BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7579 21. Wahlperiode 24.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 17.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Umbau der Liegenschaft Stresemannstraße – Eine never-ending Story? Seit November 2014 wird die ehemalige Polizeidirektion West in der Stresemannstraße umgebaut und saniert. Die Baumaßnahmen sollten bis zum Mai 2016 beendet sein. Auch aufgrund unvorhergesehener Asbestfunde während der Sanierungsmaßnahmen und anderer Umstände dauern die Baumaßnahmen bis zum heutigen Tage an. Nach Beendigung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen in die Stresemannstraße verschiedene Dienststellen der Polizei, wie zum Beispiel Einsatzzüge, Verkehrsdirektion 6 (Handpuppenspieler ), LKA 45 (Brandermittlungen) und Personaldienststellen einziehen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für welchen Zeitraum wurde die Liegenschaft in der Stresemannstraße von der Polizei erneut angemietet? Die Polizei Hamburg hat die Liegenschaft für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2035 erneut angemietet; es besteht die Option der Verlängerung des Mietvertrages bis zum 30. April 2040. 2. Wie hoch sind die gegenwärtigen und künftigen Mietkosten für die Liegenschaft in der Stresemannstraße, aufgeschlüsselt in monatliche und jährliche Kosten? Zu Sachverhalten, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse privater Unternehmen betreffen, gibt der Senat keine Auskunft. 3. Was führte zu der Entscheidung, die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb, also während die Beschäftigten dort weiter ihren Dienst verrichten, durchzuführen und damit die Beschäftigten den entsprechenden Belastungen einer Baustelle mit Lärm und Schmutz auszusetzen? Wer hat diese Entscheidung wann getroffen? Der vorherige Mietvertrag für die Liegenschaft wäre am 31. Juli 2015 ausgelaufen. Aus diesem Grund hat die Polizei Hamburg das Immobilien-Service-Zentrum der Sprinkenhof GmbH (ISZ) frühzeitig gebeten, alternative Standorte im Hamburger Westen zu suchen. Zeitgleich wurden mit dem Vermieter der Liegenschaft Sondierungsgespräche über eine Fortsetzung der Anmietung aufgenommen. Festzustellen war, dass seinerzeit keine andere, vergleichbar geeignete Immobilie zur Verfügung stand. Die Verhandlungen mit dem Vermieter der Liegenschaft führten aufgrund eines wirtschaftlichen Angebotes zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. Die Notwendigkeit, die Sanierung bei laufendem Betrieb vorzunehmen, wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. In der Liegenschaft Stresemannstraße waren freie Flächen vorhanden, die einen ausreichenden Dispositionsrahmen für eine Sanie- Drucksache 21/7579 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rung bei laufendem Betrieb erwarten ließen. Der zwischenzeitlich eingetretene Zeitverzug war nicht vorhersehbar. Besonderen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde und wird insbesondere durch kurzfristige Auslagerungen von Arbeitsplätzen und Beschränkungen der besonders lärmintensiven Maßnahmen auf abgestimmte Zeiten mit zeitgerechter Vorankündigung begegnet. Ziel ist es, das Objekt zukünftig zur optimierten Unterbringung anderer Dienststellen zu nutzen und auch Abmietungen anderer Objekte vornehmen zu können. Die Entscheidung ist in den dafür vorgesehenen Prozessen der Behörde für Inneres und Sport unter Einbindung der Behördenleitung, den betroffenen Amtsleitungen sowie der Personalvertretung getroffen worden. Auf der Grundlage dieser Entscheidung wurde das ISZ am 23. April 2014 beauftragt, den neuen Mietvertrag abzuschließen . 4. Geplant war ein Ende der Baumaßnahmen im Mai 2016. Welche zeitlichen Verzögerungen sind bis zum heutigen Tage eingetreten und mit welchem Enddatum der Bau- und Sanierungsmaßnahmen und einem Einzug der oben angegebenen Dienststellen rechnet die zuständige Behörde gegenwärtig? Die zeitliche Verzögerung beträgt zurzeit 20 Monate; der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird für Januar 2018 erwartet. 5. Welche finanzielle Mehrbelastung ergibt sich für die Polizei aufgrund der verzögerten Umzüge anderer Dienststellen in die Stresemannstraße und der gegebenenfalls verspäteten Entmietung der bisher genutzten Objekte dieser Dienststellen? 6. Wer trägt diese Kosten (zu Frage 5.)? Bitte einzeln aufführen. Die Kosten lassen sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Im Übrigen sind die Gespräche mit dem Vermieter noch nicht abgeschlossen. 7. Welche weiteren Gründe sind neben den Asbestfunden noch ausschlaggebend für die eingetretene Zeitverzögerung? Die Verzögerungen liegen in der Komplexität der auszuführenden Arbeiten begründet. Genauere Angaben können nicht gemacht werden, da sie in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fallen und dem Mieter nicht im Einzelnen mitgeteilt werden. 8. In welchem Umfang werden die einzelnen Etagen saniert? Bitte je Etage Angaben zu den Sanierungsmaßnahmen einschließlich Außenfassade und Dach. Grundsätzlich beziehen sich die genannten Maßnahmen auf alle Etagen: Anpassung der Raumgrößen nach Vorgaben der Nutzer, Erneuerung der Fußböden, Sanierung beziehungsweise Erneuerung der Sanitäranlagen, Erneuerung der Beleuchtung, Einbau neuer Küchen, Klimatisierung der Büros in Haus B, 3. Obergeschoss (OG), Fensterreparaturen, Anbringung außenliegender Rollläden, Ausstattung der Räume mit innenliegendem Blendschutz, Erneuerung der Unterverteilung und Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) im Keller, Einbau eines Notstromaggregats im Keller, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7579 3 Erneuerungen und Installationen in Zusammenhang mit der Verlegung von Befehlsstellen (im 1. und 2. OG) inklusive zweier technischer Vorrüstungen (im 3. OG), Klimatisierung der Befehlsstellen, Erneuerung der Stromleitungen und Datentransferkabel, Installation von LED-Außenbeleuchtungen an der Fassade, Dachsanierung, Schaffung eines Schwarz-Weiß-Bereiches für die Brandermittler gemäß gesetzlicher Vorgaben, Einbau neuer barrierefreier Aufzüge, Sanierung der Sicherungswache im Erdgeschoss (EG), Bühneneinrichtung und -aufbau für die Verkehrsprävention (Verkehrskasper) im EG, Schaffung kindgerechter Sanitäreinrichtungen im Bereich der Verkehrsprävention (Verkehrskasper) im EG. 9. In welchem Umfang wird der Kellerbereich saniert, um die vorhandene Durchfeuchtung zu beseitigen und zukünftig zu verhindern? Auftretende Durchfeuchtungen wurden und werden im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung durch den Vermieter behoben.