Bestehen für die Stadt oder den Bezirk vertragliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Neugestaltung? Welche Folgen hätte eine Nichterfüllung ? Der zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und dem Aufgabenträger des Innovationsquartiers geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung privater Aufwer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7566 5 tungsmaßnahmen in Steilshoop baut auf ergänzend vorgesehene, städtische Aufwertungsmaßnahmen im Zentrum („Markt- und Eventfläche“) und angrenzenden Bereichen auf. Eine Nichterfüllung dieser Zusage seitens der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) würde einen Vertrauensverlust bei den beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bedeuten. Außerdem hat sich das Bezirksamt Wandsbek vertraglich mit dem Eigentümer des Einkaufszentrums über die Ausgestaltung des Umbaus im Steilshooper Zentrum geeinigt , woraufhin seiner Zeit auf eine Klage gegen die Einrichtung des Innovationsquartiers verzichtet wurde. 17. Welche Auswirkungen hätte eine Verschiebung der Maßnahmen zur Herstellung der „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ bis nach der Fertigstellung der U-Bahn-Haltestelle Steilshoop für den Stadtteil und sein Gewerbe? Eine Verschiebung der Maßnahme hätte zur Folge, dass dieser zentrale Bereich Steilshoops auf Jahre in seinem sanierungsbedürftigen Zustand verbleiben müsste. Er könnte seiner Funktion als Quartiersmitte für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht gerecht werden. Das unzureichende Erscheinungsbild der Fläche würde insbesondere auch das anliegende Einkaufzentrum und die Nahversorgung im Quartier beeinträchtigen . Diese negativen Effekte würden den Zielen der RISE-Gebietsentwicklung zuwiderlaufen . Für die Durchführung nach Fertigstellung der U-Bahn-Haltestelle Steilshoop müsste eine neue Finanzierungsgrundlage gefunden werden. Die öffentliche Hand und private Anlieger müssten für den Zeitraum bis zu einer späteren Umsetzung erhebliche Mittel in die Unterhaltung der Flächen investieren. Der Quartiersentwicklungsprozess müsste ohne Realisierung des beschlossenen Schlüsselprojektes „Markt- und Eventfläche Steilshoop“ beendet werden. Die Entwicklung der Maßnahme wurde seit dem freiraumplanerischen Wettbewerb 2007 in ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsprogramm eingebettet. Ein Verzicht auf die im Stadtteil dringend erwartete Umsetzung würde der Glaubwürdigkeit von Partizipationsprozessen in der Quartiersentwicklung nachhaltig schaden.