BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7589 21. Wahlperiode 14.02.17 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Richard Seelmaecker, Stephan Gamm, Joachim Lenders, Philipp Heißner (CDU) und Fraktion vom 18.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Schulschwänzen in Hamburg im Schuljahr 2015/2016 Einem Onlineartikel des „Berliner Tagesspiegels“ vom 3. Januar 2017 zufolge hat sich die Zahl der Berliner Schulschwänzer in den letzten fünf Jahren trotz teilweise schärferer Sanktionen nicht verbessert. Demnach blieben im vergangenen Schulhalbjahr mehr als 4.000 Schüler dem Unterricht über vier Wochen oder sogar über acht Wochen unentschuldigt fern und setzen damit ihren Schulabschluss aufs Spiel. Es stellt sich die Frage, wie sich die Anzahl der Schulpflichtverletzungen in Hamburg im vergangenen Schuljahr entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Es ist eine zentrale Aufgabe, den verlässlichen und lückenlosen Schulbesuch aller Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Schulen und die für Bildung zuständige Behörde nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Schulpflichtverletzungen sind oft Ausdruck schwieriger Lebenssituationen und bergen zudem die ernste Gefahr, dass Kinder und Jugendliche in der Schule den Anschluss verlieren, den Schulabschluss nicht schaffen und auch privat sowie im sozialen Umfeld aus der Bahn geworfen werden. Deshalb sorgen die Schulen und die für Bildung zuständige Behörde mit einem Bündel von Maßnahmen für die Einhaltung der Schulpflicht. Diese Maßnahmen sind in der Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen (siehe www.hamburg.de/ bsb/handreichungen/3639432/schulpflichtverletzungen/) geregelt und genau beschrieben. So müssen die Lehrkräfte in jeder Stunde die Anwesenheit kontrollieren und bei unentschuldigtem Fehlen noch am selben Tag die Sorgeberechtigten kontaktieren . Weitere Schritte umfassen unter anderem konsequent durchgeführte Hausbesuche , normenverdeutlichende Gespräche mit Schülern und Sorgeberechtigten, pädagogische Sanktionen, Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch besondere pädagogische Institutionen wie beispielsweise die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) bis hin zu Bußgeldern gegen Sorgeberechtigte oder Schülerinnen und Schüler sowie einschlägige Gerichtsverfahren. Generelle Grundlagen der Schulpflicht sind in den §§ 37 fortfolgende Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) geregelt. Laut der Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen liegt eine Schulpflichtverletzung dann vor, sobald eine Schülerin oder ein Schüler – auch unzusammenhängend – mehr als drei Tage oder 20 Schulstunden Unterricht in einem Zeitraum von einem Monat unentschuldigt versäumt hat. In diesen Fällen hat ein Hausbesuch durch eine Lehrkraft zu erfolgen. Hamburg Schulen und Lehrkräfte kommen dieser Aufgabe gewissenhaft nach. Insgesamt gab es nach Auskunft der Schulen im Schul- Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jahr 2015/2016 insgesamt 1.810 solcher Hausbesuche, die ein verlässliches Mittel sind, um die Schulabsentismus nachhaltig zu reduzieren. Auf Grundlage der Handreichung für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen werden alle Schülerinnen und Schüler mit problematischem Schulbesuchsverhalten an Stadtteilschulen durch Sozialpädagoginnen und -pädagogen beziehungsweise deren Beratungsdienst, für alle anderen Schulformen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des regional zuständigen ReBBZ betreut. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel zeitnah wieder zum regelmäßigen Schulbesuch geführt, vor allem durch auf die Situation und Probleme der einzelnen Schülerinnen und Schüler individuell zugeschnittene Interventionen. Unterschiedliche Maßnahmen, Beratungs- und Hilfsangebote sowie Projekte der zuständigen Behörde führen zur Verringerung von Schulpflichtverletzungen, siehe auch Drs. 21/2476. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich der Schulabsentismus im Schuljahr 2015/2016 in Hamburg entwickelt? Wie viele Schüler/-innen fehlten unentschuldigt a) einen Tag – zehn Tage, b) elf – 20 Tage, c) 21 – 40 Tage und d) mehr als 40 Tage im Schuljahr 2015/2016? Bitte nach Bezirken, Schulform, Schulen und Klassenstufen differenziert darstellen. 2. Wie viele Hausbesuche wurden vor dem Hintergrund des Punktes 8.4 der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen von Lehrerinnen und Lehrern oder entsprechenden Schulmitarbeitern im Schuljahr 2015/2016 in welchen Schulen, Stadtteilen und Bezirken durchgeführt (bitte die Schulen jeweils den Stadtteilen und Bezirken tabellarisch zuordnen)? Welche Klassenstufen besuchten die betroffenen Schüler/ -innen jeweils? Die Richtlinie für Schulpflichtverletzungen (http://www.hamburg.de/contentblob/64418/ data/bbs-hr-schulpflichtverletzungen-pdf-2013.pdf) sieht vor, dass die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler vor jeder Unterrichtsstunde und vor jeder schulischen Pflichtveranstaltung zu überprüfen ist. Schulversäumnisse sind im Klassenbuch oder Kursheft zu dokumentieren. Eine zentrale Erfassung dieser Daten erfolgt nicht. Zur Ermittlung der erfragten Daten müssten in allen 336 allgemeinbildenden Schulen rund 150.000 Schülerbögen des Schuljahrs 2015/2016 durchgesehen, dort in den Jahreszeugnissen die unentschuldigten Fehlzeiten nach den Kategorien a) bis d) geordnet erfasst und für jede Klassenstufe zusammengestellt werden. Dies ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die erfragten Informationen lassen sich auch nicht aus dem Zentralen Schülerregister (ZSR) ermitteln. Zum einen wird dort der Umfang von Fehlzeiten nicht erfasst, zum anderen wird das Merkmal „Schulpflichtverletzung“ nicht archiviert, sondern überschrieben , sobald der Fall geklärt und regelmäßiger Schulbesuch wiederhergestellt ist. Daher werden Angaben zu folgenden Fällen gemacht: Gemäß der Richtlinie für Schulpflichtverletzungen erfolgt nach drei Tagen unentschuldigten Fehlens ein Hausbesuch durch die zuständige Lehrkraft. Hat eine Schülerin oder ein Schüler an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt gefehlt und kommt in dieser Zeit kein Hausbesuch zustande, ist eine Konferenz unter Vorsitz der Schulleitung einzuberufen. Eine Schulabfrage an allen 336 staatlichen allgemeinbildenden Schulen ergab dazu folgendes Bild: siehe Anlage. Aufgrund geringer Fallzahlen bei einigen Schulen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Angabe der Schulnamen abgesehen. Eine abschließende Qualitätssicherung der Rückmeldungen war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7589 3 Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Schulen in den Bezirken stark unterscheiden. In den Schulen ist die Routine und Handlungssicherheit bei der Anwendung der Richtlinie sichtbar gestiegen, was dazu führt, dass Hausbesuche häufiger und erfolgreicher durchgeführt werden. Auch das überarbeitete Kinderschutzgesetz hat die Schulen dazu veranlasst, den Kinderschutz im Rahmen von Schulpflichtverletzungen stärker in den Fokus zu nehmen. 3. Bei anhaltender Schulpflichtverletzung ist ein Fall von Schulabsentismus an das ReBBZ zu übergeben. Wie viele solcher Fälle aus den Kalenderjahren 2015 und 2016 sind insgesamt und nach Bezirken und Schulform aufgeschlüsselt bekannt? Zur Zahl der formalen Meldungen von Schulpflichtverletzungen an die Beratungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) siehe nachfolgende Tabelle: Bezirk Schulform 2015 2016 Altona Grundschule 17 21 Gymnasium 6 4 ReBBZ- Bildungsabteilung 6 5 Spezielle Sonderschule 3 5 Bergedorf Grundschule 8 12 Gymnasium 5 13 ReBBZ- Bildungsabteilung 9 9 Spezielle Sonderschule 0 0 Eimsbüttel Grundschule 18 12 Gymnasium 7 7 ReBBZ- Bildungsabteilung 5 2 Spezielle Sonderschule 0 0 Harburg Grundschule 28 41 Gymnasium 5 5 ReBBZ- Bildungsabteilung 19 8 Spezielle Sonderschule 0 2 HH-Mitte Grundschule 35 27 Gymnasium 5 2 ReBBZ- Bildungsabteilung 3 1 Spezielle Sonderschule 4 0 HH-Nord Grundschule 8 8 Gymnasium 5 1 ReBBZ- Bildungsabteilung 3 5 Spezielle Sonderschule 0 0 Wandsbek Grundschule 29 15 Gymnasium 11 6 ReBBZ- Bildungsabteilung 19 13 Spezielle Sonderschule 0 1 Gesamt 258 225 Quelle: ReBBZ-interne Daten, Stand: 25.01.2017 Hinweis: Nach der „Richtlinie zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen“ werden die Meldungen der Stadtteilschulen zur weiteren Bearbeitung an die Schulberatungsdienste der eigenen Schulen weitergegeben. 4. Wie viele Bußgelder wurden verhängt und auf welche Höhe beläuft sich deren Summe aus dem Schuljahr 2015/2016? Die Daten werden in der zuständigen Behörde nicht nach Schuljahren, sondern nach Kalenderjahren statistisch erfasst. Im Jahr 2015 wurden 1.091 Bußgelder über insgesamt 150.613,23 Euro verhängt, im Jahr 2016 waren es 1.098 Bußgelder über insgesamt 151.507,21 Euro. Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 5. Wie oft und in welchen Bezirken kam es aufgrund von Schulabsentismus zur Vollstreckung von Zwangsmitteln oder Bußgeldern im Schuljahr 2015/2016 und um welche Art von Schulverweigerung handelte es sich? Im Schuljahr 2015/2016 sind folgende Ersuchen der für Bildung zuständigen Behörde zur Beitreibung von Bußgeldern wegen Schulpflichtverletzung, anhaltender Schulpflichtverletzung beziehungsweise Ferienverlängerung in der Finanzbehörde eingegangen : Bezirk Gesamtzahl der Ersuchen Ferienverlängerung Schulpflichtverletzung Anhaltende Schulpflichtverletzung Hamburg-Mitte 51 10 5 36 Altona 28 4 1 23 Eimsbüttel 18 3 0 15 Hamburg-Nord 24 2 5 17 Wandsbek 45 6 5 34 Bergedorf 27 3 2 22 Harburg 50 13 3 34 Wohnhaft außerhalb FHH 1 0 0 1 Quelle: Daten der Finanzbehörde, Stand: 02.02.2017 Aufgrund einer Abfrage im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg konnten bezogen auf die Aktenzeichenjahrgänge 2015 und 2016 insgesamt 42 von der Staatsanwaltschaft bearbeitete Ordnungswidrigkeitenverfahren identifiziert werden, in welchen § 113 HmbSG als Vorwurf verzeichnet ist.1 Nach einer händischen Auswertung verfügbaren Aktenmaterials2 ließ sich lediglich in einem Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit3 für die Vollstreckung einer Entscheidung feststellen, die den Vorwurf einer Schulpflichtverletzung im abgefragten Zeitraum zum Gegenstand hatte. Die Geldbuße wurde auf entsprechende Aufforderung der Vollstreckungsbehörde hin gezahlt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Erzwingungshaftsachen4 in MESTA lediglich allgemein unter § 96 OWiG erfasst werden. Zur Beantwortung der Frage müssten für die Aktenzeichenjahrgänge 2015 und 2016 insgesamt 13.957 Vorgänge ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wurden Strafanzeigen gegen Eltern oder Erziehungsberechtigte aufgrund von Schulpflichtverletzungen im Schuljahr 2015/2016 gestellt? Falls ja, wie viele und was war jeweils das Ergebnis? Im Hinblick auf im Schuljahr 2015/2016 angefallene Schulpflichtverletzungen konnten auf Grundlage einer automatisierten Abfrage im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg hinsichtlich der Aktenzeichenjahrgänge 2015 und 2016 nach händischer Auswertung acht Ermittlungsverfahren festgestellt werden, welche den Vorwurf einer Straftat gemäß § 114 1 Die Daten stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA. Eine Stichprobe hat ergeben, dass ein Verfahren wegen Schulpflichtverstoßes mit „§ 999 OWiG“ erfasst wurde und somit anhand einer automatisierten Abfrage nicht identifiziert werden konnte. Im Verlaufe des (staatsanwaltschaftlichen/gerichtlichen) Verfahrens miteinander verbundene Verfahren wurden im Übrigen nur einmal gezählt. 2 Hinsichtlich elf Verfahren lagen weder Akte noch Handakte vor. 3 Wird etwa der Einspruch im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verworfen oder zurückgenommen , besteht keine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung. 4 Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeitenverfahren, bei denen ein Einspruch nicht oder nicht rechtszeitig eingelegt wurde und die Geldbuße nicht bezahlt und auch nicht in sonstiger Weise beigetrieben werden konnte, sodass die Staatsanwaltschaft erstmals als Vollstreckungsbehörde beteiligt ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7589 5 HmbSG5 zum Gegenstand haben. Allen Verfahren lagen jeweils Strafanzeigen der zuständigen Behörde gegen insgesamt neun Beschuldigte zugrunde. Acht der beschuldigten Personen waren Eltern/Erziehungsberechtigte.6 In einem Fall wurde das Verfahren nach Anklageerhebung vorläufig gemäß § 153a Absatz 2 StPO eingestellt , in drei Fällen wurde ein mittlerweile rechtskräftiger Strafbefehl erlassen, gegen eine Person wurde Anklage erhoben, über welche Anfang Februar 2017 verhandelt werden soll. Die Ermittlungsverfahren sind im Hinblick auf drei weitere Beschuldigte jeweils noch nicht abgeschlossen. 7. Schulen haben die Möglichkeit auf Nachschau in der elterlichen Wohnung im Falle einer Schulpflichtverletzung. Wie viele dieser Nachschauen fanden im Schuljahr 2015/2016 in welchen Schulen, Bezirken, Stadtteilen jeweils statt? Wer führte diese jeweils durch? Gemäß § 41 a HmbSG (Schulzwang) haben die entsprechend bevollmächtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde das Recht, schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die der Schulpflicht nicht nachkommen, und insbesondere auch nicht rechtzeitig vorgestellte oder für die erste Klasse angemeldete Schülerinnen und Schüler in der Wohnung abzuholen und der Schule zuzuführen. Voraussetzungen hierfür sind die Anordnung des Schulzwangs gemäß § 41 a HmbSG durch eine Juristin beziehungsweise einen Juristen der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde sowie ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung. Solche Fälle gab es in 2015 nicht, in 2016 je einen Fall in Schnelsen und in Steilshoop. Diese Nachschau in der elterlichen Wohnung ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung das letzte mögliche Mittel, um mit den Familien ins Gespräch zu kommen, um den Schulbesuch wiederherzustellen. Um derartige Grundrechtseingriffe zu vermeiden, führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilung zuvor selbst Hausbesuche durch, bei denen fast stets eine sichere Aufklärung des Sachverhaltes gelingt. Im Jahr 2015 gab es 176 solcher Hausbesuche durch die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde, im Jahr 2016 waren es 259. 8. In der Drs. 21/2476 wurde die Frage beantwortet, welche anderweitigen Projekte aus Hamburg und anderen Bundesländern zum Thema Schulabsentismus und dessen Bekämpfung bekannt sind. Haben sich seitdem weitere Initiativen gebildet? Falls ja, welche und mit welchem Erfolg? Siehe Drs. 21/6234. 5 Die Daten stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA. Nicht sicher auszuschließen ist insbesondere, dass der Vorwurf des Zulassens exzessiver Schulabwesenheit allein unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg erfasst wird. Allerdings ist die Möglichkeit von Mehrfachnennungen beim Tatvorwurf in MESTA gegeben. 6 Einem Verfahren lagen mehrere Anträge im Hinblick auf verschiedene Kinder zugrunde. Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Anzahl der Hausbesuche und der Konferenzen im Schuljahr 2015/16 gemäß Ziffer 8.4 der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen Grundschulen* Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen Altona Altona-Altstadt 2 1 3 2 Altona-Nord 2 2 1 3 1 Bahrenfeld 1 2 2 1 4 1 Iserbrook 3 1 Lurup 1 4 2 3 1 3 1 4 6 3 Rissen 1 1 1 2 1 1 Sternschanze 1 1 3 1 4 1 Bergedorf Bergedorf 4 3 Curslack 2 2 Lohbrügge 1 2 1 2 1 3 5 Ochsenwerder 3 1 Eimsbüttel Eidelstedt 1 2 2 2 3 3 1 4 1 Eimsbüttel 1 1 5 2 2 Hoheluft-West 3 1 Lokstedt 1 2 Schnelsen 2 3 1 3 2 Stellingen 2 1 1 3 1 1 4 1 Hamburg- Mitte Billstedt 1 7 2 2 10 2 3 28 4 4 20 3 Finkenwerder 1 2 4 2 Hamm 2 1 Horn 1 4 2 10 3 5 1 4 2 St. Pauli 2 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7589 7 Grundschulen* Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen Wilhelmsburg 1 21 8 2 27 13 3 19 13 4 5 11 5 3 Hamburg- Nord Barmbek-Nord 2 1 Langenhorn 2 2 3 4 4 1 Harburg Eißendorf 2 2 Harburg 1 3 2 2 3 3 4 4 4 Hausbruch 3 2 Heimfeld 2 8 3 1 4 3 6 2 Neugraben- Fischbek 3 1 4 2 Rönneburg 3 1 1 4 1 1 Sinstorf 4 1 Wilstorf 1 3 2 1 Wandsbek Bramfeld 1 1 2 2 3 1 4 1 Eilbek 3 1 4 2 Farmsen-Berne 1 4 1 3 3 1 4 2 1 Jenfeld 1 1 1 3 1 Marienthal 1 1 2 2 3 1 4 1 Poppenbüttel 2 1 3 Rahlstedt 1 5 2 5 3 3 1 1 4 3 2 Sasel 3 1 Steilshoop 4 3 3 Wandsbek 1 3 2 2 3 2 4 3 1 Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Gymnasien Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen Altona Altona-Nord 6 1 10 1 Lurup 6 1 8 1 Bergedorf Lohbrügge 6 2 8 1 9 3 3 Eimsbüttel Lokstedt 6 1 8 1 9 1 1 10 2 Niendorf 8 1 9 1 Stellingen 7 1 Hamburg- Mitte Billstedt 6 1 10 1 12 1 St. Georg 7 1 9 2 10 1 Wilhelmsburg 5 2 Hamburg- Nord Barmbek- Nord 7 2 8 1 9 1 Fuhlsbüttel 9 2 Uhlenhorst 5 1 Winterhude 9 1 Harburg Eißendorf 7 1 1 11 1 1 Heimfeld 6 1 10 1 Marmstorf 12 1 Wilstorf 10 1 1 Wandsbek Bramfeld 9 1 Farmsen- Berne 8 1 Marienthal 6 1 7 1 8 1 9 2 11 2 Poppenbüttel 9 1 1 Sasel 9 1 Wandsbek 5 1 8 1 9 2 2 11 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7589 9 Anzahl der Hausbesuche und der Konferenzen im Schuljahr 2015/16 gemäß Ziffer 8.4 der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen Stadtteilschulen** Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen Altona-Nord 6 1 7 2 9 15 10 10 22 18 Bahrenfeld 5 1 1 6 2 2 7 4 8 8 3 9 6 10 3 2 Blankenese 8 1 9 1 10 1 Groß Flottbek 5 2 8 6 9 3 2 10 11 2 Lurup 5 3 1 6 3 2 7 4 1 8 11 2 9 8 2 10 9 1 11 1 Rissen 6 3 1 7 2 2 8 1 1 9 2 Bergedorf Kirchwerder 4 2 2 6 1 8 4 1 9 4 10 5 2 12 1 Lohbrügge 5 3 6 7 3 7 17 14 8 9 3 9 12 6 10 11 4 11 1 Neuallermöhe 5 9 1 6 3 7 3 8 1 1 9 5 10 2 Eimsbüttel Eidelstedt 8 7 19 9 5 10 10 3 9 Harvestehude 6 2 2 Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Stadtteilschulen** Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen 7 4 4 8 5 5 9 8 8 10 5 5 11 1 Niendorf 5 4 2 6 1 7 1 8 3 2 9 3 3 10 9 2 11 4 Schnelsen 5 1 1 6 3 3 7 1 1 Stellingen 7 2 8 6 9 4 10 2 Hamburg- Mitte Billstedt 5 3 6 3 3 7 2 8 8 2 9 37 10 43 1 Finkenwerder 5 3 7 4 2 9 6 Horn 6 1 9 5 2 10 4 Neustadt 5 1 6 1 8 1 1 9 1 1 St. Georg 5 2 6 2 7 3 8 3 9 2 Veddel 1 12 1 2 1 3 1 4 5 5 9 6 14 1 7 11 2 8 11 3 9 3 10 3 1 Wilhelmsburg 1 6 2 2 13 3 3 3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7589 11 Stadtteilschulen** Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen 5 36 6 14 1 7 26 9 8 17 16 9 43 28 10 22 25 Hamburg- Nord Barmbek-Nord 6 2 7 3 8 2 9 1 11 1 12 2 Barmbek-Süd 6 1 Dulsberg 6 3 2 7 6 2 8 8 8 9 12 20 10 7 11 Hoheluft-Ost 5 1 7 1 Langenhorn 5 1 7 2 8 9 9 5 10 15 Ohlsdorf 8 2 Winterhude 3 1 5 3 6 5 7 3 8 4 9 3 10 6 Harburg Eißendorf 6 1 1 7 6 8 6 9 3 10 4 Harburg 1 2 2 3 3 3 4 3 5 21 16 6 19 9 7 15 5 8 7 3 9 15 3 10 25 1 13 1 Neugraben- Fischbek 5 1 6 3 7 7 8 6 Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Stadtteilschulen** Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen 9 8 10 5 Wandsbek Bergstedt 8 9 2 9 8 5 10 5 3 Bramfeld 5 1 6 1 1 7 4 3 8 5 6 9 13 10 10 6 14 Farmsen-Berne 5 1 6 2 7 1 8 1 1 9 1 1 Jenfeld 5 14 9 6 8 7 2 8 10 3 9 11 6 10 5 2 11 1 Poppenbüttel 7 3 8 4 9 3 10 1 Rahlstedt 5 2 1 6 6 2 7 7 2 8 15 3 9 15 3 10 12 6 Steilshoop 2 2 3 1 4 1 5 2 6 1 1 7 9 9 8 1 1 9 4 4 10 6 7 Tonndorf 5 2 6 2 1 7 4 8 3 9 1 10 1 Volksdorf 8 2 9 2 10 1 Wellingsbüttel 6 1 7 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7589 13 Stadtteilschulen** Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen 8 9 6 9 5 4 10 5 3 Anzahl der Hausbesuche und der Konferenzen im Schuljahr 2015/16 gemäß Ziffer 8.4 der Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen Sonderschulen Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen Altona Altona-Altstadt 2 1 7 1 8 3 9 1 10 6 Bahrenfeld 6 2 8 1 10 1 Lurup 6 3 2 7 1 1 8 2 10 1 Othmarschen 8 2 6 9 1 4 10 1 Bergedorf Lohbrügge 1 2 2 2 3 1 5 2 6 1 7 3 8 5 9 3 10 6 Eimsbüttel Niendorf 7 2 2 9 3 3 10 1 1 Hamburg- Mitte Billstedt 6 1 1 8 3 9 2 10 3 Hamm 2 2 3 3 4 1 5 2 1 7 3 2 8 4 2 9 2 1 Rothenburgsort 4 1 1 6 1 1 10 1 1 Wilhelmsburg 1 3 3 2 4 4 3 2 2 Drucksache 21/7589 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Sonderschulen Bezirk Stadtteil Klassenstufe Anzahl der Hausbesuche Anzahl der Konferenzen 4 2 2 5 1 1 7 2 2 8 2 2 9 10 10 10 10 10 Hamburg- Nord Alsterdorf 4 1 7 1 2 8 4 11 9 4 12 10 3 9 Fuhlsbüttel 1 2 2 1 3 1 4 1 6 1 8 1 9 1 Harburg Eißendorf 4 1 1 6 3 1 7 11 3 8 7 3 9 4 2 10 3 2 Marmstorf 5 1 Neugraben- Fischbek 8 2 2 9 3 3 Wandsbek Bramfeld 5 2 6 2 7 5 8 3 9 3 10 3 Jenfeld 1 2 10 1 1 Marienthal 1 1 1 2 1 4 2 2 6 1 7 3 3 8 2 1 9 2 2 10 1 1 Quelle: Schulabfrage, Stand: 03.02.2017 * inkl. Schulversuchsschulen (6-jährig) ** inkl. Langformschulen (Stadtteilschule mit Grundschulzweig)